Wir suchen engagierte und motivierte Mitstreiter:innen, die bereit sind, regelmäßig etwas Zeit für die Vorbereitung und Planung der Hanfparade 2024 aufzubringen.
Die Hanfparade ist die größte Demonstration für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel in Deutschland. Sie findet seit 1997 jährlich im August in Berlin statt und hat sich als wichtiger Treffpunkt für Hanffreund:innen etabliert. Wie die nächste Hanfparade unter dem Zeichen einer Schein-Legalisierung mit Cannabis Social Clubs und Eigenanbau aussehen wird, wissen wir noch nicht. Same procedure, oder ganz anders?
Wir suchen Menschen, die uns bei der Planung, Organisation und Durchführung der Demonstration mit Bühne und Markt der Möglichkeiten unterstützen. Dies sind die vakanten Posten:
Eventmanagement Erklärt sich von selbst, oder? 😉 Dazu gehört, sich um all die Kleinigkeiten zu kümmern, von Konzepterstellung über Kommunikation mit Behörden oder Künstler:innen bis zu Material und Promotion. Du wärst nicht allein verantwortlich, sondern arbeitest eng mit dem bisherigen Team zusammen.
Helping Hands-Leiter:in Am Tag der Hanfparade und auch davor sowie danach werden viele „Helfende Hände“ benötigt, die mit anpacken. (Wer genau das tun möchte, hier klicken.) Es gibt kleinere bis größere einfache Aufgaben, und auch diese müssen koordiniert werden!
Sponsorship Akquise Du reist auf Hanfmessen und lernst das „große“ Cannabis-Business hautnah und persönlich kennen – unter anderem. Die meiste Zeit wirst du Mails schreiben und Telefonate oder Videocalls führen. Dieser Job beginnt quasi jetzt und läuft bis März, dann wollen wir die Fördergelder beisammen haben und mit Promotion beginnen.
Social Media Management Du erstellst Memes, kreierst schöne Posts aus unseren und deinen Fotos & Videos und kommunizierst mit der Community auf allen Plattformen. Je näher die Hanfparade rückt, desto mehr Posts und Views brauchen wir, damit aus 71.000 Followern 71.000 Teilnehmende werden.
Öffentlichkeits- und Pressearbeit Verfassen von Pressemitteilungen und Interviews, Betreuung von Journalist:innen, Infoständen und Teilnahme an Veranstaltungen. Das setzt Kenntnis der Ziele der Hanfparade voraus, aber du kannst langsam in die Aufgabe einsteigen. Am meisten hast du in den Wochen vor und nach der Hanfparade zu tun, also Juli/August.
Kurzum: Wir suchen Organisationstalente mit viel freier Zeit und ausreichendem Enthusiasmus für eine bessere Legalisierung!
Die Mitarbeit ist ehrenamtlich, dafür bieten wir dir eine einzigartige Gelegenheit, an einer wichtigen Veranstaltung teilzunehmen und wertvolle Erfahrungen in der Eventbranche zu sammeln. Du wirst Teil eines kleinen Teams sein, das gemeinsam etwas Großes bewirkt. Unter Umständen ist auch möglich, dass du im Rahmen eines studentischen Praktikums für die Hanfparade arbeitest.
Wenn du Interesse hast und aus Berlin bist, komme am besten einfach zum nächsten öffentlichen Orga-Treffen der Hanfparade, üblicherweise am letzten Dienstag im Monat (außer Dezember) um 19 Uhr im Hanf Museum Berlin. Anderenfalls kontaktiere uns per Mail an info@hanfparade.de und wir treffen uns im Videomeeting.
Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen! Gregor & Martin (Vorstand Jakis e.V.)
Die Reden auf der Hanfparade 2023 sind jetzt online veröffentlicht. Hier kannst du unsere RednerInnen sehen und hören – wir freuen uns über Diskussionen!
Hier folgt die Playlist zur Hanfparade 2023 – zum gesamten Youtube-Channel mit gesammelten Werken kommst du hier: @HanfparadeOfficial
Wir haben alle Videos der RednerInnen der Hanfparade 2022 veröffentlicht! Mit in der Playlist „Hanfparade 2022“ finden sich auch weitere Beiträge. Wir freuen uns auf die angeregten Diskussionen zu den Beiträgen:
Seit ein paar Wochen liegen Flyer und Aufkleber der Hanfparade auf den Infotischen der Hanfparade sowie der Freien Arbeitsgemeinschaft Drogengenusskultur in diversen Clubs in Berlin zum mitnehmen bereit. Inzwischen sind auch die Poster verfügbar. Auf den Infotischen liegen auch Informationen des Hanf Museums, des Deutschen Hanfverbandes (DHV), von Patientenvereinigungen die Cannabis als Medizin nutzen, von Cannabis Social Clubs und anderes mehr. Je nach Platz liegen auch Zeitschriften auf wie die Medijuana, Soft Secrets und das Hanf Journal. Im Vorfeld der Hanfparade wird in der Musik- und Partyszene ausführlich und differenziert über das Thema Hanf und insbesondere über das Thema Cannabislegalisierung informiert.
Auf der Hanfmesse Mary Jane vom 15. bis 17. Juli 2022 in der Arena Berlin und dem Badeschiff liegen Flyer und Poster u.a. an den Ständen des Nachtschatten Verlages (Stand Nr. 4 und Nr. 5), dem Gemeinschaftsstand des Hanf Museums und des Deutschen Hanfverbandes (DHV, Stand Nr. 204) zum mitnehmen bereit.
Und wie immer, kann man sich auch im Hanf Museum im Nikolaiviertel in der Berlin-Mitte mit Postern und Flyern eindecken!
Online Bestellen von Hanfparade Flyern und Postern
Wer nur ein paar Exemplare für sich und seine Freunde oder die Stadt haben möchte, kann sie auch über den Webshop des Deutschen Hanf Verbands bestellen. Größere Bestellungen nehmen wir gerne per eMail entgegen: info@hanfparade.de
Es war trotz der Pandemiebedingungen so einiges los auf der Hanfparade 2021 „50 Jahre Verbote – Zeit für Emanzipation“ – mehr als 4000 TeilnehmerInnen und hundert-tausende, die uns in Berlin gesehen haben!
