Hygienekonzept zur Hanfparade

Für uns als Veranstalter ist es im eigenen Interesse, dass alle Teilnehmer*Innen der Demonstration gesund und munter zu uns kommen und auch wieder nach Hause. Deswegen werden wir unser Hygienekonzept umsetzen, welches ständig der Pandemielage angepasst wird.

Personen mit einem höheren Risiko (siehe Info des RKI für Risikogruppen) für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf (Erkrankungen des Atmungssystems), wird empfohlen, nicht an der Demonstration teilzunehmen.

Zur Sicherheit aller Teilnehmenden bitten wir Sie, die folgenden Vorgaben einzuhalten:

Mund- Nasenbedeckung/FFP2

Grundsätzlich gilt für alle Personen Keine allgemeine Pflicht für medizinische Masken.

Dennoch empfehlen wir sie, insbesondere wenn es etwas enger werden sollte!

Am besten können Sie diese Maßnahme mit der FFP2 Maske umsetzen, die Mund und Nase vollständig bedecken. Führen Sie daher bitte immer eine Maske mit. Sollten Sie Ihre Maske vergessen haben oder verlieren, gibt es die Möglichkeit, diese in der Nähe der Demonstration zu erwerben. Bitte beachten Sie, dass ein Gesichtsvisier keine Mund-Nasen-Bedeckung ersetzt.

Desinfektion und Reinigung

Zu Ihrer Sicherheit reinigen und desinfizieren wir regelmäßig berührte Oberflächen (z. B. Tische, Handläufe, Türgriffe) sowie unsere Sanitäranlagen in erhöhten Intervallen. Handwaschmöglichkeiten finden Sie auf dem Gelände.    

Abtrennungen bei allen Infoständen

Um den Sicherheitsabstand von 1,5 m zu gewährleisten, werden alle Infoständen räumlich getrennt aufgestellt.

Belüftung

Da die Hanfparade unter freiem Himmel stattfindet, ist für ausreichend Frischluft gesorgt.

Abstand halten

Bitte halten Sie auf dem gesamten Gelände den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ein.

Maßnahmen zur Einhaltung der Abstandsregeln

Durch eine Reihe von Maßnahmen ist sichergestellt, dass alle Teilnehmer*innen den Mindestabstand von 1,5 m zueinander wahren können.

Staubereiche

Mittels geeigneter Maßnahmen zur Abstandswahrung wie Bodenmarkierungen und Abtrennungen wird sichergestellt, dass in den Eingangsbereichen ausreichend Platz ist.

Händewaschen

Wir empfehlen ausdrücklich häufiges und gründliches Händewaschen. Handwaschmöglichkeiten mit Wasser stellen wir zur Verfügung.

Niesen & Husten

Wir bitten Sie, die gängige Nies- und Hustenetikette einzuhalten.

Gesundheit/Unwohlsein auf dem Gelände

Treten Sie Ihren Besuch der Hanfparade nur bei gutem Gesundheitszustand an. Sofern Sie in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2-infizierten Person hatten, Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, schließt dies die Demoteilnahme leider aus. Sollten Sie während Ihrer Teilnahme an der Hanfparade Covid-19-typische Symptome haben, verlassen Sie bitte das Demogelände.

Kontaktverfolgung per App

Hinweis auf Corona-Warn-App und Apps zur Kontaktnachverfolgung – Alle Teilnehmer*innen wird angeraten, Apps für Smartphones zu verwenden, die eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen.

Die anfallenden Daten müssen nach 14 Tagen (respektive nach Vorgaben der DSGVO und Infektionsschutzgesetz) gelöscht werden. Bei begründetem Bedarf werden die Daten ausschließlich den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt. Eine Einwilligung zur Datenspeicherung ist jeweils einzuholen (gemäß Vorgaben der DSGVO).

Platzhalter zum Auflockern des Fliesstextes.

Organisatorische und Technische Maßnahmen:

Die aktuelle Fassung orientiert sich an dem Grundkonzept von visitBerlin. Gemeinsam mit Expertinnen für Veranstaltungssicherheit, Arbeitsschutz und Vertreter*innen von Agenturen, Versammlungsstätten, Technik- und Cateringanbietern sowie Veranstaltern wurde dieser Standard entwickelt, unter dessen Einhaltung Veranstaltungen wie Demonstrationen im Kontext von COVID-19 sicher durchführbar sind.

Es beinhaltet unter anderem:

  • Veranstaltungsbeschreibung mit inhaltlichem, räumlichem und zeitlichem Ablauf
  • Gefährdungsbeurteilung unter hygienischen Gesichtspunkten und Festlegung der Maßnahmen
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan
  • Arbeitsanweisungen zu Hygienemaßnahmen
  • Festlegung notwendiger Unterweisungen

Auf die auf der Demonstration gemäß Hygienekonzept geltenden Verhaltensrichtlinien werden wir an allen neuralgischen Punkten des Veranstaltungsortes allgemeinverständlich und barrierefrei mittels Hinweistafeln hinweisen.

