Im September 2014 startete die Arbeitsgemeinschaft Cannabinoide als Medizin eine Petition mit dem Ziel: Die hohen Kosten für Cannabis-Medikamente aus der Apotheke, die die wenigen deutschen Inhaber von Ausnahmegenehmigungen beziehen dürfen, sollen in Zukunft normal von Krankenkassen übernommen werden, wie andere Behandlungskosten auch. Deweitere soll die Regierung dafür sorgen, dass in Strafverfahren wegen Cannabisbesitz in Zukunft eine chronische Krankheit (insbesondere bei „Wiederholungstätern“) ebenso als Einstellungsgrund gelten kann wie die bisherige „Geringe Menge“-Regelung. Am 23. März 2015 war es dann so weit: Die Petition wurde im Petitionsausschuss des Bundestags behandelt.
Leider kamen die geforderten 50.000 Unterschriften der Petion nicht zusammen, aber immerhin 33.342 Unterschriften wurden es dann. Da das öffentliche Interesse groß war, kam es dennoch auf die Tagesordnung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages.
Dr. Ellis Huber, ehemaliger Ärztekammerpräsident Berlins und Dr. Franjo Grotenhermen, der Initiator der Petition stellen zu Beginn die vielfältigen Einsatzgebiete von Cannabis als Medizin vor, eine unerschöpfliche Liste.
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) war persönlich erschienen und umriss die Pläne für die angedachte Gesetzesnovelle, die zum Anfang des kommenden Jahres erwartet wird. Er versuchte, die technischen Probleme eines solchen Gesetzes zu vermitteln: Damit Cannabis als Medikament wie jedes andere auch durch Krankenkassen erstattet werden könne, müsse es für jede der indizierten Krankheiten die notwendigen Evidenzkritierien erfüllt werden. Gleichzeitig denkt er damit auch schon einen Schritt weiter und zielt auf eine direkte Verschreibbarkeit von Cannabisblüten durch den Arzt ab – was den bisherigen bürokratischen Weg über die BfArM überflüssig machen würde.
Es folgte ein eher freiere Teil der Debatte in dem viele Fragen gestellt wurden, in der auch Vertreter der Linken, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen zu Wort kamen. Minister Gröhe wurde mehrfach für die Trägheit der Regierung bei dem Thema ermahnt – einzig das Multiple Sklerose-Medikament Sativex (2011) wurde bis dato in Deutschland arzneimittelrechtlich zugelassen und kann somit in gewissen Fällen von der Krankenkasse erstattet werden.
Bis zum heutigen Tag gingen 698 Anträge von Kranken bei der BfArM ein, davon wurden 256 abgelehnt. Von den 442 Personen, die eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Cannabis gegen ihre chronische Krankheit haben, sind noch 371 am Leben. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin schätzt, dass mindestens zehn mal so viele Menschen in Deutschland auf diese Hilfe angewiesen wären.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Sitzung positives vermuten lässt, wenn den Worten auch Taten folgen und daran muss sich Gesundheitsminister Gröhe messen lassen. Es ist längst überfällig Patienten ein Medikament was Ihnen hilft nicht zu kriminalisieren, eine völlige Entkriminalisierung muss endlich durch den Gesetzgeber vorangebracht werden.
Die Aufzeichnung der Sitzung kann man sich hier anschauen: Youtube: Anhörung zur „Cannabis als Medizin“ – Petition