Hanfparade

Ein Lehrstück über Demonstrationsrecht (Teil I)

Wenn am Dienstag, den 11. Dezember 2012, ab 10 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstr. 7, 10557 Berlin) in Sachen "Hanfparade 2011 gegen die Berliner Versammlungsbehörde" verhandelt wird, geht es längst nicht nur darum, ob es juristisch richtig war, Deutschlands größter Demonstration für die Legalisierung von Cannabis weite Teile der Abschlusskundgebung zu verbieten. Vielmehr stehen die Grenzen der Versammlungsfreiheit für alle BerlinerInnen zur Diskussion.

Schon die Fuckparade 2001 hatte ähnliche Schwierigkeiten wie die Hanfparade. Ihre Geschichte zeigt aber anschaulich, dass es sich lohnt, gegen Behördenwillkür zu kämpfen. Selbst wenn ein Rechtsstreit fünf oder mehr Jahre dauert, können alle von einem Erfolg profitieren. Nur dank der Ausdauer der Fuckparade-Initiatoren können wir noch heute auf Demonstrationen tanzend Politik machen.

Auch die Hanfparade will Grundsätzliches klären lassen. Per Gerichtsbeschluss soll sicher gestellt werden, dass die Ausgestaltung politischer Kundgebungen Sache der Demomacher ist. Egal ob Bühne, Infostand oder Zelt - wie demonstriert wird, soll nicht länger nach Gutsherrenart von der Versammlungsbehörde entschieden werden. Es geht um nicht weniger, als die Berliner Behörden gerichtlich zu zwingen, das Fuckparade-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts endlich umzusetzen. Bereits im Jahr 2007 entschied es:

Enthält eine geplante Zusammenkunft von Personen Elemente, die sowohl auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sind, als auch solche, die anderen Zwecken dienen, ist sie als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes und des Versammlungsgesetzes zu behandeln, wenn die anderen Zwecke nicht aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters erkennbar im Vordergrund stehen. (Leitsatz aus dem Urteil des 6. Senats vom 16. Mai 2007 BVerwG 6 C 23.06)

Wir, die Unterzeichner, unterstützen diesen Kampf für die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit.

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Stand 05. Dezember 2012 19:17 Uhr

Hanfparade