Wenn am 11. Dezember vor dem Verwaltungsgericht Berlin in Sachen „Hanfparade gegen Versammlungsbehörde“ verhandelt wird, geht es längst nicht nur darum, ob es juristisch richtig war, Deutschlands größter Demonstration für die Legalisierung von Cannabis 2011 weite Teile der Abschlusskundgebung zu verbieten. Vielmehr stehen die Grenzen der Versammlungsfreiheit für alle Berlinerinnen zur Diskussion. Wie demonstriert wird, soll „nicht länger nach Gutsherrenart von der Versammlungsbehörde entschieden werden“.
Es geht der Hanfparade mit ihrer Klage darum, die Berliner Polizei zu zwingen, das Bundesverwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2007 umzusetzen. Das hatte damals entschieden, dass Aufzüge als Versammlungen geschützt sind, „wenn die anderen Zwecke nicht aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters erkennbar im Vordergrund stehen“.
Anlässlich des Prozessauftaktes haben mehr als ein Dutzend Kulturschaffende, Demomacher, Politiker und Szenevertreter eine gemeinsame Erklärung abgegeben, der sich weitere Unterzeichner per Webseite anschließen können.
- Öffentliche Unterstützerliste „Ein Lehrstück über Demonstrationsrecht (Teil I)“ www.hanfparade.de/aktion/