Veranstaltungsort

  1. Der Veranstaltungsort wird, sofern möglich, in Flächen/Zonen/Räume zu unterteilt, um eine kontrollierte Verteilung der Besucher*innen zu erreichen. Hierbei sind Flächenüberlastungen, Staus oder eine hohe Personendichte zu vermeiden.
  2. Im/am Veranstaltungsort werden Abstandsdefinition und -kontrolle nach folgenden Flächen ausdifferenziert:
    1. Veranstaltungs- / Infostandflächen
    2. Bewegungsflächen
    3. Sonderflächen
  3. Flächenplan
    1. Veranstaltungs-/ Infostandflächen = Bereiche in denen Besucher*innen sich länger stationär aufhalten und daher vom Risiko eines längerfristigen Personenkontaktes ausgegangen werden muss, wie bspw. Veranstaltungsbereiche, Cateringbereiche, Akkreditierung, Infostände, Sanitäranlagen. Hier sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen anwesenden Personen und die weitestgehende Einhaltung der maximal für die jeweilige Fläche zugelassenen Personenanzahl sicherzustellen. Für Veranstaltungsbereiche entsprechend dimensionierte Abstände und Durchgangsbreiten einzuplanen. In Bereichen, in denen es zu Schlangenbildungen kommen kann (z.B. Zugang zu Bühnenbereichen) ist durch Personal und/oder Einrichtungen (z.B. Bodenmarkierungen, Absperrbänder) der Mindestabstand so weit wie möglich zu gewährleisten.Der Zugang zu Sanitäranlagen muss durch Personal und/oder Einrichtungen (z.B. Bodenmarkierungen, Absperrbänder) derart gesteuert werden, dass der Mindestabstand so weit wie möglich gewährleistet werden kann. Die Anzahl der WC-Kabinen, Urinale und Waschbecken ist – sofern möglich – derart aufzuteilen, dass der Mindestabstand gewährleistet werden kann.
    2. Bewegungsflächen = Bereiche eines Veranstaltungsortes, in denen Teilnehmer*innen sich zu jeweiligen Veranstaltungsinhalten und -abschnitten bewegen, wie bspw. Flucht- und Rettungswege. Hier sind die Besucher*innen durch den Veranstalter dazu anzuhalten, die allgemein geltenden Abstandsregeln und Hygieneempfehlungen des RKI zu beachten.
    3. Sonderflächen = Bühne, Akkreditierung, Patientenbereich. Um den Mindestabstand von 1,5 m jederzeit zu gewährleisten, sind hier zusätzliche Maßnahmen erforderlich: geeignete Methoden zur Zugangssteuerung durch Sicherheits- und Ordnungspersonal (SOP) und/oder entsprechende „technische“ Einrichtungen (Bodenmarkierungen, etc.).
  4. Den Akteuren der Demonstration (Künstler*innen, Moderator*innen, Musiker*innen, Redner*innen etc.) werden – soweit räumlich möglich – separate und gekennzeichnete Garderobenräume/-flächen zugewiesen.

Einladungsmanagement

  1. Einladungen/Teilnahme-Bestätigungen werden nach Möglichkeit digital/elektronisch erfolgen.
  2. Hinweis auf Corona-Warn-App und Apps zur Kontaktnachverfolgung – Alle Teilnehmer*innen wird angeraten, Apps für Smartphones zu verwenden, die eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen. Die anfallenden Daten müssen nach 14 Tagen (respektive nach Vorgaben der DSGVO und Infektionsschutzgesetz) gelöscht werden. Bei begründetem Bedarf werden die Daten ausschließlich den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt. Eine Einwilligung zur Datenspeicherung ist jeweils einzuholen (gemäß Vorgaben der DSGVO).

An-/Abreise

  1. Ggfs. sind aktuell gültige Einreisebeschränkungen für Personen aus dem Ausland zu berücksichtigen.
  2. Empfohlener Anreisemodus ist aktuell der Individualverkehr – der Veranstalter verzichtet auf die Förderung von Gruppenanreisen und verweist im Vorfeld der Veranstaltung auf die geltenden Reisebestimmungen (Bahnverkehr, Flugverkehr, ÖPNV).
  3. Taxi-Vereinigungen sollten über die Veranstaltung und das entsprechend zu erwartenden Fahrgastaufkommen im Vorfeld informiert werden.
  4. Generell ist eine größtmögliche Entzerrung der anreisenden Teilnehmer*innen zu planen – sofern möglich unter Einrichtung von Bereichen am Veranstaltungsort, in denen mittels Bodenmarkierungen, Flatterbändern etc. für die Einhaltung der geltenden Abstandsregeln Sorge getragen werden.