Wir haben die Videos der RednerInnen online gestellt – finde sie hier in unserer Youtube-Playlist „Hanfparade 2021“:
Bedingt durch Corona wird es dieses Jahr eine Online-Hanfparade geben, da wir einerseits nicht gewährleisten können, dass die Teilnehmer/innen bei einer richtigen Parade mit Auftakt- und Abschlusskundgebung genügend Abstand zueinander halten werden und anderseits, da etliche Patienten, die Cannabis als Medizin nutzen, aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung betreffend Infektion zu den eher gefährdeten Personen zählen. Gesundheitsschutz hat für uns Vorrang.
Die Studiozentrale der Online-Hanfparade wird im Café des Hanf Museums sein. Das OrgaTeam der Hanfparade dankt dem Hanf Museum für die mehr als zwanzig Jahre Gastfreundschaft und für die Möglichkeit, die Studiozentrale im Hanf Museum einzurichten. Seit 1997 tagt das OrgaTeam der Hanfparade im Hanf Museum.
Die Online-Hanfparade wird beginnen mit einer kleinen Einführung zum Thema und ein Rückblick auf die Repression in Deutschland. Da werden wir Grafiken aus der Statistik zeigen und erläutern, wie sie z.B. im TAZ-Blog Drogerie publiziert wurden, jedoch auf dem neuesten Stand aktualisiert.
Programm
Zwischen den Live-Schaltungen werden wir Videos von früheren Hanfparaden einbinden, wir bereiteten hierfür kürzere und längere vor, so dass wir je nach Zeitablauf die einen oder anderen einsetzen können. Zudem haben wir musikalische Einlagen in unterschiedlichen Längen vorbereitet, so dass wir zwischen den terminierten Live-Schaltungen flexibel agieren können.
12:00 – (10 Minuten) – Martin Steldinger als Versammlungsleiter eröffnet die Online-Demo, dann übernehmen Hans Cousto und Michael Knodt die Moderation und stellen das Programm vor.
12:10 – (20 Minuten) – Hans Cousto: Einführung in die drogenpolitische Realität und Entwicklung der Repression in den letzten Jahrzehnten mit Grafiken von Statistiken.
12:40 – (10 Minuten) – Live Online-Interview mit Philine von mybrainmychoice
12:50 – (20 Minuten) – Musik oder Videos von früheren Hanfparaden
13:10 – (05 Minuten) – Video von Florian Rister (Deutscher Hanf Verband)
13:15 – (10 Minuten) – Live Online-Interview mit Florian Rister (Deutscher Hanf Verband)
13:25 – (15 Minuten) – Drogenbeauftragte Daniela Ludwig hat auf Einladung der Hanfparade nicht reagiert, dafür gibt es Videoschnipsel von ihr und Kommentare dazu.
13:40 – (10 Minuten) – Video von Richter Andres Müller
13:50 – (10 Minuten) – Hans Cousto: Vorstellung von Nachtschatten Verlag, Lucy’s Rausch, CannaTrade, Eve & Rave Schweiz, Droleg mit Bildern
15:05 – (40 Minuten) – Hanfparade Infokreis / Leute aus den letzten Jahren (Gesprächsrunde)
15:45 – (10 Minuten) – Suche nach Helping Hands und Mitstreiter*Innen für die Legalisierung. Was erwartet so unsere Helping Hands auf der Hanfparade, wo brauchen wir immer Hilfe, wie könnt ihr daran Teilnehmen. Hier gibts die Infos!
15:55 – (10 Minuten) – Was genau erwartet euch 2021 auf der Hanfparade (Bühne, Bands, Redner*Innen, Paradewagen) + Programmvorschau.
16:05 – Live: Hanf und Hanfparade – Musik mit den Bassplorer Delaydi und Saetchmo.
16:20 – Kurze Unterbrechung um 16:20 Uhr, „4:20-Sound“ Aktion.
16:50 – Live Online-Interview mit Franz-Josef Schmitt von der Piratenpartei Berlin
17:00 – (30 Minuten) – Hans Cousto: THC- und CBD-Gehalt, THC-CBD-Ratio, Analysen als Zeitreihen mit Grafiken und Statistiken
Die größte Legalisierungskonferenz Deutschlands geht in die zweite Runde. Die Cannabis Normal Konferenz 2018 wird vom 16. bis 17. November 2018 in der Alten Münze in Berlin stattfinden und am Vorabend der Konferenz wird es einen multimedialen Abend bei freiem Eintritt geben – ebenfalls in der Alten Münze.
Dieses Jahr werden neben den drogenpolitischen Sprechern von Linken, Grünen, FDP und SPD auch dieses Jahr ein Bundestagsabgeordneter der CDU als Speaker auf der “Cannabis Normal!” dabei sein. Das Highlight in diesem Jahr: Der von der FAZ als einer der führenden Ökonomen des Landes bezeichnete Prof. Dr. Justus Haucap wird auf der Konferenz eine vom Hanfverband in Auftrag gegebene Studie vorstellen. Prof. Haucap wird exklusiv auf der “Cannabis Normal!” vorstellen, welche Steuereinnahmen im Falle einer Legalisierung und welche Einsparmöglichkeiten bei Polizei und Justiz möglich wären. Somit wird es in Deutschland erstmals belastbare Zahlen für ein konkretes Legalisierungsszenario geben, welches die Legalisierungsdebatte in Deutschland nachhaltig beeinflussen wird.
Berliner Impulse zur Aufklärung über Hanf und zu dessen Legalisierung
Ein multimedialer Abend als Apéritif zur Cannabis Normal Konferenz
Donnerstag, 15. November 2018, 19:00 Uhr, Alte Münze (Haus 3) in Berlin Mitte
Ein gemütlicher Abend mit freiem Eintritt in den historischen Spreewerkstätten der alten Münze bietet eine gute Gelegenheit Aktivisten aus der Berliner Legalisierungsszene kennen zu lernen. Zwischen Impulspräsentationen zum Hanf Museum, zur Hanfparade und zur Verknüpfung mit der Kunst- und Kulturszene ist Zeit vorhanden, sich bei softer Musik zu unterhalten und Informationen auszutauschen.
