Über die Freiheit

Die Freiheit führt das Volk auf die Barrikaden

Der Freiheitsbegriff, der dem heutigen Verständnis zugrunde liegt, wurde im Zeitalter der Aufklärung im 17. und 18. Jahrhundert entwickelt. Die Berufung auf die Vernunft als universelle Urteilsinstanz gilt als zentrales Element der Aufklärung. Erst die Zugrundelegung allgemeiner Menschenrechte garantierte bürgerliche Freiheiten.

Der englische Philosoph und Vordenker der Aufklärung John Locke erklärte in dem Werk „Two Treatises of Government“ (1690) den Naturzustand für den „Zustand vollkommener Freiheit, innerhalb der Grenzen des Naturgesetzes seine Handlungen zu lenken und über seinen Besitz und seine Person zu verfügen, wie es einem am besten scheint – ohne jemandes Erlaubnis einzuholen und ohne von dem Willen eines anderen abhängig zu sein.

Der Franzose Voltaire prägte mit seinem Ausspruch das Prinzip der Meinungsfreiheit:

Ich bin nicht Eurer Meinung, aber ich werde darum kämpfen, dass Ihr Euch ausdrücken könnt.

Nach dem kantschen Freiheitsbegriff ist Freiheit nur durch Vernunft möglich. Ohne Vernunft folgt der Mensch einem Tier gleich seinen Trieben. Kraft der Vernunft aber ist der Mensch in der Lage, das Gute zu erkennen und sein eigenes Verhalten dementsprechend pflichtgemäß auszurichten. Da nach Kant nur der sich bewusst pflichtgemäß, also moralisch verhaltende Mensch frei ist, sind „freies Handeln“ und „moralisches Handeln“ bei Kant ebenso Synonyme wie der freie Wille und der gute Wille.

Niemand kann mich zwingen, auf seine Art (wie er sich das Wohlsein anderer Menschen denkt) glücklich zu sein, sondern ein jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt, wenn er nur der Freiheit Anderer, einem gleichem Zwecke nachzustreben, die mit der Freiheit von jedermann nach einem möglichen allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann, (das ist diesem Rechte des Andern) nicht Abbruch tut.

In seiner bekanntesten Schrift „On Liberty“ (dt.: „Über die Freiheit„) setzt der britische Philosoph und Nationalökonom John Stuart Mill das Limit,
dass der einzige Grund, aus dem die Menschheit, einzeln oder vereint, sich in die Handlungsfreiheit eines ihrer Mitglieder einzumischen befugt ist: sich selbst zu schützen. Dass der einzige Zweck, um dessentwillen man Zwang gegen den Willen eines Mitglieds einer zivilisierten Gesellschaft rechtmäßig ausüben darf: die Schädigung anderer zu verhüten.

Menschenrechte und Freiheit

Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 enthält eine Präambel und 17 Artikel, welche die grundlegenden Bestimmungen über den Menschen, seine Rechte und den Staat festschreiben. Darin wird erklärt, dass es natürliche und unveräußerliche Rechte wie Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung geben muss. Alle Menschen müssen als gleich gelten, besonders vor dem Gesetz und dem Recht. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 gehört zu den Grundlagen moderner freiheitlich demokratischer Rechtsstaaten. So heißt es in Artikel IV:

„Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss ebendieser Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.“

Und in Artikel V heißt es:

„Das Gesetz darf nur solche Handlungen verbieten, die der Gesellschaft schaden. […]“

Der Genuss psychotrop wirkender Substanzen (sprich: die Seele bewegend) wie Cannabis beeinträchtigt die Rechtsgüter anderer Menschen nicht und darf deshalb aus ethischer Sicht auch nicht strafbewehrt sein. Dazu gehören auch Vorbereitungshandlungen wie der Anbau, Erwerb und Besitz. Jeder muss auf seine Art genießen können. Und niemand darf, solange der Genuss nicht auf Kosten oder zu Lasten anderer erfolgt, ihn in seinem eigentümlichen Genuss stören.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hingegen verstößt in gravierender Weise gegen dieses Grundprinzip der Menschen- und Bürgerrechte, die jedem die Freiheit einräumen, all das zu tun, was keinem anderen schadet.

