BtM-Delikte und Cannabis-Delikte

Die Zahl der in den polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) erfassten wegen Cannabisdelikten Tatverdächtigen lag bis 1965 (also auch in den Vorkriegs- und Kriegsjahren) zwischen 0 und 10. Erst 1967/68 mit dem Aufkommen der Flower-Power-Bewegung in Europa gab es einen signifikanten Anstieg der Zahlen. Von da an stieg die Repression gegen Cannabiskonsumenten nahezu kontinuierlich an bis zum Jahr 2004. Nur zu Beginn der 90er Jahre war ein leichter Rückgang der Cannabisdelikte zu verzeichnen.Bei Amtsantritt der Rot-Grünen Bundesregierung im Jahr 1998 lag die Zahl der registrierten Cannabisdelikte bei 112.923. Im Jahr 2004 bei 177.203. Dies entspricht einer Zunahme um 57%. 2005 als die große Koalition CDU/CSU/SPD an die Regierung kam, sank die Zahl der erfassten Cannabisdelikte wieder, wie auch die Gesamtzahl der registrierten Betäubungsmitteldelikte. Im Jahr 2010 wurden noch 132.343 Cannabisdelikte registriert. Die Zahl aller BtM-Delikte sank auf 231.007. In den Folgejahren stiegen die Zahlen wieder massiv an und erreichten 2017 jeweils einen absoluten Höchststand mit 203.389 Cannabisdelikten und 330.580 BtM-Delikten.
Die Abbildung zeigt die Zeitreihe der polizeilich registrierten Delikte bezüglich Verstoßes gegen das BtMG von 1982 bis 2017 (blaue Linie) sowie der Delikte betreffend Cannabis (rote Linie). Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Wegen der Änderung des staatlichen Bereiches sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen bis 1990 beinhalten die Delikte der alten Bundesländer einschließlich West-Berlin, die Zahlen der Jahre 1991 und 1992 beinhalten die Delikte der alten Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin, in den Zahlen ab 1993 sind die Delikte aller Bundesländer enthalten.
Die Abbildung zeigt die Zeitreihe der polizeilich registrierten Delikte bezüglich Verstoßes gegen das BtMG von 1982 bis 2017 (blaue Linie) sowie der Delikte betreffend Cannabis (rote Linie). Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Wegen der Änderung des staatlichen Bereiches sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen bis 1990 beinhalten die Delikte der alten Bundesländer einschließlich West-Berlin, die Zahlen der Jahre 1991 und 1992 beinhalten die Delikte der alten Bundesländer einschließlich Gesamt-Berlin, in den Zahlen ab 1993 sind die Delikte aller Bundesländer enthalten.

Bis 1967 lag der Anteil der Cannabisdelikte in Bezug auf alle Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz deutlich unter zehn Prozent. Er wuchs bis 1972 auf etwa 40% an. In der Folge stieg dieser Anteil dann bis 1986 auf 66,6 Prozent. Das heißt, zwei Drittel aller Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz betrafen ausschliesslich Cannabis.

Dann kam eine politische Diskussion bezüglich der Gefährlichkeit von Cannabis und der Verfassungsmäßigkeit seines Verbotes im Gang. Innerhalb von sechs Jahren sank der Anteil der Cannabisdelikte auf unter 40% aller Verstöße gegen das BtMG, um in den folgenden Jahren wieder anzusteigen. Im Jahr 1998, als die Rot-Grüne Koalition die Regierungsgeschäfte im Bund übernahm, überschritt dieser Anteil wieder die 50-Prozent-Marke (52,1%), um bis 2004 bei über 60 Prozent zu landen. Danach zeichnete sich wieder ein leichter Rückgang ab. Im Jahr 2008 lag der Anteil der Cannabisdelikte bei 56,8% der Gesamtdelikte nach BtMG. In der Folge stieg dieser Anteil wieder auf über 60%.

Die Abbildung zeigt den Anteil der Cannabisdelikte in Relation zu allen BtM-Delikten als Zeitreihe von 1982 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.
Die Abbildung zeigt den Anteil der Cannabisdelikte in Relation zu allen BtM-Delikten als Zeitreihe von 1982 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0.

Repression gegen Cannabiskonsumenten im Zeitvergleich

Um das Ausmaß der Repression gegen Cannabiskonsumenten zu veranschaulichen, ist es sinnvoll, die Zahl der erfassten Delikte in Relation zur Bevölkerung zu setzen. In der Kriminalistik spricht man hier von Häufigkeitszahlen, Experten im Fachbereich Drogenpolitik nennen diese Zahlen auch Repressionskoeffizienten, da die Zahlen vor allem die Kontrollintensität seitens der Polizei widerspiegeln.

Ein Jahr nachdem der Richter Wolfgang Neskovic vom Landgericht Lübeck dem Bundesverfassungsgericht seine Frage zur Verfassungsmäßigkeit des BtMG vorlegte, sank die Zahl der auf den Konsum bezogenen Cannabisdelikte auf 42 pro 100.000 Einwohner, die entsprechende Zahl in Bezug auf Handel und Schmuggel sank auf 16 pro 100.000 Einwohner. In der Folge stiegen diese Repressionskoeffizienten bis 2004 nahezu kontinuierlich an und die Häufigkeitszahl bei den auf den Konsum von Cannabis bezogenen Delikte erreichte den Wert von 160, bei den auf Handel mit und Schmuggel von Cannabis bezogenen Delikte stieg der Wert auf 49. In den folgenden Jahren sanken diese Werte wieder um dann wenige Jahre später wieder anzusteigen.

Im letzten Jahr stieg der Repressionskoeffizient bei den auf Cannabiskonsum bezogenen Delikte auf dem Rekordwert von 201 Delikte pro 100.000 Einwohner, was einer Zunahme von 26 Prozent gegenüber dem Wert von 2004 entspricht. Bei den auf Handel und Schmuggel bezogenen Delikte lag die Zahl der Delikte mit Bezug zu Cannabis im Jahr 2017 bei 39 pro 100.000 Einwohner, was 21,7 Prozent weniger sind als 2004. Im Vergleich zum Zeitpunkt vor vierzehn Jahren, als die Repressionskoeffizienten einen neuen Höchstand erreichten, hat die Repression gegen Cannabiskonsumenten deutlich zugenommen, beim Handel und Schmuggel ist dies jedoch nicht der Fall.

Die Abbildung zeigt die Repressionskoeffizienten für diverse Delikte mit Bezug zu Cannabis als Zeitreihe von 1987 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden.Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die rote Linie zeigt die auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße), die gelbe Linie die Delikte in Bezug auf Handel und Schmuggel, die grüne Linie die Delikte in Bezug auf die Einfuhr nicht geringer Mengen und die blaue Linie zeigt die Entwicklung bezüglich des illegalisierten Anbaus von Hanf.
Die Abbildung zeigt die Repressionskoeffizienten für diverse Delikte mit Bezug zu Cannabis als Zeitreihe von 1987 bis 2017. Datenquelle: BKA Wiesbaden.Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die rote Linie zeigt die auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße), die gelbe Linie die Delikte in Bezug auf Handel und Schmuggel, die grüne Linie die Delikte in Bezug auf die Einfuhr nicht geringer Mengen und die blaue Linie zeigt die Entwicklung bezüglich des illegalisierten Anbaus von Hanf.