Rolf Ebbinghaus: Das Hanf Museum – eine Institution zur Aufklärung
Das Hanf Museum befindet sich gegenüber der Alten Münze und hat während der Konferenz geöffnet.
Seit dem 6. Dezember 1994 hat das Hanf Museum geöffnet und dort kann man sich in umfassender Weise über die Geschichte der Kultur- und Medizinalpflanze Hanf sowie deren Nutzen informieren.
Rolf „Rollo“ Ebbinghaus, Kurator des Hanf Museums in Berlin, hat die Entwicklung der Legalisierungsbewegung und insbesondere der Hanfparade seit Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts nicht nur miterlebt, sondern auch tatkräftig mitgestaltet.
Das Hanf Museum hat während der Konferenz geöffnet. Am Freitag Abend gegen 19:00 Uhr wird von der Konferenz aus eine Führung durch das Museum organisiert.
Martin Steldinger: Geschichte und Entwicklung der Hanfparade
Seit 1997 zieht die Hanfparade alljährlich durch Berlin um für die Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel zu demonstrieren.
Martin Steldinger aka tribble ist seit vielen Jahren im Hanf Museum engagiert und organisiert dort mit anderen nicht nur die tägliche Arbeit, sondern stets immer wieder auf das Neue die diversen Sonderausstellungen. Zudem betreibt der den Blog “Die Hanfplantage”, betreibt das Projekt “PSI-TV”, betreut die Webseiten der Grünen Hilfe und ist häufig bei DrogenInfoStänden in Clubs als Mitarbeiter anzutreffen. Last but not least ist er seit vielen Jahren Anmelder der Hanfparade und ist aktiv engagiert im Orgateam der Hanfparade.
Hans Cousto: Stimmkunst und Psychonautik als Weltkulturerbe
Vor 40 Jahren entdeckte Hans Cousto die Bedeutung der „Kosmischen Oktave“ und berechnet Vertonungen von den Rhythmen der Sphären wie von Spektren von Atomen und Moleküle.
Von 1994 bis 2011 engagierte sich Hans Cousto im Rahmen von Eve & Rave Berlin für eine sachliche Drogenaufklärung, Drug-Checking und für eine vernünftige Drogenpolitik. Seit Frühlingsanfang 2011 setzt er diese Tätigkeit in der Freien Arbeitsgemeinschaft DrogenGenussKultur fort. Zudem veröffentlicht er Artikel zur DrogenGenussKultur, Rauschkunde, Drogenmündigkeit und Drogenautonomie auch im TAZ-Blog Drogerie, im Magazin Lucy‘s Rausch wie auch im Hanf Journal und er veröffentlichte zum Thema mehrere Sachbücher.
Steffen Günther: Der Klang der THC-, CBD- und CBN-Moleküle
IR-Resonanzen von THC, CBD und CBN in der 37. Unteroktave
Steffen Günther studierte Audiodesign und ist z. Zt. wissenschaftliche Hilfskraft am Fraunhofer Heinrich Hertz Institut Berlin.
Steffen hat Jahre lange Erfahrung in der Umsetzung des „Gesetztes der Oktave“ mit Vertonungen von Planetenbahnen im Rahmen des Projektes Planetary Cymatic Resonance. Außerdem realisierte er in Zusammenarbeit mit Norbert Böhm als Erster die Vertonung der variablen Bahngeschwindigkeiten der Planeten. Steffen wird die klanglichen Unterschiede der Infrarotspektren verschiedener Cannabinoide präsentieren. THC klingt anders als CBD und CBN – die Präsentation ist eine Welturaufführung.
Zwischen den einzelnen Präsentationen wird Neo Beo für das akustische Wohlbefinden sorgen.
Seit Jahrzehnten appellieren die unterschiedlichsten Organisation an die Bundesregierung, die Kriminalisierung von Drogenkonsumenten zu beenden. Dies war bisher jedoch nicht von Erfolg gekrönt – ganz im Gegenteil, noch nie war die Zahl der registrierten Betäubungsmitteldelikte so hoch wie im Jahr 2017. Im Jahr 2017 lag diese bei 330.580, davon betrafen 203.389 allein Delikte im Zusammenhang mit Cannabis, wobei hier der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte über 80 Prozent betrug.
Die Berliner Deklaration kann hier heruntergeladen und mitgezeichnet werden. Reicht sie gerne im Freundeskreis herum! Nach dem Ausfüllen bitte als Brief, Fax oder Scan an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung senden. Die aktuellen Kontaktdaten der Drogenbeauftragten findest du auf ihrer Webseite drogenbeauftragte.de.
Wir, die Anwesenden der Hanfparade am 11. August 2018 und andere an der Thematik Interessierte erklären hiermit unter dem Motto Aufklärung statt Verbote
Drogenkontrollen – ausgenommen im Straßenverkehr oder bei bestimmten beruflichen Anforderungen – sind irrationale Akte sozialer Kontrolle ohne generalpräventive Wirkung, die grundlegende Menschenrechte verletzen. Drogenprobleme lassen sich nicht strafrechtlich, sondern nur mit wissenschaftlich fundierter Aufklärung und durch kulturelle Integration lösen. Aufklärung zu Erlangung von Drogenkompetenz, Drogenmündigkeit und Drogenautonomie (das Gegenteil von Drogenabhängigkeit) ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik ideologiefrei wissenschaftlich zu überprüfen. Das kann nach unserer Auffassung nur dazu führen, die Drogenprohibition aufzugeben und legale Bezugswege zu schaffen.
