Die Abschlusskundgebung der Hanfparade 2011 konnte nicht wie geplant durchgeführt werden, da die Versammlungsbehörde meinte, weite Teile der Hanfparade seien „nicht auf kollektive Meinungskundgabe ausgerichtet“ und die Gesamtveranstaltung deshalb keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes sei. Aufgrund dieser Tatsache sahen sich die Veranstalter der Hanfparade von der Polizei massiv in ihrer Versammlungsfreiheit beschnitten und erhoben Klage gegen Versammlungsbehörde.
Am 6. August 2011 fand die Hanfparade mit einer Auftaktkundgebung, mit einem Umzug und Zwischenkundgebungen und mit einer Abschlusskundgebung mit großer Bühne statt. Der Markt der Möglichkeiten, das Forum für Hanfmedizin, das Nutzhanfareal und das Kinderland konnten trotz der Einschaltung eines Notgerichtes nicht realisiert werden.
Auch dieses Jahr wird die Abschlusskundgebung nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden können, da am 24. Juni 2012 bei den Organisatoren der Hanfparade (Jakis eV.) ein Schreiben vom Gericht einging, dass es im Juli/August keine Verhandlung in der Sache Jakis eV. vs. Land Berlin/Versammlungsbehörde geben wird, da der Gerichtsberichterstatter erkrankt sei. So werden sich die Gerichte erst nach der diesjährigen Hanfparade mit der anhängigen Klage gegen die Versammlungsbehörde beschäftigen können.
Für die diesjährige Hanfparade bedeutet dies, dass es außer der Bühne nur Infostände (ohne Verkauf) geben wird. Deshalb wird das „Forum für Hanfmedizin“ und das „Nutzhanfareal“ nicht in Zelten, sondern in Infoständen eingegliedert sein. Es wird jedoch Mikrophone und eine Soundanlage geben, so dass Redner von den Teilnehmern der Hanfparade gut vernommen werden können, Bänke für die (die Polizei fordert aus versammlungsrechtlicher Sicht: ausschließlich behinderten oder gebrechlichen) Zuhörer sind auch vorgesehen. Ob es Versorgungsstände mit Getränken geben wird, ist fraglich, da die Versammlungsbehörde meint, dass das Aufstellen und Betreiben von Versorgungsstände nicht Teil einer Versammlung seien, sondern einer gesonderten straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis bedürften. Kommt es zu keiner Einigung, ist die Hanfparade genötigt, auch hier rechtliche Schritte einzuleiten.
Trotz dieser Einschränkungen seitens der Behörden sind die Organisatoren der Hanfparade zuversichtlich, dass es dieses Jahr wieder eine informative und anregende Hanfparade geben wird, da viele äußerst versierte Redner und auch gute Musiker ihre Teilnahme zugesagt haben. Es wird also interessante Redebeiträge geben und politisch aufrüttelnde Musik wie auch viel zu entdecken an den Infoständen.
Mehr zur rechtlichen Einschätzung des eingeleiteten Verfahrens siehe: Rechtsstreit um Abschlusskundgebung