Michael Knodt wurde in Hessen geboren und lebt seit 1990 in Berlin. Er studierte zunächst Geschichte und Journalistik, absolvierte anschließend eine Ausbildung zum Zimmermann und reist seit dieser Zeit regelmäßig in Hanfanbau-Länder wie Jamaika oder Marokko.
Seit 2004 arbeitet er als freier Mitarbeiter für deutschsprachige Hanf-Zeitschriften und leitete die Redaktion des Hanf Journals als Chefredakteur von 2005 bis 2013. Zur Zeit schreibt der zweifache Vater für das Vice-Magazin, den Nachtschatten-Verlag, Sensi-Seed, Leafly sowie zahlreiche deutsch- und englischsprachige Publikationen.
Michael Knodt war zudem langjähriger Kopf und Moderator einer der beliebtesten deutschen Sendung zum Thema Hanf und dessen Verbot, Exzessiv TV
Maximilian Plenert (* 1982) ist seit über 20 Jahren drogenpolitisch aktiv. Den Anfang hat sein Engagement bei der Grünen Jugend und Grünen Partei, wo er über Jahre auf Bundesebene die grüne Programmatik prägte und schärfte. Darüber kam er zu seiner Anstellung als wissenschaftlicher und technischer Mitarbeiter beim Deutschen Hanf Verbandes von 2009 bis 2017. Aufgrund seiner ADHS Diagnose 2013 erhielt er Ende 2014 seine „Ausnahmeerlaubnis für den Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke in Rahmen eine ärztlich begleiteten Selbsttherapie“.
Vom DHV wechselte er 2017 zur Firma Sens Media als wissenschaftlicher Mitarbeiter, Fachjournalist und „Berufscannabispatient“. Aktuell ist Maximilian Geschäftsführer des KCG Kompetenzzentrum Cannabis GmbH. Er engagiert sich in diversen Organisationen (Akzept, ACM/SCM, Grüne Jugend, Grüne Partei, Schildower Kreis, LEAP) im Bereich Drogenpolitik und ist Autor zahlreicher Publikationen zum Thema.
Seit 2014 ist Maximilian Plenert offiziell Cannabis-Patient und im Sprecherteam des bundesweiten Selbsthilfenetzwerkes Cannabis als Medizin innerhalb der ACM. Juni 2014 gründete er die Berliner Cannabis-Patientengruppe, der ältesten noch bestehenden Selbsthilfegruppe in diesem Bereich. Aktuell wird diese von ihm und Stefan Konikowski koordiniert. Aus der Gruppe heraus entstand die Berliner Cannabis-Hilfe, die Ende Juli als Verein offiziell eingetragen wurde. Die Berliner Cannabis Hilfe möchte durch ihre praktische Arbeit helfen Cannabis zu einer normalen Therapieform zu machen. Dieses Ziel soll erreicht werden durch:
Regionale Vernetzung von allen relevanten Personen und Organisationen
Sammeln von Wissen und Erfahrung von Patienten und Ärzten
Publizieren und Verbreiten praktischer Informationen
Unterstützung der Patienten-Selbsthilfe
Nach dem Start des Forschungsprojektes INDICA zusammen mit Prof. Barsch (Universität Merseburg) ist die Organisation des Patientenbereichs auf dieser Hanfparade die zweite Aktion des Vereins.
Florian Rister (DHV) studierte Politikwissenschaft in Marburg und arbeitete dort in der Betreuung eines an MS erkrankten Ehepaars sowie einem Kontaktladen für Drogenkonsumenten. Seit 2010 engagierte er sich ehrenamtlich im Alice-Project in Frankfurt am Main sowie bei der Hanf-Initiative Frankfurt und trat dem DHV sowie Anfang 2012 auch der Piratenpartei bei.
Nach jahrelanger ehrenamtlicher Tätigkeit z.B. im Forum des DHV begann er im April 2014 seine feste Anstellung beim DHV. Lange bearbeitete er Anfragen, betreute Social Media Seiten und arbeitete mit den verschiedenen DHV-Ortsgruppen. Zum April 2017 begann er seinen neuen Posten als stellvertretender Geschäftsführer beim DHV.