Wir wissen
dass die religiöse, rituelle, hedonistische und medizinische Nutzung natürlicher Drogen wie z.B. Cannabis, Zauberpilze und Peyote die Menschheit von Urbeginn an begleiten;
dass der Gebrauch dieser und diverser synthetischer Substanzen wie zum Beispiel LSD, MDMA oder Methylon nicht pauschal illegalisiert gehört, da er für viele Menschen zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit dient;
dass die repressive Politik der vergangenen Jahre und die von ihr erzeugten Marktmechanismen mehr individuelle und gesellschaftliche Schäden bewirken, als dies Drogen je könnten;
dass Streckmittel und Verunreinigungen in Produkten auf dem Schwarzmarkt eine erhebliche zusätzliche Gesundheitsgefährdung darstellen;
dass die derzeitigen Drogenkontrollmaßnahmen als ineffizient und nutzlos zu klassifizieren sind, da sie ein großes Hindernis zur Einführung von neuen Strategien, um das Problem sowohl auf globaler wie auf lokaler Ebene anzugehen, darstellen. Es ist zu befürchten, dass die Verstärkung der aktuellen Politik zu einer Verschlechterung der Drogensituation beiträgt und zunehmend die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit im allgemeinen schwindet.
dass der Konsum psychoaktiver Substanzen als ein Handeln wahrgenommen werden kann, dass unter bestimmten Bedingungen in die Lebenswirklichkeit der Menschen integrierbar ist, dort einen berechtigten Platz finden und mit hochgeschätzten Werten der Gesellschaft vereinbar sein kann.
Wir verurteilen
dass eine hohe Anzahl von Menschen zu verfehlten Gefängnisstrafen verurteilt wurden, weil sie durch gewaltlose Drogendelikte ohne Schaden für Dritte gegen die Verbotsgesetze des BtMG verstoßen haben;
dass die Herstellung von und der Handel mit illegalisierten Drogen die wichtigste Profitquelle der europäischen Mafiaorganisationen darstellen und sowohl ihre Möglichkeiten erhöhen, andere zu bestechen als auch, straffrei auszugehen;
dass erhebliche Polizeikräfte durch die Drogenfahndung gebunden werden, die bei der Verfolgung Schwerkrimineller oder der Überwachung von terrorverdächtigen „Gefährdern“ fehlen;
die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag sich mehrheitlich gegen eine Evaluierung der Auswirkungen der derzeitigen Drogenpolitik ausgesprochen hat, denn wir sind der Überzeugung, dass die von den Drogen ausgehenden Gefahren unter anderem unter wissenschaftlichen, soziologischen und kulturellen Gesichtspunkten nicht nur durch eine genaue Untersuchung der objektiven und vergleichbaren Daten, sondern auch unter sorgfältiger Beurteilung aller anderen Folgen und Schäden für die Entwicklung der Gesellschaft analysiert werden müssen, um zu verhindern, dass bei der Analyse der zahlreichen Probleme im Zusammenhang mit Drogen eine zu starke Vereinfachung betrieben wird, und fordern, dass diese Analysen und Beurteilungen veröffentlicht werden.
Wir propagieren nicht
den Konsum von Drogen und wir sind besorgt über das Ausmaß des Drogenmissbrauchs weltweit. Wir sind ebenso besorgt über die zerstörerischen Auswirkungen durch die Verbrechen gewalttätiger Drogengangs und Kartelle auf der ganzen Welt. Keines dieser Probleme wird durch die derzeitige Drogenpolitik gelöst. Tatsächlich blühen Drogenmissbrauch und organisierte Kriminalität auf dem Boden des bestehenden Drogenverbots, ähnlich wie sie es während der Zeit der Alkohol-Prohibition in den USA taten.
Wir bemühen uns
um Aufklärung der Öffentlichkeit, insbesondere von Jugendlichen. Wir wollen realistische und glaubwürdige, weil auf eigenen Erfahrungen und nicht auf veralteten Theorien und staatlicher Propaganda basierende, Informationen über Drogengebrauch, Wirkungen und Risiken verfügbar machen. Keiner politischen Macht steht das moralische Recht zu, den Gebrauch psychoaktiver Substanzen pauschal zu verbieten.
Wir fordern
dass die nationale Drogenpolitik auf wissenschaftlichen Erkenntnissen im Hinblick auf jeden Drogentyp und nicht auf einem emotionalen Impuls basieren muss, da jedes drogenbezogene Problem einen spezifischen Ansatz erfordert, sowie in der Erwägung, dass eine Verallgemeinerung des Ansatzes die Glaubwürdigkeit aller Teilaspekte dieser Politik unterminiert;
die soziale und wissenschaftliche Erforschung illegalisierter Stoffe für einschlägige medizinische und soziale Zwecke zu verstärken;
ein stärkeres Gewicht auf die Aspekte Schadensbegrenzung, Information, Prävention, Behandlung und Berücksichtigung des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der Menschen mit Problemen infolge des Konsums von illegalisierten Stoffen zu legen und Maßnahmen zu ermitteln, die die soziale Ausgrenzung der Betroffenen verhindern können, statt repressive Strategien umzusetzen, die an die Verletzung der grundlegenden Menschenrechte grenzen und häufig zu einer solchen geführt haben;
die notwendigen Informationsinitiativen zu verstärken und für ihre angemessene Finanzierung zu sorgen, um über illegalisierte Stoffe aufzuklären und dem Drogenkonsum vor allem an Schulen vorzubeugen, und um die negativen Auswirkungen des Drogenkonsums und die damit zusammenhängenden Gefahren einzuschränken;
Nachdruck auf verstärkte Aufklärungsmaßnahmen zu legen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Folgen des Konsums der verschiedenen Arten von Drogen (insbesondere synthetischen) basieren müssen, um jedermann klar und unmissverständlich warnen zu können;
die Beteiligung und Einbeziehung der Drogenabhängigen und Konsumenten und von Freiwilligendiensten sowie der Öffentlichkeit bei der Lösung der drogenbedingten Probleme festzulegen und erheblich zu verstärken;
die Forschung im Bereich der Verwendung von Pflanzen, deren Anbau gegenwärtig illegalisiert ist oder sich in einer Grauzone befindet, etwa Hanf, Opium oder Kokablätter, im Hinblick auf medizinische Anwendungen, Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, Erzeugung alternativer Energie, Ersetzung holz- oder ölbasierter Produkte oder im Hinblick auf sonstige nützliche Zwecke zu verstärken;
die Abschaffung des bestehenden Drogenverbots und die Einführung einer neuen Politik der Kontrolle und Regulierung von derzeit illegalisierten Drogen;
dass die Bundesländer – wie derzeit bei den Drogenkonsumräumen (Fixerstuben) – die gesetzgeberische Freiheit erhalten sollten, um verschiedene Modelle auszuprobieren, die eine gute Balance zwischen der Selbstbestimmung des Einzelnen über seinen Körper und der Notwendigkeit einer vernünftigen Regulierung herstellen, um Todesfälle, Krankheiten, Abhängigkeit und sonstige Schäden vorzubeugen;
dass nach dem Ende des Drogenverbotes alle Menschen, die aufgrund von Strafvorschriften im BtMG verurteilt wurden und keinem Dritten dabei einen Schaden zugefügt haben, umgehend entlassen, ihre Eintragung im Strafregister aufgehoben und ihre Bürgerrechte wieder hergestellt würden.
