Während am Tag der Hanfparade 2014 alles glatt lief und es keinen unerwarteten Ärger mit unfreundlichen Polizeieinsätzen gab, bestand im Vorfeld ein zähes Ringen um die Aufstellung von Ständen für Speisen und Getränke bei der Abschlusskundgebung.
Erneut musste der Jakis e.V. als Veranstalter der Demonstation „Hanfparade“ mit einem Eilgerichtsverfahren gegen die Berliner Versammlungsbehörde vorgehen. Leider ohne Erfolg für die Organisatoren, denn das Gericht folgte einer sehr konservativen Auslegung des Versammlungsgesetzes. So wurden von der Versammlungsbehörde zum wiederholten Male die Versorgungsstände für die Teilnehmer vorsorglich verboten, sowie der Bereich für die Bühnentechnik.
Angeblich fiele dies nicht unter das Versammlungsrecht, da es für die Durchführung der Demonstration nicht notwendig wäre. Die Organisatoren und Organisatorinnen der Hanfparade sind anderer Meinung: Man könne ebensowenig auf die elektronische Technik der Bühne verzichten, noch auf die kostengünstige Verpflegung der Teilnehmer. Denn im Umkreis von mehreren hundert Metern gab es keine ausreichende Versorgung. Auch läuft noch immer das Gerichtsverfahren um die Hanfparade 2013, in dem schon vor einem Jahr genau diese Verbote beklagt wurden. Mehr Informationen dazu sind auf unserer Webseite in dem Newsbeitrag vom 19.5.2014: „Erneute Klage der Hanfparade gegen Berliner Polizei“