Foto von Günter Weiglein, Redner aufder Hanfparade

Günter Weiglein

Günter Weiglein hatte 2002 einen Motorradunfall. Er war mit seinem Motorrad unterwegs und wurde von einem Autofahrer, der ein Stoppschild übersehen hatte, auf der linken Seite voll erwischt. Die Folge waren multiple Frakturen am ganzen Körper. Er ist heute noch sozusagen voller Metall, vom linken Unterschenkel, dem Oberschenkel, über den Unterarm bis hoch zum Unterkiefer. Damals war er als Werkzeugkonstrukteur tätig und arbeitete für einen Zulieferer der Automobilindustrie. Nach dem Unfall musste er knapp eineinhalb Jahre komplett aussetzen und fand danach, unter anderem durch den Unfall bedingt, keinen Einstieg mehr in meinen früheren Beruf.

In seinen Reden berichtet Günter Weiglein von seinen Erfahrungen mit dem Rechtsstaat Deutschland und den Umgang des Staates mit schwer kranken Patienten. Die folgenden Punkte geben Einblick in seinen leidvollen Weg.

Mit Schreiben vom 05.09.2009 beantragte Günter Weiglein beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Bundesopiumstelle – eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten zur Behandlung seiner Schmerzen. Am 17.12.2009 wurde ihm dann eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten entsprechend der ärztlichen Dosierungsvorgabe im Rahmen einer medizinisch betreuten Selbsttherapie erteilt.

Mit Schreiben vom 14.07.2010 beantragte Günter Weiglein eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG für den Eigenanbau von Cannabis in seiner Privatwohnung zur medizinischen Anwendung. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Eigenanbau sei zur Senkung der Kosten erforderlich. Mit Bescheid vom 14.10.2010 wurde der Antrag abgelehnt. Hiergegen legte der Kläger durch ein Schreiben seiner Prozessbevollmächtigten am 08.11.2010 Widerspruch ein, den er ausführlich begründete, insbesondere, da für den Medizinalhanf jährliche Kosten in Höhe von mehr als 5.000 Euro entstünden, die er nicht aufbringen könne.

Am 11.08.2011 hat Günter Weiglein Untätigkeitsklage gegen das BfArM erhoben und den Antrag gestellt, ihm im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu erlauben, in seiner Wohnung Hybride der Pflanze Hanf (Cannabis Sativa) anzubauen, zu ernten und zur Behandlung der Schmerzsymptome zu verwenden (7 L 1172/11). Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde durch Beschluss der Einzelrichterin vom 13.09.2011 abgelehnt. Gegen den Beschluss legte der Günter Weiglein am 27.09.2011 Beschwerde ein, die ausführlich begründet wurde. Durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 16.11.2011 (13 B 1198/11 wurde die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen.

Am 8.07.2014 entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass das BfArM unter Aufhebung seines Bescheides vom 14.10.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.09.2011 verpflichtet wird, über den Antrag des Klägers auf Anbau von Cannabis zum Zweck der Eigentherapie unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Die Kosten des Verfahrens trägt das BfArM. Gemäß Urteil steht der Bundesopiumstelle nur noch ein Ermessensspielraum hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitsanordnungen und der inhaltlichen Ausgestaltung der Erlaubnis nach § 9 BtMG (z.B. hinsichtlich der Zahl der erforderlichen Pflanzen) zu. Die Berufung wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache, insbesondere wegen der angenommenen Ermessensreduzierung auf null im Rahmen des § 3 Abs. 2 BtMG, zugelassen.

Zum Leid der Patienten hat die Bundesregierung bis heute verhindert, dass die Patienten ihre Medizin kostengünstig selbst anbauen dürfen.

Aktuell wehrt er sich gegen ein Urteil vom Juli 2022 und ist mittlerweile auf Spenden angewiesen, um seinen Rechtsanwalt auch weiterhin bezahlen zu können. Den ganzen Fall kann man mit allen Details auf seiner Website nachlesen. –> http://guenter-im-recht.de/

Reden von Günter Weiglein auf der Hanfparade

Günter Weiglein - Bauarbeiter der Legalisierungsbaustelle - Hanfparade 2023
Veröffentlicht in 2017, 2023, Redner und Rednerinnen.