Wir befürworten
für jeden erwachsenen und kompetenten Menschen die freie Wahl der psychoaktiven Substanzen zur Erforschung eigener, nicht-alltäglicher Bewusstseinszustände. Dafür muss die Voraussetzung geschaffen werden, dass umfassende fachkundige Orientierungshilfen statt pauschaler Verteufelung angeboten werden.
Die umgehende Amnestie von Opfern des Drogenkriegs;
nationale und internationale Abkommen, die einer Entkriminalisierung entgegenstehen, zu überdenken und neu zu formulieren;
das Ende des Drogenkrieges.
Wir hoffen auf Frieden.
Quellenverzeichnis
In diesen Text sind Begriffe und Passagen von folgenden Dokumenten eingeflossen:
Die Hanfparade ist eine Demonstration für die „Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“. Was wir darunter verstehen, erfährst Du in diesem Teil unserer Website.
Unter „Ziele & Motto“ findest Du Informationen zu vielen Aspekten des deutschen Betäubungsmittelrechts, über unser Verständnis von einer humanistischen Suchtpolitik und eine breite Palette anderer Dokumente zum Mit- und Nachdenken.
Berliner Deklaration
Die Berliner Deklaration aus dem Jahr 2018 ist eine Zusammenstellung unserer Überzeugungen verbunden mit einem Forderungskatalog an die Bundesregierung. Ja, wir sind der Überzeugung, dass Drogenkontrollen – ausgenommen im Straßenverkehr oder bei bestimmten beruflichen Anforderungen – irrationale Akte sozialer Kontrolle ohne generalpräventive Wirkung sind, die grundlegende Menschenrechte verletzen.
Drogenprobleme lassen sich nicht strafrechtlich, sondern nur mit wissenschaftlich fundierter Aufklärung und durch kulturelle Integration lösen. Aufklärung zu Erlangung von Drogenkompetenz, Drogenmündigkeit und Drogenautonomie (das Gegenteil von Drogenabhängigkeit) ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik ideologiefrei wissenschaftlich zu überprüfen. Das kann nach unserer Auffassung nur dazu führen, die Drogenprohibition aufzugeben und legale Bezugswege zu schaffen, weil wir wissen, dass die derzeitigen Drogenkontrollmaßnahmen als ineffizient und nutzlos zu klassifizieren sind.
Sie sind ein großes Hindernis zur Einführung von neuen Strategien, um das Problem sowohl auf globaler wie auf lokaler Ebene anzugehen, darstellen. Es ist zu befürchten, dass die Verstärkung der aktuellen Politik zu einer Verschlechterung der Drogensituation beiträgt und zunehmend die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit im allgemeinen schwindet.
Die Hanfparade 2011 ist nicht die erste Demonstration in Berlin, deren Teilnehmer sich damit auseinandersetzen müssen, dass man ihnen die Ausübung ihrer Grundrechte verwehrte und sie Opfer von Willkür seitens der Exekutive und Judikative wurden.
Hans Cousto, der seit den Anfängen der modernen Demonstrationskultur in eben dieser aktiv ist und mit der Fuckparade sehr ähnliche Vorgänge erlebt hat, erklärt im folgenden Text, der hier am 18. Oktober 2011 veröffentlicht wurde, warum das Verbot weiter Teile der Hanfparade 2011 rechtswidrig war und wieso die Organisatoren jetzt für ihr Recht auf freie Meinungsbildung kämpfen müssen. Dazu schildert er, wie die Fuckparade vor zehn Jahren einen gleichartigen Kampf kämpfen musste und schlussendlich gewann.
Wenn Grundrechte nicht selbstverständlich sind
Das Recht mit anderen Menschen zusammen für etwas in der Öffentlichkeit zu demonstrieren ist in Deutschland ein unveräußerliches Grundrecht, das in Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Das besagte Grundrecht gewährleistet insbesondere Minderheitenschutz und verschafft auch denen die Möglichkeit zur Äußerung in einer größeren Öffentlichkeit, denen der Zugang zu den Medien versperrt ist. Die darauf bezogene Versammlungsfreiheit genießt einen gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit einen gesteigerten Schutz. Doch dieses Recht ist in der Bundesrepublik Deutschland keine Selbstverständlichkeit, sondern muss – wie im Fall der Fuckparade 2001 – nicht selten erst bei Gericht eingeklagt werden, wobei es Jahre dauern kann, bis einem das verbriefte Recht auch amtlich zugesprochen wird.
So hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erst knapp sechs Jahre nach der geplanten Fuckparade 2001 entschieden, dass der Polizeipräsident in Berlin die Veranstaltung Fuckparade 2001 als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes und damit im Sinne des Grundgesetzes hätte behandeln müssen. Das Verbot der Fuckparade im Jahr 2001 war somit rechtswidrig.
Die Tatsache, dass der Leiter der Versammlungsbehörde, Joachim Haß, am 14. Juli 2011 in seinem Ablehnungsbescheid große Teile der Abschlusskundgebung der Hanfparade 2011 als nicht konform mit dem Versammlungsgesetz klassifizierte und dies mit einem vom Bundesverwaltungsgericht am 16. Mai 2007 aufgehobenen Urteil (BVerwG 6 C 23.06 betreffend Fuckparade gegen Versammlungsbehörde Berlin) begründete, löste nicht nur im Kreise der Freunde der Hanfparade Empörung aus. Dies vor allem, weil die Versammlungsbehörde von Berlin als Beklagte an diesem Verfahren beteiligt war.
