Hanfparade zeichnet die Aktion „Drogen und Menschenrechte“ mit. Den Grund erklären wir hier:
Es fällt noch immer einigen Menschen schwer, Menschen als „politische Gefangene“ zu betrachten, die wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG) inhaftiert sind. Sicher ist eine Differenzierung auch hier angebracht, zum einen im Hinblick auf den politisch-historischen Hintergrund des Betäubungsmittel-Gesetzes (BtMG), und zum anderen auf die medizinisch-wissenschaftliche Grundlage des BtMG.
In Bezug auf die Listung von Hanf in Anlage I zum BtMG können wir heute mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass das Verbot politisch begründet war (ist) – die in den letzten Jahrzehnten publik gewordenen Informationen zur Entstehung der Hanf-Prohibition belegen dies.
In Haft setzt sich dann die Diskriminierungspolitik fort. BtM-Gefangene sind ärgsten Schikanen im Knast ausgesetzt, hierzu zählen: regelmäßige Zellenkontrollen, „Pflichtstunden“ bei Sucht- bzw. Drogenberatung (im Rahmen eines sog. Vollzugplanes), spontane Leibesvisitationen, besonders überwachte Besuche, versagen oder beschränken von Besuchszeiten für einzelne Personen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis, und auch die berüchtigten Urinkontrollen (UK’s) dürfen nicht fehlen.
Neben diesen zusätzlichen Anstrengungen sollten auch die ausgelassenen Anstrengungen nicht unerwähnt bleiben: So ist es BtM-Gefangenen grundsätzlich nicht möglich, eine Gesundheitsversorgung zu bekommen, wie sie ausserhalb der Gefängnismauern erhalten könnten. Während es „draußen“ wenigstens Spritzentauschprogramme und Möglichkeiten zur Substitutionsbehandlung gibt, ist der Zugang zu Prävention und Behandlung hinter Gittern stark eingeschränkt oder überhaupt nicht gegeben.
Um gegen diese Verletzung des Menschenrechts auf Gesundheit zu protestieren, wenden wir uns mit dieser Unterschriftenaktion an die Justizminister/innen der Bundesländer, die für die Gesundheit in Haftanstalten zuständig sind.
Unsere Forderungen:
- Werden Sie Ihrer Verantwortung für den Gesundheitsschutz und die medizinische Versorgung aller Gefangenen gerecht.
- Sorgen Sie dafür, dass auch im Gefängnis sterile Spritzbestecke zugänglich sind.
- Sorgen Sie dafür, dass auch im Gefängnis Kondome und Gleitgel anonym zugänglich sind.
- Sorgen Sie dafür, dass Drogenkonsumenten auch im Gefängnis eine Substitutionsbehandlung mit dem für sie geeigneten Medikament erhalten können.
Solange Drogenkonsumenten in Deutschland kriminalisiert und strafverfolgt werden, gibt es einen mafiösen Schwarzmarkt, Beschaffungskriminalität, schwere Gesundheitsschäden (z. B. durch verunreinigte Drogen und unhygienische Konsumbedingungen aufgrund des Verfolgungsdrucks) und Jahr für Jahr über 1.000 Drogentodesfälle (z. B. durch Überdosierungen aufgrund des schwankenden Drogengehalts).
Eine weitere Folge der Drogengesetze: Jedes Jahr werden tausende Menschen wegen ihres Drogenkonsums inhaftiert – mit hohen Kosten für die Strafverfolgung und die Unterbringung im Gefängnis. Experten schätzen, dass mindestens 30 Prozent der Gefangenen in Deutschland wegen Drogendelikten oder Beschaffungskriminalität einsitzen, und dass 20 bis 30 Prozent auch in Haft Drogen konsumieren.
Weitere Hintergrundinfos auf:
www.drogenundmenschenrechte.de
Quellen, weiterführende Infos: Menschenrechtsverletzungen in BRD-Knästen – am Beispiel der Drogengefangenen, Aus: „Es war schon immer etwas teurer, einen besonderen Gechmack zu haben .. “ – Hänflinge im Knast, Dennis Charas, Grüne Hilfe Fibel, 4. Auflage im Mai 1999, Edition Rauschkunde, Werner Pieper & Die Grüne Kraft