Rolf „Rollo“ Ebbinghaus, Kurator des Hanf Museums in Berlin, hat die Entwicklung der Legalisierungsbewegung und insbesondere der Hanfparade seit Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts nicht nur miterlebt, sondern auch tatkräftig mitgestaltet.
Günter Weiglein hatte 2002 einen Motorradunfall. Er war mit seinem Motorrad unterwegs und wurde von einem Autofahrer, der ein Stoppschild übersehen hatte, auf der linken Seite voll erwischt. Die Folge waren multiple Frakturen am ganzen Körper. Er ist heute noch sozusagen voller Metall, vom linken Unterschenkel, dem Oberschenkel, über den Unterarm bis hoch zum Unterkiefer. Damals war er als Werkzeugkonstrukteur tätig und arbeitete für einen Zulieferer der Automobilindustrie. Nach dem Unfall musste er knapp eineinhalb Jahre komplett aussetzen und fand danach, unter anderem durch den Unfall bedingt, keinen Einstieg mehr in meinen früheren Beruf.
In seinen Reden berichtet Günter Weiglein von seinen Erfahrungen mit dem Rechtsstaat Deutschland und den Umgang des Staates mit schwer kranken Patienten. Die folgenden Punkte geben Einblick in seinen leidvollen Weg.
Mit Schreiben vom 05.09.2009 beantragte Günter Weiglein beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Bundesopiumstelle – eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten zur Behandlung seiner Schmerzen. Am 17.12.2009 wurde ihm dann eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten entsprechend der ärztlichen Dosierungsvorgabe im Rahmen einer medizinisch betreuten Selbsttherapie erteilt.
Mit Schreiben vom 14.07.2010 beantragte Günter Weiglein eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG für den Eigenanbau von Cannabis in seiner Privatwohnung zur medizinischen Anwendung. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Eigenanbau sei zur Senkung der Kosten erforderlich. Mit Bescheid vom 14.10.2010 wurde der Antrag abgelehnt. Hiergegen legte der Kläger durch ein Schreiben seiner Prozessbevollmächtigten am 08.11.2010 Widerspruch ein, den er ausführlich begründete, insbesondere, da für den Medizinalhanf jährliche Kosten in Höhe von mehr als 5.000 Euro entstünden, die er nicht aufbringen könne.
Am 11.08.2011 hat Günter Weiglein Untätigkeitsklage gegen das BfArM erhoben und den Antrag gestellt, ihm im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu erlauben, in seiner Wohnung Hybride der Pflanze Hanf (Cannabis Sativa) anzubauen, zu ernten und zur Behandlung der Schmerzsymptome zu verwenden (7 L 1172/11). Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde durch Beschluss der Einzelrichterin vom 13.09.2011 abgelehnt. Gegen den Beschluss legte der Günter Weiglein am 27.09.2011 Beschwerde ein, die ausführlich begründet wurde. Durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 16.11.2011 (13 B 1198/11 wurde die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen.
Am 8.07.2014 entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass das BfArM unter Aufhebung seines Bescheides vom 14.10.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.09.2011 verpflichtet wird, über den Antrag des Klägers auf Anbau von Cannabis zum Zweck der Eigentherapie unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Die Kosten des Verfahrens trägt das BfArM. Gemäß Urteil steht der Bundesopiumstelle nur noch ein Ermessensspielraum hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitsanordnungen und der inhaltlichen Ausgestaltung der Erlaubnis nach § 9 BtMG (z.B. hinsichtlich der Zahl der erforderlichen Pflanzen) zu. Die Berufung wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache, insbesondere wegen der angenommenen Ermessensreduzierung auf null im Rahmen des § 3 Abs. 2 BtMG, zugelassen.
Zum Leid der Patienten hat die Bundesregierung bis heute verhindert, dass die Patienten ihre Medizin kostengünstig selbst anbauen dürfen.
Aktuell wehrt er sich gegen ein Urteil vom Juli 2022 und ist mittlerweile auf Spenden angewiesen, um seinen Rechtsanwalt auch weiterhin bezahlen zu können. Den ganzen Fall kann man mit allen Details auf seiner Website nachlesen. –> http://guenter-im-recht.de/