Einlass/Auslass

Betrifft: die Bühne, Umkleide

Im Rahmen der Ein- und Auslasskontrolle muss sichergestellt werden, dass die maximal zulässige Personenanzahl auf den jeweiligen Flächen nicht länger als kurzzeitig überschritten wird. Diese muss nicht zwingend personenüberwacht sein, sofern die Zutrittsbeschränkung zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden kann. Unbefugte bzw. nicht akkreditierte Personen erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltungsfläche.

  1. Hinsichtlich der Veranstaltungsbereiche ist ausreichend Platz für Warteschlangen einzuplanen sowie kontrollierte Zugangsbeschränkungen einzurichten (bspw. Kontrolle via SOP).
  2. Symptomatische Personen dürfen den Veranstaltungsort nicht betreten. Bei Auftreten von Symptomen innerhalb des Veranstaltungsortes sind die betreffenden Personen des Veranstaltungsortes zu verweisen.

Checkin (Akkreditierung)

Betrifft: Bühne, Umkleide, Technik, Redner*innen, Künstler*innen, ..

  1. Die Einlasskontrolle erfolgt kontaktlos. Bei Nachmeldungen vor Ort im Zuge der Akkreditierung werden auch hier diese Teilnehmer*innen durch den Veranstalter mit Kontaktdaten (Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer) sowie Anwesenheitszeit und -dauer (§ 2 Abs. 2 der VO) erfasst. Eine Einwilligung zur Datenspeicherung ist auch hier jeweils einzuholen (gemäß Vorgaben der DSGVO).
  2. Vom und für das Akkreditierungspersonal sind Mindestabstände einzuhalten und Schutzausrüstung
  3. Der Einsatz von Schutzausrüstung ist wie folgt für alle Beschäftigten im Bereich Akkreditierung zu planen: Mund-Nasen-Bedeckung, Einweghandschuhe, regelmäßige und in erhöhter Frequenz stattfindende Handdesinfektion.

Produktion

Betrifft: Bühne, Technik, Stände, Redner*innen, Künstler*innen

  1. Um eine Rückverfolgung möglicher Infektionsketten zu ermöglichen wird eine elektronische Registrierung aller beteiligten Gewerke und Dienstleister bzw. deren Beschäftigten durchgeführt. Alle relevanten Daten (Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer) sowie Anwesenheitszeit und -dauer (§ 2 Abs. 2 der VO) werden erfasst/dokumentiert und sind im Nachgang bei begründetem Bedarf (unter Einhaltung des Datenschutzes) ausschließlich den Gesundheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Anzahl der gleichzeitig tätigen Personen innerhalb des Veranstaltungsortes wird durch eine Entzerrung bereits während der Auf- und Abbauarbeiten sowie durch Bildung kleinerer Arbeitsgruppen mit zeitlich fest definierten Arbeitsbereichen reduziert.
  3. Die Akkreditierung zum Produktionsbereich wird ausschließlich Personen gewährt, deren Arbeitsplatz dort unmittelbar verortet ist. Die Ausgabestelle für entsprechende Arbeitsausweise ist räumlich in einem separierten/geschützten Bereich anzusiedeln
  4. Im Anschluss an die Registrierung erfolgt für jeden Beschäftigten (organisatorisch in Kleinstgruppen zu bündeln) eine Einweisung – schriftlich + visuell (barrierefrei) – in die am Veranstaltungsort vorgesehenen Hygieneschutzmaß-nahmen, Verhaltensregeln, Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner*innen.

Technik

Betrifft: Bühne, Technik

  1. Der Auf-/Abbau der technischen Ausstattung und insbesondere die Anordnung der Arbeitsplätze (Regieplatz im FOH, etc.) erfolgt so weit wie möglich unter Beachtung der geltenden Abstandsregeln.
  2. Falls am Regieplatz aufgrund von Platzmangel den geltenden Abstandsregeln nicht entsprochen werden kann, sind Trennschutzwände einzubauen oder Mund-Nasen-Bedeckungen zu verwenden. Einander gegenüberliegende Arbeitsplätze sind versetzt anzuordnen.
  3. Während des Aufbaus und der Veranstaltung sind nur die unmittelbar im Produktionsbereich tätigen Personen zugelassen.
  4. Persönliche Gegenstände, Werkzeug, PSA, Funkgeräte etc. sind zu personalisieren und nicht an Dritte weiterzugeben.

Infostände

  1. Der Verleih von Gegenständen ist unzulässig, sofern sie nach Benutzung nicht desinfiziert werden können.
  2. Zwischen Informationsständen ist ein Abstand von mindestens 3 Metern einzuhalten.

