Das Berliner Verwaltungsgericht gibt den Veranstaltern der Hanfparade in einer gestern gefällten Entscheidung Recht und erklärte das Verhalten der Versammlungsbehörde im Jahre 2011 für rechtswidrig. Die in weiten Teilen als „kommerzielle Veranstaltung“ verbotene Abschlusskundgebung von Deutschlands größter Demonstration für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel war spätestens mit Eintreffen des Umzugs am Brandenburger Tor eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung.
Für erfahrene Hanfparadebesucher war es wie ein Schock, als die Polizei vor knapp eineinhalb Jahren die Paradewagen kurz vor Erreichen der Abschlusskundgebung aus dem Demonstrationszug heraus zwang. Nur wenige Momente später folgte beim Anblick des bis auf die Bühne leeren Kundgebungsortes ein zweiter.
Die mit viel ehrenamtlichem Aufwand über Monate organisierten Versammlungsteile Kinderland, Nutzhanfareal, Forum für Hanfmedizin, Markt der Möglichkeiten und Speakers Corner waren verboten worden. Der traditionelle Höhepunkt der Hanfparade ein trauriger Schatten seiner selbst.
Bis in die Morgenstunden des Hanfparade-Tages hatten die Veranstalter sich damals gegen den auf ein Versammlungsverbot hinauslaufenden Bescheid der Versammlungsbehörde gewehrt. Diese blockierte jegliche Kommunikationsversuche und verließ sich auf die Macht des Faktischen. Mit tatkräftiger Unterstützung zweier Hundertschaften der Berliner Polizei wurde der nunmehr vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig verworfene Bescheid durchgesetzt.
Dabei litten die auf der Hanfparade eingesetzten Beamtinnen selbst unter der Regulierungswut ihrer Kollegen. So standen für rund 3000 Teilnehmer und ihre uniformierten Begleiter lediglich zwei Toiletten zur Verfügung. Auch in der bei mehr als 30 Grad im Schatten scheinbar stetig wachsenden Schlange vor dem einzigen Wasserhahn der Abschlusskundgebung sah man die Polizistinnen regelmäßig.
Von dem noch nicht schriftlich vorliegenden Urteil versprechen sich die Veranstalter zweierlei. „Zunächst einmal verschafft uns das Planungssicherheit für die Hanfparade 2013“, erklärte Martin Steldinger, einer der Vorstände. „Darüber hinaus hoffen wir, dass andere Demonstrationen von unserem Sieg profitieren.“ Dazu müsste das Urteil dem Entscheidungsspielraum der Versammlungsbehörde klare Grenzen setzen.
Bei ihrer Klage wurden die Hanfparademacher von mehr als einem Dutzend Kulturschaffenden, Demomachern, Politikern und Szenevertretern unterstützt, die der Versammlungsbehörde vorwarfen, missliebigen Veranstaltungen den Versammlungscharakter „nach Gutsherrenart“ abzuerkennen.
Link zur Klageschrift, Link zum Urteil