Gesetzesänderungen gegen Freiheitsrechte

Gottfried Wilhelm von Leibniz
  • Negative Freiheit (Freiheit von etwas) bezeichnet einen Zustand, in dem keine von anderen Menschen ausgehenden Zwänge ein Verhalten erschweren oder verhindern.
  • Positive Freiheit (Freiheit zu etwas) bezeichnet einen Zustand, in dem die Möglichkeit der passiven Freiheit auch tatsächlich genutzt werden kann oder nach noch weitergehender Auffassung einen Zustand, in dem die Möglichkeit tatsächlich genutzt wird.

Ein Beispiel für negative Freiheit ist die Möglichkeit, in Ruhe und Frieden sein Gras rauchen oder seine Haschischkuchen backen zu können, ohne dabei von Polizisten gestört oder verfolgt zu werden. Auch seine Meinung bezüglich verschiedener Haschischsorten frei äußern zu dürfen, ist ein Beispiel negativer Freiheit. Beides ist derzeit nicht möglich, da die geltenden Gesetze diese Freiheiten einschränken, obwohl keine Drittpersonen durch die Ausübung dieser Freiheiten eingeschränkt würden. Im Sinne der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte sind solche Gesetze unzulässig. Deshalb setzt sich die Hanfparade für eine die Freiheit respektierende Änderung der Gesetze ein.

Wahre positive Freiheit würde im erstgenannten Beispiel bedeuten, dass es auch erlaubt sein muss, sein Marihuana selbst anzubauen oder auch bei einem Händler zu erwerben. Im zweiten Beispiel darf die Freiheit nicht beim Zugang zu Informationen enden, den Quellen darf auch keinerlei Repression wegen vermeintlicher „Drogen-Empfehlungen“ drohen.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt die Vorbereitungshandlungen (Anbau, Erwerb, Besitz) für den Genuss bestimmter psychotroper Substanzen unter Strafe (Strafwürdig ist der Umgang mit in den Anlagen I bis III zu § 1 BtMG aufgeführten Substanzen). Für die Vorbereitungshandlungen zum Genuss anderer psychotroper Substanzen sieht das BtMG hingegen keine Strafe vor. Cannabisprodukte sind in den Anlagen aufgeführt und somit ist der Umgang mit ihnen von Strafe bedroht. Die Wissenschaft ist sich jedoch sicher, dass der Umgang mit Haschisch und Marihuana weniger schädlich ist als beispielsweise der Umgang mit Alkohol, der straffrei ist. Die im gesetzten Recht festgelegte Liste der „verbotenen Stoffe“ kann deshalb nur als willkürlich bezeichnet werden. Sie ist nicht gerecht (unerträglich ungerecht). Sie ist „unrichtiges Recht„.

Deshalb setzt sich die Hanfparade für eine die Freiheit respektierende Änderung des BtMG, respektive die Abschaffung der derzeitigen fundamentalistischen (nicht auf Vernunft basierenden und repressiven Drogenpolitik ein.

Mehr zum Thema Freiheit

Was würden Sie wählen...

Ziele & Motto der Hanfparade

Was würden Sie wählen...

Die Hanfparade ist eine Demonstration für die „Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“. Was wir darunter verstehen, erfährst Du in diesem Teil unserer Website.

Unter „Ziele & Motto“ findest Du Informationen zu vielen Aspekten des deutschen Betäubungsmittelrechts, über unser Verständnis von einer humanistischen Suchtpolitik und eine breite Palette anderer Dokumente zum Mit- und Nachdenken.

