Eigentlich wollen die Organisatoren der Hanfparade nur friedlich für die Legalisierung von Cannabis demonstrieren, doch die Versammlungsbehörde der deutschen Hauptstadt macht ihnen das Leben schwer. Aktuell klagen die Berliner CannabisfreundInnen, weil die Polizei vorschreiben will, wer mit ihnen sympathisieren darf.
„Das Aufstellen und Betreiben von Verkaufsständen sowie dem Stand des „Berliner Wassertisches“ im Rahmen der Abschlussveranstaltung der Hanfparade 2013 wird – sofern nicht die erforderlichen Erlaubnisse der dafür zuständigen Ordnungsbehörden vorliegen – untersagt. Ebenso wird die Einrichtung eines abgezäunten Backstagebereichs und insbesondere das damit zusammenhängende Aufstellen von zwei Pavillons ohne entsprechende ordnungsbehördliche Erlaubnisse untersagt.“
Damit wurden folgende Verbote ausgesprochen:
- Aufstellen von Verkaufsständen für (hauptsächlich) Hanfprodukte, Speisen und Getränke
- Aufstellen eines Informationsstandes der Initiative „Berliner Wassertisch“
- Errichten eines Technikbereichs hinter der Bühne inklusive zweier Regenschutz-Pavillons für die Künstler und für Material.
Insbesondere das Verbot der Teilnahme der Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ erzürnt die Demomacher. Sie sehen darin einen gravierenden Eingriff in ihre Versammlungsfreiheit. „Seit wann“, fragt der Kläger Martin Steldinger, „darf die Polizei entscheiden, wer über die Legalisierung nachdenkt? Sogar wer wie die Wassertischler womöglich selbst nicht kifft, kann erkennen, dass das Hanfverbot gescheitert ist.“ Der Erfolg des Berliner Wassertisches hat gezeigt, dass es von der Basis her möglich ist, politische Veränderungen einzuleiten. Die Tatsache, dass die Berliner Bevölkerung mit großer Mehrheit gegen ihren Senat entschied, macht den Hanfparademachern Mut. Auch ihr Anliegen findet bei den Regierenden derzeit kein Gehör.
Die Versammlungsbehörde der Hauptstadt ist vor den Gerichten keine Unbekannte. Weit häufiger als andere trifft sie rechtswidrige Entscheidungen. Dabei setzen Behördenleiter Haß und seine Kollegen scheinbar darauf, dass den Versammlungsorganisatoren mittelfristig die für den Rechtsweg nötige finanzielle und personelle Luft ausgeht. So musste die „Fuckparade 2001“ mehr als sechs Jahre investieren, bis klar war, dass der von Herrn Haß verfügte Verbotsbescheid rechtswidrig war. Auch die Organisatoren der Hanfparade mussten Gerichte schon mehrfach bemühen – das letzte Urteil gegen die Versammlungsbehörde erging erst im Dezember 2012. Lernen kann oder will die Berliner Polizei aus den Verfahren indes nichts. Stattdessen denkt sie sich immer neue Schikanen aus, um die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit zu beschneiden. Die neuerlich nötige Klage der Hanfparade ist trauriger Ausdruck dieser Fehlentwicklung.
P.S.: Die Kostenrechnung des Verwaltungsgerichts ist auch sehr schnell nach der Klageeinreichung eingetroffen, 324 Euro wurden uns bereits für die Annahme der Klage berechnet.