Veranstaltungsablauf/Programm

  1. Bei Veranstaltungsablauf und Programmgestaltung ist zu berücksichtigen, dass Nahbegegnungen so weit möglich reduziert werden müssen (Podium, Bühnenkünstler*innen, etc.). Auf der Bühne und sonstigen Präsentationsbereichen werden Stellpläne und Laufwege etc. so weit wie möglich mit ausreichenden Abständen geplant.
  2. Interaktionen unter/mit Besucher*innen sind nur unter sehr strengen, im individuellen Hygienekonzept darzulegenden Auflagen möglich. Hier steht „Vormachen statt Ausprobieren“ im Vordergrund. Displays und Geräte, die für das Ausprobieren notwendig sind, sind nach jeder Nutzung zu reinigen.
  3. An Infoständen, Attraktionen etc. sind die geltenden Abstandsregeln einzuhalten.
  4. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Besucher*innen auch während der Demonstration (ggfs. via Durchsage) über die vorgesehenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen informiert werden.

Catering

Betrifft: Umkleide

  1. Selbstbedienungsbuffets dürfen zur Kontaktvermeidung zwischen Gästen und wegen der typischerweise offenen Speisen aus Gründen des Infektionsschutzes nicht angeboten werden. (§ 6 Abs. 2 der VO). Selbstbedienungsbuffets mit bereits vorverpackten Speisen sind zulässig, wenn gewährleistet ist, dass Gäste den Mindestabstand zueinander einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, solange sie sich nicht am Tisch aufhalten. Gruppenbildung bei der Anbietung von Speisen und Getränken ist zu vermeiden. Darüber hinaus sind die geltenden Abstandsregeln einzuhalten (Markierungen am Boden vorsehen). Besteckteile sind einzelverpackt auszugeben.
  2. Um die Ausgabe von Speisen und Getränke zu beschleunigen, sind diese mit gut lesbaren Schildern zu versehen.
  3. Übermäßiger Alkoholkonsum sollte unterbunden werden. Er kann dazu führen, dass die Abstandsregeln nicht mehr eingehalten werden. Offensichtlich Angetrunkene sollten ermahnt und ggf. des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden.
  4. Es sind dezentrale Ausgabestellen einzuplanen, um einer zu hohen Personendichte an einem Ort entgegenzuwirken (die max. zeitgleiche Personenanzahl im Cateringbereich ist im Vorfeld festzulegen). Alternativ werden die Speisen und Getränke auf den Stühlen/Tischen im Veranstaltungsbereich vollverpackt bereitgestellt oder über spezifische Servier-formen (bspw. Bauchladen) angeboten.
  5. Wiederverwendbare Geschirr- und Besteckteile sowie Gläser müssen grundsätzlich in Hochtemperaturspülanlagen (> 70 °C) aufbereitet werden. Handgeschirrspülbecken sind unzulässig. Beim Transport und der Lagerung wird eine Kontamination durch geeignete Verpackung ausgeschlossen
  6. Der Einsatz von Schutzausrüstung ist wie folgt für alle Beschäftigten im Catering zu planen: Mund-Nasen-Bedeckung, Einweghandschuhe, regelmäßige und in erhöhter Frequenz stattfindende Handdesinfektion.
  7. Alle Beschäftigten im Bereich Catering müssen regelmäßig in allen nötigen zusätzlichen Hygienemaßnahmen unter-wiesen werden. Das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren muss eingeplant und koordiniert werden.
  8. Das Crew-Catering aller Gewerke ist je nach vorhandenen/vorgesehenen Flächen bedarfsweise gestaffelt zu planen.

Sicherheits- und Ordnungspersonal (SOP)

  1. Das SOP überwacht die Einhaltung der geltenden Abstandsregeln im Gästebereich und gewährleistet (ggfs. unter Einsatz von zusätzlichen mobilen Streifen) die Vermeidung von Personenstaus bzw. die Auflösung von Personenansammlungen in Wartebereichen, in den Pausen, vor den Sanitäranlagen, Infostände. Sollte in einer Situation die Gefahr drohen, dass die geltenden Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, ist von allen anwesenden Personen umgehend die mitgeführte Mund-Nasen-Bedeckung anzulegen.
  2. Der Zugang zu allen Flächen/Zonen/Räumen muss vom SOP kontrolliert werden. Ggfs. unterstützen Anweiser das kontrollierte Befüllen und Entleeren von Sitzbereichen.
  3. Während der gesamten Dauer der Demonstration trägt das SOP dafür Sorge, dass keine unbefugten Personen das Produktionsgelände betreten.
  4. Der Einsatz von Schutzausrüstung ist wie folgt für alle Beschäftigten im Bereich SOP zu planen: Mund-Nasen- Bedeckung, Einweghandschuhe, regelmäßige und in erhöhter Frequenz stattfindende Handdesinfektion.

Verantwortliche Person für das Hygienekonzept: Martin Steldinger, Jakis e.V., Mühlendamm 5, 10178 Berlin.