Berliner Deklaration

Die Berliner Deklaration aus dem Jahr 2018 ist eine Zusammenstellung unserer Überzeugungen verbunden mit einem Forderungskatalog an die Bundesregierung. Ja, wir sind der Überzeugung, dass Drogenkontrollen – ausgenommen im Straßenverkehr oder bei bestimmten beruflichen Anforderungen – irrationale Akte sozialer Kontrolle ohne generalpräventive Wirkung sind, die grundlegende Menschenrechte verletzen.

Drogenprobleme lassen sich nicht strafrechtlich, sondern nur mit wissenschaftlich fundierter Aufklärung und durch kulturelle Integration lösen. Aufklärung zu Erlangung von Drogenkompetenz, Drogenmündigkeit und Drogenautonomie (das Gegenteil von Drogenabhängigkeit) ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik ideologiefrei wissenschaftlich zu überprüfen. Das kann nach unserer Auffassung nur dazu führen, die Drogenprohibition aufzugeben und legale Bezugswege zu schaffen, weil wir wissen, dass die derzeitigen Drogenkontrollmaßnahmen als ineffizient und nutzlos zu klassifizieren sind.

Sie sind ein großes Hindernis zur Einführung von neuen Strategien, um das Problem sowohl auf globaler wie auf lokaler Ebene anzugehen, darstellen. Es ist zu befürchten, dass die Verstärkung der aktuellen Politik zu einer Verschlechterung der Drogensituation beiträgt und zunehmend die Glaubwürdigkeit dieser Politik in der breiten Öffentlichkeit im allgemeinen schwindet.

Michael Kleim: Theologe und Bürgerrechtler - Hanfparade 2012
Markus Berger: Wir sind Gras! - Hanfparade 2012
Hanfparade 2014: Maximilian Plenert - akzept e.V.

Themenübersicht im Bereich Ziele und Motto

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Vom Sinn des Demonstrierens

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Das Recht mit anderen Menschen zusammen für etwas in der Öffentlichkeit zu demonstrieren ist in Deutschland ein unveräußerliches Grundrecht, das in Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Das besagte Grundrecht gewährleistet insbesondere Minderheitenschutz und verschafft auch denen die Möglichkeit zur Äußerung in einer größeren Öffentlichkeit, denen der Zugang zu den Medien versperrt ist. Die darauf bezogene Versammlungsfreiheit genießt einen gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit einen gesteigerten Schutz.

Historischer Ursprung des Demonstrationsrechts

Das Demonstrationsrecht respektive das Recht der Versammlungsfreiheit stammt aus der Zeit der Französischen Revolution. Frankreichs Verfassung des 3. September 1791, von der verfassungsgebenden Nationalversammlung etwa zwei Jahre nach der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte verabschiedet, garantiert ausdrücklich die Versammlungsfreiheit. In der Verfassung heißt es unter Titel I. „Grundeinrichtungen, von der Verfassung verbürgt„, dass „die Freiheit der Bürger, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln in Übereinstimmung mit den Polizeigesetzen“ gewährleistet ist. Des weiteren wurde in diesem Zusammenhang festgeschrieben, dass die gesetzgebende Gewalt keine Gesetze erlassen kann, welche die Ausübung der natürlichen und bürgerlichen Rechte, die durch die Verfassung verbürgt sind, beeinträchtigen oder hindern.

Die Paulskirchenverfassung

Frankfurter Nationalversammlung 1848 - Gemälde von Ludwig von Elliott
Frankfurter Nationalversammlung 1848 – Gemälde von Ludwig von Elliott

In Deutschland wurde die Versammlungsfreiheit in der so genannten Paulskirchenverfassung von 1849 garantiert. Die Paulskirchenverfassung war die erste demokratisch beschlossene Verfassung für ganz Deutschland. Sie wurde als Verfassung des Deutschen Reiches am 27. März 1849 von der verfassungsgebenden Nationalversammlung beschlossen, die nach der Märzrevolution von 1848 in der Paulskirche in Frankfurt am Main zusammengetreten war. Am 28. März 1849 wurde sie durch die Aufnahme ins Reichsgesetzblatt amtlich verkündet und trat damit juristisch in Kraft.

