Sponsoringvertrag Hanfparade2006
Die 10. Hanfparade wird am 05.08.2006 in Berlin stattfinden. Veranstalter ist das Bündnis Hanfparade e.V.
§1 Vertragspartner
Vom Bündnis Hanfparade e.V. wird folgende Firma / Person als Sponsor der Hanfparade2006 unter Vertrag genommen:
§2 Rechte des Sponsoren
1) Der unter §1 genannte Sponsor erhält das Recht, uneingeschränkt mit der Bezeichnung "Offizieller Sponsor der Hanfparade2006" zu werben.
2) Der unter §1 genannte Sponsor erhält das Recht, unentgeltlich mit der geschützten Wortmarke "Hanfparade" sowie dem offiziellen Logo der Hanfparade2006 zu werben.
3) Der Schriftzug bzw. ein Logo des unter §1 genannten Sponsors erscheint - sofern gewünscht - auf allen Generationen von offiziellen Plakaten, Handzetteln und Anzeigenschaltungen, die von dem Bündnis Hanfparade e.V. in Auftrag gegeben, bezahlt und verteilt werden.
a) Die Gesamthöhe der Schriftzüge bzw. der Logos aller auf einer Publikation erscheinenden Sponsoren darf ein Sechstel des unteren Satzspiegels (der Vorderseite der betreffenden Publikation) nicht überschreiten.
b) Der für die Schriftzüge oder Logos der Sponsoren zur Verfügung stehende Raum wird unter allen Sponsoren - ihrer finanziellen Leistung entsprechend - aufgeteilt.
4) Im Internet (auf der Homepage des Bündnis Hanfparade e.V.) erscheint - sofern gewünscht - das Logo des Sponsors und wird mit den Internet-Seiten des Sponsors verlinkt.
5) Bei Publikationen über die Hanfparade2006, die nicht vom Bündnis Hanfparade e.V. finanziert und / oder verteilt werden, hat der unter §1 genannten Sponsor kein Anrecht auf Veröffentlichung seines Schriftzuges bzw. Logos.
6) Der unter §1 genannte Sponsor erhält optimales Standrecht für den Aufbau eines Promotionstandes auf der Abschlusskundgebung (Markt der Möglichkeiten) der Hanfparade2006 und akzeptiert im Falle des Betreibens eines Standes folgende Regelung:
a) Die Sponsoren verzichten aus ökologischen Gründen darauf, während der Veranstaltung Speisen und Getränke in Einwegbehältnissen anzubieten, sowie massive Verteilung von Werbematerialien vorzunehmen.
b) Das Anbieten von Werbematerialien an den jeweiligen Ständen ist erlaubt.
§3 Pflichten des Sponsoren
1) Der unter §1 genannte Sponsor verpflichtet sich zur Zahlung von EURO + 16% USt. zur Finanzierung der 10. Hanfparade. Dieser Betrag wird innerhalb von zwei Wochen nach der Unterzeichnung des Vertrages fällig und muss auf das Konto der Hanfparade überwiesen werden.
- Hanfparade
- Kto.Nr. 5414916009
- BLZ. 100 900 00
- Volksbank Berlin
- IBAN DE701009000054149 Swift BEVODCBB
4) Der unter §1 genannte Sponsor verpflichtet sich, über seine Presse- und Kundenverteiler die regelmässige, kostenlose Verteilung von Informationsmaterial des Bündnis Hanfparade e.V. zu gewährleisten.
§4 Sonstiges
1) Über die Herstellung und den Vertrieb von PR-Artikeln (Merchandising) sowie spezielle Werbung auf dem Veranstaltungsplatz (Bühne, Markt der Möglichkeiten, Nutzhanfareal, Alternativ Bühne und Kinderland), im Programmheft der Hanfparade2006 und an den Paradewagen werden gesonderte Verträge geschlossen.
2) Alle Vereinbarungen aus diesem Vertrag, insbesondere die Abschlussveranstaltung betreffende, vorbehaltlich behördlicher Genehmigung.
3) Alle sonstigen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es wurden keine Nebenabsprachen getroffen.
4) Gerichtsstand ist Berlin. Deutsches Recht findet Anwendung.
Bitte die Felder der Eingabemaske anklicken und ausfüllen. Danach einfach ausdrucken und per Post an:
- Bündnis Hanfparade e.V.
- c/o Hanfmuseum
- Mühlendamm 5
- 10178 Berlin
FIRMA | |
ANREDE | |
VORNAME | |
NACHNAME | |
STRASSE | |
PLZ / ORT | / |
LAND | |
TELEFON | |
FAX | |
WEBSEITE |
|
|
Datum/ Unterschrift:
_____________________________________