Der Leiter der Versammlungsbehörde, Joachim Haß, wusste als Prozessbeteiligter also genau, dass das von ihm angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Mai 2006 (OVG 1 B 4.05) aufgehoben worden war.
Auch die Tatsache, dass Joachim Haß oder eine andere zuständige Person der Versammlungsbehörde für die Veranstalter der Hanfparade 2011 nach der Erteilung des Ablehnungsbescheides nicht zu sprechen waren, löste ebenso Befremden aus. Und nicht zuletzt die Tatsache, dass das Gericht am Samstag trotz dieser Umstände den Bescheid der Versammlungsbehörde nicht aufgehoben hat, löste vor allem bei Juristen Bestürzung aus, vor allem auch, weil bekannt wurde, dass das Gericht und die Versammlungsbehörde in ständigen Kontakt standen bei der Findung der Entscheidung.
Hier wurden offenbar in verschiedener Hinsicht rechtsstaatliche Prinzipien gebrochen. Es sollte wohl eine politisch opportune Entscheidung gefällt werden. Enthält eine geplante Zusammenkunft von Personen Elemente, die sowohl auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sind, als auch solche, die anderen Zwecken dienen, ist sie als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes und des Versammlungsgesetzes zu behandeln, wenn die anderen Zwecke nicht aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters erkennbar im Vordergrund stehen. (Leitsatz aus dem Urteil des 6. Senats vom 16. Mai 2007 BVerwG 6 C 23.06)
Der Berliner Paradenstreit
Enstehung und Verbot der Fuckparade – Demonstration gegen Kommerz zu Kommerziell?
Als farbenfrohe Demonstration für Freude und Frieden ist die Berliner Love Parade 1989 der damals sich neu entwickelnden Techno-Szene des Berliner Undergrounds entsprungen. Der Discjockey Dr. Motte meldete seinerzeit als Veranstalter diese Demonstration bei der zuständigen Polizeibehörde an und seiner Einladung zum Friedenstanz folgten etwa 150 Freunde aus der Szene. Mit ihrer Art zu demonstrieren, setzten sie völlig neue Akzente in die Versammlungskultur.
Mitte der neunziger Jahre war die Love Parade schon weit mehr vom Kommerz als von der Kultur geprägt. Ein paar wirtschaftlich und personell eng verflochtene Firmen hatten das rege Medieninteresse an der Love Parade für die Werbung ihrer Veranstaltungen sowie von teuren Markenprodukten ausgeschlachtet und die Love Parade war vom Konzept her nichts anderes mehr als ein rein kommerzielles Straßenfest. Außer der Love Parade GmbH waren vor allem die Planetcom GmbH, die May Day GmbH sowie die Low Spirit Recordings GmbH an der Ausschlachtung der Berliner Underground-Kultur zum Nachteil der Underground-Szenen in der Stadt beteiligt. Die Love Parade GmbH, eine auf Gewinnstreben ausgelegte Kapitalgesellschaft, verlangte für jeden Musikwagen mehrere Tausend Mark Anmeldegebühr, so dass viele Berliner Szene-Clubs, in denen nicht wenige der groß präsentierten Musiktitel entstanden, keine Teilnahmechancen hatten. Zudem kassierte die Love Parade GmbH jährlich aus den Verkäufen von Bildrechten und Werbeeinnahmen Beträge in Millionenhöhe. Kurzum, die Love Parade GmbH nutzte über Jahre hinweg für ihre Tanzparade in Berlin den Status einer Demonstration und die damit verbundene Förderung mit Steuergeldern (Kosten für Absperrungen und Reinigung zu Lasten der Staatskasse) und konnte so Gewinne in Millionenhöhe erwirtschaften.
Um gegen diesen Missbrauch des Versammlungsrechtes wie auch gegen den damit einhergehenden Trend zur Kommerzialisierung der Berliner Technoszene ein Signal zu setzen, haben sich 1996 vor allem politisch redlich denkende Raver vom Umfeld der Love Parade und ihre Macher distanziert und ab 1997 jeweils am Tag der Love Parade zu einer Demonstration gegen diesen Missbrauch und vor allem auch gegen diese Kommerzialisierung aufgerufen und sich zur Veranstaltung der Hateparade (1997) respektive Fuckparade (ab 1998) versammelt. Somit war den Behörden in Berlin spätestens ab der Anmeldung der Hateparade im Juli 1997 durch DJ Trauma XP der Tatbestand bekannt, dass die Love Parade keine Demonstration im Sinne des Versammlungsrechtes war, sondern eine kommerzielle Tanzveranstaltung. Dennoch duldeten die Polizeibehörden die Love Parade als Demonstration, weil sie so viel Geld und Touristen in die Stadt holte wie keine andere Großveranstaltung in Berlin.
Erst die ursprünglich für den 14. Juli 2001 vorgesehene, dann aber erst am 21. Juli 2001 durchgeführte Love Parade, die wegen einer bereits zuvor für den gleichen Zeitraum am gleichen Ort angemeldeten Demonstration zum Thema „Der Tiergarten gehört allen Berlinern“ untersagt worden war, wurde gemäß Bescheid des Polizeipräsidenten in Berlin vom 22. Mai 2001 nicht mehr als Demonstration anerkannt. Zur Begründung hieß es, die Love Parade sei eine reine Musikveranstaltung und weise nicht den für eine Versammlung maßgeblichen verbindenden Zweck der Meinungsbildung und Meinungsäußerung auf. Auch das in dieser Sache angerufene Verwaltungsgericht entschied am 28. Juni 2001 in gleicher Weise und stellte zudem fest, dass die Versammlungseigenschaft auch deshalb zu verneinen sei, weil es sich bei der Love Parade um eine kommerzielle Veranstaltung handle. Es sei nicht gerechtfertigt, rein wirtschaftlich motivierte Zusammenkünfte von Menschen verfassungsrechtlich zu privilegieren. Diese Entscheidung wurde am 6. Juli 2001 vom Oberverwaltungsgericht und am 12. Juli 2001 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. So war die Love Parade im Jahr 2001 keine Demo, sondern eine reine Straßenveranstaltung (auf der Basis einer straßenrechtlichen Sondernutzungsgenehmigung) und die Macher mussten die Müllbeseitigung sowie andere Nebenkosten bezahlen und nicht mehr der Steuerzahler.