Im Reichsgesetzblatt, 16. Stück (Nr. 16), ausgegeben zu Frankfurt am Main am 28. April 1849, ist die Verfassung des Deutschen Reiches wiedergegeben. Im Abschnitt VI „Die Grundrechte des Deutschen Volkes„, Artikel VIII, § 161 heißt es „Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubnis dazu bedarf es nicht. Volksversammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.“ (RGBl. 1849 S. 101; 130)

Die Versammlungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Versammlungsfreiheit in Artikel 8 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert.

Artikel 8 Grundgesetz (Versammlungsfreiheit)

  1. Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
  2. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Demonstrieren – Bürgerrecht oder Menschenrecht?

Das Grundgesetz garantiert „allen Deutschen“ in der Bunderepublik das Recht auf Versammlungsfreiheit. Es handelt sich hier somit um ein Bürgerrecht. Im Land Berlin haben demgegenüber „alle Männer und Frauen“ das Recht, sich zu versammeln. In Berlin ist somit die Versammlungsfreiheit nicht nur ein Bürgerrecht, sondern ein Menschenrecht. So heißt es in der Verfassung von Berlin, Abschnitt II „Grundrechte, Staatsziele“ im Artikel 26: „Alle Männer und Frauen haben das Recht, sich zu gesetzlich zulässigen Zwecken friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Die Demonstration – Instrument der Meinungsbildung

Demonstrationszug auf der Hanfparade 1999
Demonstrationszug auf der Hanfparade 1999

Eine Versammlung unter freiem Himmel auf öffentlichem Grund, im Volksmund Demonstration genannt, dient der öffentlichen Meinungsbildung und gehört ebenso wie die Meinungsfreiheit zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen der demokratischen Gesellschaftsordnung und genießt als Mittel zur gemeinsamen Sichtbarmachung von Überzeugungen und gesellschaftpolitischen Forderungen einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, dem gegenüber Rechte anderer (z.B. von Anwohnern, Verkehrsteilnehmern und Gewerbetreibenden) zurücktreten müssen, da die Versammlungsfreiheit elementar die geistige Auseinandersetzung sowie den Kampf der Meinungen als Lebenselement der Menschen im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat belebt. Die Privilegierung des Demonstrationsrechtes gegenüber anderen Freiheitsrechten basiert auf der besonderen Schutzbedürftigkeit der freien Meinungskundgabe. Darum kann eine Demonstration nur dann als solche anerkannt werden, wenn eine solche kollektive Meinungsbildung oder Meinungskundgabe objektiv vorliegt.

Wegen des hohen Ranges des Demonstrationsrechtes müssen Anwohner oder auch Verkehrsteilnehmer nicht selten Einschränkungen in ihrer freien Mobilität erdulden. Dies ist jedoch nur dann hinnehmbar, wenn das Demonstrationsrecht eng gefasst wird. Darum hat der Gesetzgeber zulässige Beschränkungen der Versammlungsfreiheit und somit auch des Demonstrationsrechtes im Versammlungsgesetz festgeschrieben. Diese Beschränkungen betreffen Volksfeste und andere Volksbelustigungen wie auch kommerzielle Veranstaltungen, denn hier bestimmt in erster Linie der Wunsch nach gemeinsamer Unterhaltung das Zusammentreffen der Teilnehmer und nicht die gemeinsame Kundgabe einer Meinung oder politischer Forderung. In den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit fallen Versammlungen zwar auch dann, wenn sie ihre kommunikativen Zwecke unter Einsatz von Musik und Tanz verwirklichen. Dies ist zu bejahen, wenn diese Mittel zur kommunikativen Entfaltung mit dem Ziel eingesetzt werden, auf die öffentliche Meinungsbildung einzuwirken.

