Die Klage des JaKiS e.V. gegen die Berliner Versammlungsbehörde in Bezug auf die Vorkommnisse während der Hanfparade 2011 wurde angenommen und hat ein Aktenzeichen erhalten: VG 1 K 354.11 vom 24.10.2011.
Der veranstaltende Verein hatte schwere Vorwürfe gegen die Berliner Polizei erhoben. Er verwehrt sich gegen den Vorwurf der Versammlungsbehörde, weite Teile der Hanfparade 2011 seien „nicht auf kollektive Meinungskundgabe ausgerichtet“ und die Gesamtveranstaltung deshalb keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes.
Der JaKiS e.V. vertritt die Meinung, dass die von der Behörde verbotenen Versammlungsteile „Forum für Hanfmedizin“, „Nutzhanfareal“, „Kinderland“ und „Hanfmarkt der Möglichkeiten“ von immenser politischer Bedeutung sind, da erst sie eine intensive Beschäftigung der Teilnehmer und Besucher mit der Vielfalt der Hanfanwendungen ermöglichen.
Die Hanfparade 2011 hätte wie in den vergangenen 14 Jahren vollständig als Demonstration anerkannt werden müssen. „Die offensichtliche Willkür, mit der das Demonstrationsrecht in Sachen Hanfparade 2011 gebogen und gebrochen wurde, können wir nicht hinnehmen“, so Martin Steldinger, einer der Vorstände des JaKiS e.V.
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Update: Der Prozess ist gelaufen:
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