Uneinigkeit bei den Gerichten
Der Antrag von DJ Trauma XP, die Fuckparade im Juli 2001 als Demonstration durchzuführen, wurde vom Polizeipräsidenten in Berlin mit Bescheid vom 14. Mai 2001 zurückgewiesen. Dem eingelegten Widerspruch gegen den Bescheid des Polizeipräsidenten wurde vom Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 28. Juni 2001 stattgegeben. Das Gericht stellte fest, dass es für die Qualifizierung als Versammlung unerheblich sei, ob Musik und Tanz zur Unterstützung der Versammlungsthemen als spezifische Ausdrucksformen eingesetzt werden. Die Veranstaltung habe gleichwohl deshalb Versammlungscharakter, weil die Verbreitung zahlreicher Handzettel beabsichtigt sei, auf denen das Anliegen der Veranstaltung ausführlich und verständlich dargestellt werde. Zudem verfolge die Fuckparade nicht wie die Love Parade kommerzielle Zwecke. Weder müssen für die Musikwagen Startgebühren entrichtet werden, noch seien Werbeeinnahmen oder sonstige Gewinne zu erwarten. Die Fuckparade habe den Charakter einer Demonstration.
Das Oberverwaltungsgericht änderte diese Entscheidung mit Beschluss vom 6. Juli 2001 wieder mit der Begründung ab, das Schwergewicht der Veranstaltung liege eindeutig auf dem Gebiet der Unterhaltung. Dem schloss sich auch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12. Juli 2001 mit einer äußerst realitätsfremden abschließenden Bemerkung an, dass auch der Fuckparade die Möglichkeit bleibe, eine Sondernutzungsgenehmigung für die Straßenbenutzung zu beantragen, wobei deren Erteilung nicht aus zeitlichen Gründen im Hinblick auf den langwierigen, die rechtliche Einordnung der Veranstaltung betreffenden Entscheidungsprozess, versagt werden dürfe. Da eine kostenneutrale Sondernutzungsgenehmigung in nur einem Tag in Berlin nicht erteilt werden kann, wurde der Fuckparade somit ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit mit höchstrichterlichem Segen verwehrt. Die Fuckparade konnte nicht stattfinden. Stattdessen wurde am 14. Juli 2001 für das Demonstrationsrecht und die freie Wahl der Mittel bei einer Versammlung auf öffentlichem Grund demonstriert. Radio Fritz, ein öffentlich-rechtlicher Radiosender in Berlin, solidarisierte sich mit der Fuckparade. Die Djs konnten in der Volksbühne ihre Platten auflegen, die Musik wurde vom Radiosender übertragen und sollte auf der Demonstration aus Radios und Ghettoblastern die verbotenen Soundsysteme ersetzen. Prompt wurden auch die Radios und Ghettoblaster verboten, obwohl das Abspielen von Musik auf Demonstrationen sonst etwas selbstverständliches ist.
Besonders pikant dabei ist die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss feststellte, dass Versammlungen auch dann in den Schutzbereich des Versammlungsfreiheit fallen, wenn sie ihre kommunikativen Zwecke unter Einsatz von Musik und Tanz verwirklichen. Dies gilt jedoch nur, wenn diese Mittel zur kommunikativen Entfaltung mit dem Ziel eingesetzt werden, auf die örtliche Meinungsbildung einzuwirken. Von der Versammlungsfreiheit sind solche Veranstaltungen auch dann erfasst und rechtlich geschützt, wenn sie sich zum Beispiel dafür einsetzen, dass bestimmte Musik- und Tanzveranstaltungen auch in Zukunft ermöglicht werden sollen. Geschützt durch das Grundgesetz ist in solchen Fällen die kommunikative Einflussnahme auf die öffentliche Meinung, um auf die zukünftige Durchführung solcher Veranstaltungen hinzuwirken, nicht aber das Abhalten der Musik- und Tanzveranstaltung selbst. Nach mehreren Gerichtsverhandlungen, die sich insgesamt über etwa sechs Jahren hinzogen, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 16. Mai 2007 entschieden, dass der Polizeipräsident in Berlin die Veranstaltung Fuckparade 2001 als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes und damit im Sinne des Grundgesetzes hätte behandeln müssen. Das Verbot der Fuckparade im Jahr 2001 war somit rechtswidrig.
Die Chronologie eines Rechtsstreites – gehört Musik zur Meinungsbildung?
Der Leiter der Berliner Versammlungsbehörde, Joachim Haß, hatte in einem Kooperationsgespräch mit dem Veranstalter der Fuckparade am 9. April 2001 angekündigt, die Fuckparade dieses Jahr nicht mehr als Demonstration genehmigen zu wollen. Vorsorglich hatten die Veranstalter der Fuckparade gegen diesen mündlichen Verwaltungsakt am 18. April 2001 Widerspruch eingelegt, jedoch ohne Erfolg. Gegen die Ablehnung der Fuckparade als Demonstration haben die Fuckparade-Organisatoren 21. Mai 2001 vor dem Berliner Verwaltungsgericht einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Land Berlin gestellt. Im Beschluss vom 28. Juni 2001 begründete das Verwaltungsgericht Berlin ausführlich, warum die Fuckparade eine Demonstration im Sinne des Versammlungsgesetzes sei.
Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 28. Juni 2001 der Fuckparade die Versammlungseigenschaft zuerkannt hatte, reichte die Versammlungsbehörde am 3. Juli 2001 Beschwerde gegen diesen Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Berlin ein. Mit Beschluss vom 6. Juli 2001 erklärte das Berliner Oberverwaltungsgericht, dass die geplante Fuckparade 2001 keine Demonstration im Sinne des Versammlungsgesetzes sei.