Zusammengefasst heißt das, dass wenn eine geplante Zusammenkunft von Personen Elemente enthält, die sowohl auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sind (Lieder mit politischen Botschaften, Plakate, Flyer, Reden), als auch solche, die anderen Zwecken dienen (Tanzmusik, Tanz, Spaß), ist sie als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes und des Versammlungsgesetzes zu behandeln, wenn die anderen Zwecke nicht aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters erkennbar im Vordergrund stehen.

Beim Demonstrieren muss man nicht ernst sein, auch Spaß ist erlaubt!

Die Demonstration Hanfparade

Die Hanfparade ist nicht nur eine Demonstration, bei der die Missbilligung von Bestimmungen im BtMG seitens der Teilnehmer zum Ausdruck gebracht wird, sondern auch eine Kritik an der oft oberflächlichen und einseitigen Berichterstattung über Drogen im allgemeinen und Cannabis im speziellen in den Massenmedien. Vertreter dieser Medien werden die Hanfparade beobachten und darüber berichten. Für diese Medienvertreter ist immer die Zahl der Teilnehmer eine wichtige Größe für die Art der Aufmachung ihrer Berichterstattung. Je mehr Leute zur Hanfparade erscheinen, umso schwieriger wird es für diese Medienvertreter, die Hanfparade als Ganzes sowie die zum Ausdruck gebrachten Meinungskundgebungen tot zu schweigen. Deshalb ist es wichtig, dass viele Leute zur Hanfparade kommen und dass Botschaften zur allgemeinen Meinungsbildung klar und gut verständlich vermittelt werden. Genau darin liegt der Wesenskern der Versammlungsfreiheit.

Quellen

Berlin, 1. Februar 2008

Hans Cousto

Kupferstichzeichnung von Voltaire und Diderot im Cafe Procope

Menschenrechte und Freiheit

Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen) ist einer der Grundtexte, mit dem am 26. August 1789 die Demokratie und Freiheit in Frankreich und in der Folge in ganz Europa begründet wurden.
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte beinhaltet eine Präambel und 17 Artikel. Sie enthalten die grundlegenden Bestimmungen über den Menschen, seine Rechte und die Nation. Sie erklärt, dass es natürliche und unveräußerliche Rechte wie Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung geben muss. Jeder Mensch muss gleich sein, besonders vor dem Gesetz und dem Recht.

Das Kaffeehaus – Geburtsort der Menschenrechte

Die Idee der natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte wurde in Paris in einem Kaffeehaus ausformuliert. Dies geschah zu einer Zeit, als Kaffeehäuser seitens der Behörden beobachtet wurden wie heute einschlägige Treffpunkte, an denen sich Kiffer treffen.
Das Kaffeehaus bildete zu jener Zeit oft den äußeren Rahmen für die Vertiefung und Organisation des bürgerlichen Selbstbewusstseins. Seine Bedeutung erhielt es als öffentlicher, praktisch jedem zugänglicher, gesellschaftlicher Treffpunkt, den es so vorher nicht gab. Im Sinne bürgerlicher Emanzipation bildete sich hier eine Gegenwelt zum höfischen Leben des Adels und eine Kultur um den Kaffee, die den Aufstieg der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft ebenso begleitete wie die Integration des Kaffees die Gesellschaft. Gleichzeitig trafen sich hier kritische und fortschrittliche Denker um ihre Ideen auszutauschen. Kein Wunder also, dass die Obrigkeiten die Kaffeehäuser (besonders aus politischen Gründen) kontrollieren ließen und zudem auch immer wieder versuchten, sie zu verbieten.

