Bis 1967 lag der Anteil der Cannabisdelikte in Bezug auf alle Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz deutlich unter zehn Prozent. Er wuchs bis 1972 auf etwa 40% an. In der Folge stieg dieser Anteil dann bis 1986 auf 66,6 Prozent. Das heißt, zwei Drittel aller Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz betrafen ausschliesslich Cannabis.
Dann kam eine politische Diskussion bezüglich der Gefährlichkeit von Cannabis und der Verfassungsmäßigkeit seines Verbotes im Gang. Innerhalb von sechs Jahren sank der Anteil der Cannabisdelikte auf unter 40% aller Verstöße gegen das BtMG, um in den folgenden Jahren wieder anzusteigen. Im Jahr 1998, als die Rot-Grüne Koalition die Regierungsgeschäfte im Bund übernahm, überschritt dieser Anteil wieder die 50-Prozent-Marke (52,1%), um bis 2004 bei über 60 Prozent zu landen. Danach zeichnete sich wieder ein leichter Rückgang ab. Im Jahr 2008 lag der Anteil der Cannabisdelikte bei 56,8% der Gesamtdelikte nach BtMG. In der Folge stieg dieser Anteil wieder auf über 60%.
Repression gegen Cannabiskonsumenten im Zeitvergleich
Um das Ausmaß der Repression gegen Cannabiskonsumenten zu veranschaulichen, ist es sinnvoll, die Zahl der erfassten Delikte in Relation zur Bevölkerung zu setzen. In der Kriminalistik spricht man hier von Häufigkeitszahlen, Experten im Fachbereich Drogenpolitik nennen diese Zahlen auch Repressionskoeffizienten, da die Zahlen vor allem die Kontrollintensität seitens der Polizei widerspiegeln.
Ein Jahr nachdem der Richter Wolfgang Neskovic vom Landgericht Lübeck dem Bundesverfassungsgericht seine Frage zur Verfassungsmäßigkeit des BtMG vorlegte, sank die Zahl der auf den Konsum bezogenen Cannabisdelikte auf 42 pro 100.000 Einwohner, die entsprechende Zahl in Bezug auf Handel und Schmuggel sank auf 16 pro 100.000 Einwohner. In der Folge stiegen diese Repressionskoeffizienten bis 2004 nahezu kontinuierlich an und die Häufigkeitszahl bei den auf den Konsum von Cannabis bezogenen Delikte erreichte den Wert von 160, bei den auf Handel mit und Schmuggel von Cannabis bezogenen Delikte stieg der Wert auf 49. In den folgenden Jahren sanken diese Werte wieder um dann wenige Jahre später wieder anzusteigen.
Im letzten Jahr stieg der Repressionskoeffizient bei den auf Cannabiskonsum bezogenen Delikte auf dem Rekordwert von 201 Delikte pro 100.000 Einwohner, was einer Zunahme von 26 Prozent gegenüber dem Wert von 2004 entspricht. Bei den auf Handel und Schmuggel bezogenen Delikte lag die Zahl der Delikte mit Bezug zu Cannabis im Jahr 2017 bei 39 pro 100.000 Einwohner, was 21,7 Prozent weniger sind als 2004. Im Vergleich zum Zeitpunkt vor vierzehn Jahren, als die Repressionskoeffizienten einen neuen Höchstand erreichten, hat die Repression gegen Cannabiskonsumenten deutlich zugenommen, beim Handel und Schmuggel ist dies jedoch nicht der Fall.