Am 9. Juli 2001 beantragte der Anmelder der Fuckparade 2001 beim Bundesverfassungsgericht in einem Eilantrag die Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 06.07.2001 und des Bescheides des Polizeipräsidenten in Berlin vom 14.05.2001 zu regeln und dass die mit Schreiben vom 19.03.2001 angemeldete Fuckparade 2001 nach dem Versammlungsgesetz zu behandeln sei. In dem Verfahren über diesen Antrag entschied das Bundesverfassungsgericht im Wege einer einstweiligen Anordnung, dass die Fuckparade 2001 keine Demonstration im Sinne des Versammlungsgesetzes sei.
“Für Demonstrationsfreiheit, für eine freie Wahl der Mittel einer Demonstration”
Nachdem der Antragsteller mit seinem Begehren, die für den 14. Juli 2001 geplante Fuckparade 2001 als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes abzuhalten, nunmehr auch höchstrichterlich gescheitert war, meldete er sogleich für den selben Termin eine Versammlung zum Thema „Für Demonstrationsfreiheit, für eine freie Wahl der Mittel einer Demonstration“ in Berlin-Mitte an. Nach der Anmeldung sollte eine herkömmliche Demonstration mit Transparenten, Megafonen, Sprechchören und Redebeiträgen abgehalten werden; Musikwagen seien nicht vorgesehen. Der Antragsteller rief indes alle Teilnehmer in einem im Internet veröffentlichten Aufruf dazu auf, zivilen Ungehorsam zu zeigen. Dazu sollten alle Teilnehmer Musikinstrumente, Trommeln und Ghettoblaster mitbringen. Weiter hieß es in dem Aufruf wörtlich: „Durch das Mitbringen der Radios zeigen wir auch die immer wieder geforderte innere Verbundenheit: Radio Fritz hat sich solidarisch mit den Veranstaltern gezeigt und stellt uns von 14-20 Uhr eine Frequenz und einen Übertragungswagen zur Verfügung, über den sich unsere DJs, MCs und RednerInnen Gehör verschaffen können.„
Mit Bescheid vom 13. Juli 2001 hatte der Polizeipräsident in Berlin die Anmeldung bestätigt und zugleich mit der Auflage versehen, dass das Mitführen von elektronischen Musikabspielgeräten (wie z.B. Ghettoblaster, Radios, CD-Player o.ä.) und Musikinstrumenten untersagt werde. Zwischenzeitlich hatte die Behörde klargestellt, dass hiervon rein mechanisch betriebene Instrumente ausgenommen seien. Zur Begründung hatte sich die Behörde im Kern darauf berufen, dass anderenfalls über den Umweg einer Radioübertragung die Durchführung der Fuckparade 2001 in ihrer ursprünglichen Form ermöglicht würde. Gegen diese Auflagen legte der Antragsteller beim Verwaltungsgericht in Berlin Widerspruch ein. Gemäß Beschluss vom gleichen Tag wies das Verwaltungsgericht den Antrag auf Widerspruch zurück. Die Beschwerde des Antragstellers beim Oberverwaltungsgericht gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13. Juli 2001 wurde am folgenden Tag abgelehnt.
Im Hauptverfahren zum 1. Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht Berlin am 23. November 2004 festgestellt, dass der Verwaltungsakt der Versammlungsbehörde zur Fuckparade 2001 rechtswidrig gewesen sei. Es teilte jedoch nicht die Auffassung, dass die Fuckparade 2001 auch ohne Redebeiträge eine Demonstration im Sinne des Versammlungsgesetzes gewesen wäre.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte am 2. Mai 2006 die Berufung zurückgewiesen und entschieden, dass die Fuckparade 2001 in ihrer ursprünglich angemeldeten Form ohne Redebeiträge keine Demonstration gewesen wäre. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde wegen der grundlegenden Bedeutung des Urteils jedoch zugelassen.
Sieg der Fuckparade – Musik gehört zur Meinungsbildung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 16. Mai 2007 entgegen den vorausgegangenen Beschlüssen des Berliner Verwaltungsgerichts und Oberverwaltungsgerichts bestätigt, dass die Fuckparade 2001 in der geplanten Form auch ohne Redebeiträge eine Demonstration im Sinne des Versammlungsgesetzes gewesen wäre und entschieden, dass der Polizeipräsident in Berlin die Veranstaltung Fuckparade 2001 als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes und damit im Sinne des Grundgesetzes hätte behandeln müssen. Die von dem Kläger angemeldete Veranstaltung war als Versammlung zu behandeln, weil nicht zweifelsfrei auszuschließen ist, dass die Veranstaltung, mit Blick auf ihr Gesamtgepräge, für einen Außenstehenden erkennbar auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet war.
Bei der Beurteilung des Gesamtgepräges einer Veranstaltung sind mit Blick auf die besondere Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit im Wege einer Gesamtschau alle maßgeblichen Gesichtspunkte mit der ihnen zukommenden Bedeutung zu berücksichtigen. Dem hat das Oberverwaltungsgericht nicht ausreichend Rechnung getragen. Es hat mehrere relevante Umstände unberücksichtigt gelassen. Nach der vom Bundesverwaltungsgericht angestellten eigenständigen Beurteilung des Gesamtgepräges der Veranstaltung war diese als Versammlung zu behandeln. Dafür, dass die Veranstaltung erkennbar auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sein sollte, sprechen insbesondere die Handzettel, auf denen die Forderungen der Veranstaltung wiedergegeben und näher beschrieben wurden, und die beabsichtigte Wiedergabe der Forderungen auf den an den Lastkraftwagen befestigten Bannern. Von Bedeutung sind auch der Internetauftritt des Klägers, in dem die Forderungen der Veranstaltung ausführlich dargelegt und begründet wurden, und die von dem Kläger initiierte Podiumsdiskussion.
Angesichts der zahlreichen aussagekräftigen Umstände, die für eine Versammlung sprechen, kann nicht angenommen werden, dass die auf Musik, Tanz und Unterhaltung gerichteten Elemente der Veranstaltung im Vordergrund gestanden hätten. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hat auch für zahlreiche andere Demonstrationen eine grundlegende Bedeutung, da ihnen der Status allein wegen des Fehlens von Redebeiträgen nicht mehr verwehrt werden darf.
Urteile zur Fuckparade 2001
Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. Juni 2001 im 1. Eilverfahren (VG 1 A 166.01)
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 6. Juli 2001 im 1. Eilverfahren (OVG 1 S 11.01)