Das Kaffeehaus „Procope“

Kupferstichzeichnung von Voltaire und Diderot im Cafe Procope
Kupferstichzeichnung von Voltaire und Diderot im Cafe Procope

In Paris wurde das erste Kaffeehaus im Jahre 1671 eröffnet. Achtzehn Jahre später, 1689, eröffnete der Sizilianer Francesco Procopio di Cotelli im Bezirk Saint-Germain-des-Prés in der Straße der Alten Komödie (rue de l’Ancienne Comédie) das Kaffeehaus „Procope“, das bis heute existiert. Drei Jahre später eröffnete in der gleichen Straße die „Comédie-Française“. Durch die Eröffnung des Theaters in der selben Straße entwickelte sich das „Procope“ rasch zum bekanntesten Literatencafé Frankreichs. Autoren und Intellektuelle wie Voltaire (François Marie Arouet), Jean-Jaques Rousseau, Denis Diderot, Jean le Rond d’Alembert und Anführer der Revolution wie Georges Jacques Danton (Rechtsgelehrter) und Jean-Paul Marat (Arzt, Wissenschaftler, Politologe, Schriftstelle, Journalist) verkehrten regelmäßig im „Procope“. Diderot und d’Alembert entwickelten im „Procope“ das Konzept der modernen Enzyklopädie und gaben 1751 in Paris den ersten Band der „Encyclopédie ou Dictionnaire raisonné des sciences, des arts et des métiers“ heraus.

Das Propoce – Benjamin Franklins Stammkneipe

Benjamin Franklin in einem Gemälde von Jean-Baptiste Greuze
Benjamin Franklin in einem Gemälde von Jean-Baptiste Greuze

Benjamin Franklin, Verleger, Staatsmann, Schriftsteller, NaturwisUnsere Philosophiesenschaftler, Erfinder und Naturphilosoph diskutierte im „Procope“ mit Künstlern und Intellektuellen die Konzepte einer modernen Verfassung und schrieb dort wesentliche Passagen der „Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika“. Franklin war nicht nur Mitunterzeichner der „Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika“ (Declaration of Independence; offiziell: The unanimous Declaration of the thirteen united States of America) vom 4. Juli 1776, des „Friedens von Paris“ (Ende des Amerikanischen Unabhängigkeitskrieges) vom 3. September 1783 und der „Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika“ vom 17. September 1787, sondern auch Erfinder des Blitzableiters (1752) und Begründer der ersten Leihbibliothek der Welt. Diderot und d’Alembert bezeichneten Franklin als „Verkörperung der praktischen Weisheit“ und Voltaire soll ihn mit den Worten charakterisiert haben: „Er entriss dem Himmel den Blitz und den Tyrannen das Zepter“.

Das Kaffeehaus „Procope“ war auf jeden Fall eine Geburtsstätte neuer Ideen, die für manche Machthaber jener Zeit nicht ganz unbegründet bedrohlich erschienen. Dies Tatsache, dass das „Procope“ für viele andere Kaffeehäuser Vorbildcharakter hatte, machte Kaffeehäuser generell suspekt für bestimmte Kreise der Obrigkeit. Trotz Revolution blieb das Kaffeehaus „Procope“ in Paris, wie auch die meisten Kaffeehäuser in der Stadt, seitens der Behörden unbehelligt.

Die Erklärung der Menschenrechte

Bildnis von Marquis de La Fayette
Bildnis von Marquis de La Fayette

Marquis de La Fayette, der auf der Seite der Kolonisten am Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg teilnahm, wurde 1789 in Frankreich Mitglied der Generalstände und brachte nach amerikanischem Vorbild als einer der ersten einen Entwurf zu einer Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in die neue Nationalversammlung ein. Die am 26. August 1789 von der Nationalversammlung verkündete Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, Produkt einer langwierigen Debatte und unzähliger Entwürfe sowie Änderungsanträgen, beruhte jedoch nur mittelbar auf seinen Entwurf. Doch das Leitmotiv der Menschenrechte, das in Artikel 4 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte festgeschrieben wurde, entspricht ganz seiner Überzeugung:

Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss eben dieser Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.

