Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.05.2010 entschieden, dass allgemeine Vorkontrollen bei Demonstrationen unzulässig sind, wenn kein konkreter Tatverdacht auf erhebliche Straftaten vorliegt. Im Klartext heißt das, dass kein Polizist eine Person kontrollieren darf, die einfach nur an der Hanfparade teilnehmen will! Lasst euch nicht einschüchtern, und nehmt euch den Handzettel Demorecht mit, um im Falle eines Falles dem Beamten mit Paragraphen, Urteilen und den richtigen Fragen und Antworten zu begegnen. Die ausführlichen Informationen hat Steffen Geyer in dem Artikel Demorecht für Polizisten zusammengestellt, als Text und im Tagesrausch-Video.
Grundgesetz Artikel 5 Abs. 1:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern […].
Grundgesetz Artikel 8 Abs. 1:
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.