Die Kirche und die Menschenrechte

Am 10. März 1791 verurteilte Papst Pius VI. die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Und bis heute hat der Vatikan als einziger Staat in Europa die Europäische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet. Der freiheitliche und demokratische Rechtsstaat, der auf den natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechten basiert, ist nicht, wie oft behauptet wird, ein Kind der so genannten „christlich abendländischen Wertegemeinschaft“, sondern das Kind der Französischen Revolution und somit das Kind der „revolutionären abendländischen Wertegemeinschaft“.

Bildnis von Gabriel de Riqueti, comte de Mirabeau
Bildnis von Gabriel de Riqueti, comte de Mirabeau

So waren für den Marquis de Mirabeau der Adel und die Kirche die Haupthindernisse für die Freiheit. Mirabeau, der Abgeordneter und eine der führenden Personen während der Anfangszeit der Französischen Revolution war, wurde 1790 Präsident des Jakobinerklubs und hielt 1791 den präsidialen Vorsitz der Nationalversammlung. Parallel zu seinen politischen Aktivitäten fertigte der schriftstellerisch begabte Mirabeau im Verborgenen einige erotische Werke an, die bis heute einen großen Anklang finden. Sein Roman „Le Rideau levé, ou l’Education de Laure“ (Der gelüftete Vorhang oder Lauras Erziehung) erschien 1786 (anonym). Sein Roman ist eines der freizügigsten erotischen Bücher der Aufklärung, mit dem Mirabeau für sexuelle Freiheit und Selbstbestimmung der Geschlechter plädiert sowie für die Notwendigkeit einer Verbindung zwischen geistiger mit körperlicher Liebe. Nur dadurch entstehe seiner Meinung nach das vollkommene Glück. Dieses Weltbild passt in das philosophische Selbstverständnis der Aufklärung, welches die größtmögliche Glückseligkeit der Menschen als Ideal sah.
Zu weiteren Klassikern der erotischen Literatur der Aufklärung wurden auch die „Stufenleiter der Wollust“ (1798), wo Mirabeau seinen jugendlichen Helden auf so manchen Gipfel des Genusses führt, und „Die Gespräche der Aloisia“, wo ebenfalls der ausschweifende Lebensgenuss zum Thema gemacht wurde.

Die Menschen- und Bürgerrechte wurden von Personen initialisiert, die weit mehr einer hedonistischen Lebensweise frönten und weit weniger einer christlich-asketischen Lebensart folgten. Deshalb muss die Verknüpfung der Menschenrechte mit dem Wirken der christlichen Kirchen als propagandistische Irreführung bezeichnet werden. Schließlich sind die christlichen Kirchen respektive die von ihnen beeinflussten Staatsregierungen über Jahrhunderte hinweg nicht durch ein Engagement für Menschenrechte aufgefallen, sondern durch Vernichtung von Kulturen und Völkermord sowie durch Ausbeutung und Sklaverei.

Französische Verfassung vom 3. September 1791

Frankreichs Verfassung vom 3. September 1791, von der Verfassunggebenden Nationalversammlung genau vier Monate nach der Verfassung Polens (erste moderne Verfassung eines europäischen Landes) verabschiedet, entstand im Zuge der Französischen Revolution. Mit ihr wurde das revolutionäre Frankreich von einer absolutistischen in eine konstitutionelle Monarchie umgewandelt, was allerdings nur rund ein Jahr Bestand hatte. Dennoch ist diese Verfassung ein Meilenstein der Rechtsgeschichte, denn nie zuvor wurden in einer Verfassung eines Staates die Menschenrechte so klar umrissen und definiert wie in jener vom 3. September 1791. So heißt es im Titel I:

„Grundeinrichtungen, von der Verfassung verbürgt“, Nr. 3

Die gesetzgebende Gewalt kann keine Gesetze erlassen, welche die Ausübung der natürlichen und bürgerlichen Rechte, die in diesem Abschnitt bezeichnet und durch die Verfassung verbürgt sind, beeinträchtigen oder hindern. Und da die Freiheit nur darin besteht, alles das tun zu können, was weder den Rechten eines anderen noch der öffentlichen Sicherheit schadet, kann das Gesetz Strafen gegen die Handlungen festsetzen, welche die öffentliche Sicherheit oder die Rechte eines anderen angreifen und dadurch der Gesellschaft schaden würden.

Diese Formulierung impliziert, dass Gesetze, die die persönliche Freiheit einschränken, nur erlassen werden dürfen, wenn dies unabdingbar zur Gewährleistung der persönlichen Freiheit aller anderen ist oder die öffentliche Sicherheit dies erfordert. Alle anderen Einschränkungen der persönlichen Freiheit sind somit nicht rechtens.

Georg Büchner und die Menschenrechte

Bildnis von Georg Büchner
Bildnis von Georg Büchner

Welche Irrungen und Exzesse Beschränkungen der Freiheit, die dieser Maxime zuwiderlaufen, zur Folge haben können, beschrieb Georg Büchner in anschaulicher Weise in dem Drama Dantons Tod. Büchner schrieb das Drama von Januar bis Februar 1835. Im gleichen Jahr erschien eine von Karl Gutzkow herausgegebene Fassung im Literatur-Blatt Eduard Dullers „Phönix. Frühlings-Zeitung für Deutschland“ und eine Buchfassung mit dem von Duller zur Beschwichtigung der Zensur erdachten Untertitel „Dramatische Bilder aus Frankreichs Schreckensherrschaft“. Das Stück ist damit das einzige noch zu Lebzeiten Büchners veröffentlichte Drama – wenn auch in stark zensierter Fassung. Die Uraufführung fand erst am 5. Januar 1902 im Berliner Belle-Alliance-Theater als Produktion des Vereins Neue Freie Volksbühne statt, da das Stück lange Zeit als unspielbar galt.

Im Ersten Akt legt Büchner in Anlehnung an die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte dem Politiker aus der Zeit der Französischen Revolution Marie-Jean Hérault de Séchelles die folgenden Worte in den Mund:
In unsern Staatsgrundsätzen muss das Recht an die Stelle der Pflicht, das Wohlbefinden an die der Tugend und die Notwehr an die der Strafe treten. Jeder muss sich geltend machen und seine Natur durchsetzen können. Er mag nun vernünftig oder unvernünftig, gebildet oder ungebildet, gut oder böse sein, das geht den Staat nichts an. Wir alle sind Narren, es hat keiner das Recht, einem andern seine eigentümliche Narrheit aufzudringen. – Jeder muss in seiner Art genießen können, jedoch so, dass keiner auf Unkosten eines andern genießen oder ihn in seinem eigentümlichen Genuss stören darf.

Der Büchnerpreis

Nach Georg Büchner ist einer der bedeutendsten Literaturpreise im deutschsprachigen Raum benannt. Der Büchnerpreis wurde erstmalig am 11. August 1923 vom Volksstaat Hessen gestiftet und in der Landeshauptstadt Darmstadt in einer Feierstunde übergeben. Der Volksstaat Hessen war ein selbständiges deutsches Land und Bestandteil des Deutschen Reichs. Er entstand nach der Absetzung des Großherzogs Ernst Ludwig am 8. November 1918 aus dem Großherzogtum Hessen. Der Begriff Volksstaat bedeutet Demokratie im Gegensatz zur vormaligen konstitutionellen Monarchie. Im Volksstaat Hessen fühlte man sich in den 20er Jahren den Staatsgrundsätzen, wie sie von Büchner ausformuliert wurden, offenbar sehr verpflichtet und benannte deshalb den Literaturpreis nach ihm. In Hessen galt mal der Grundsatz: Jeder muss in seiner Art genießen können, jedoch so, dass keiner auf Unkosten eines andern genießen oder ihn in seinem eigentümlichen Genuss stören darf.

Quellen

von Hans Cousto