Foto vom Stand der Hanfparade auf der Cultiva 2012

Zurück von der Hanfmesse: Zwei Förderer gewonnen

Foto vom Stand der Hanfparade auf der Cultiva 2012Erfolgreich war es und wunderschön auf der Hanfmesse Cultiva, die zum fünften Mal nahe bei Wien stattfand. Allein das Ambiente der Eventpyramide ist mit den tropischen Pflanzen erfrischend hübsch, dazu kommt die entspannte und fröhliche Atmosphäre bei Besuchern und Ausstellern – wie den netten Aktivisten und Aktivistinnen des Vereins Legalize! Österreich, die ihren Stand gegenüber unserem hatten. Aber seht die Fotos, die wir mitgebracht haben; eine kleine Auswahl hier und viele weitere im Fotoalbum auf Facebook (auch ohne Login klickbar).

Foto einer Aktivistin von Legalize! ÖsterreichDer größte Gewinn für die 17. Hanfparade am 10. August 2013 sind jedoch die neuen Förderer, die wir mitgebracht haben: Nachdem Black Leaf und Bam Bam Bhole schon vorher zugesagt hatten, unterschrieb auch Dinafem aus Spanien direkt auf der Messe, und der nächste Vertrag kam von Sensi Seeds aus Amsterdam, die wir ebenfalls auf der Messe angetroffen haben. Alle hatten uns schon früher bereits unterstützt und wir danken ihnen an dieser Stelle hanfig-herzlich.

Links: Eine Aktivistin des Vereins Legalize!, welcher unter anderem die jährliche GMM-Demo in Wien, den Hanfwandertag organisiert.

Unten: Stecklinge, die in Österreich legal verkauft werden dürfen und Musikinstrumente aus Hanfzellulose.

Foto von Stecklingen auf der Cultiva 2012 Foto von Musikinstrumenten aus HempStone (Hanfzellulose)

Foto vom Hanfeis-Verkäufer auf der Cultiva 2012Sechs Förderer fehlen uns weiterhin – auch deshalb haben wir den Besuch der nächsten erreichbaren Hanfmesse schon geplant: Das ist das Cannafest in Prag vom 9.-11. November. Auch dorthin wurden wir wieder eingeladen, mit einem Stand unsere Aktivitäten zu präsentieren und das Ziel der Re-Legalisierung von Cannabis zu verbreiten, und werden mit einem kleinen Team anreisen. (Außerdem ist der Weg nach Prag von Berlin nicht weiter als nach Bielefeld.)

Wer durch unsere Fotos neugierig geworden ist, dem können wir also die internationale Prager Hanfmesse Cannafest nur empfehlen, auf der wir jetzt zum dritten Mal Gast sind. Auch dort wird es nicht nur die vielfältigen Produkte aus und rund um Hanf zu bestaunen und zu kaufen geben, sondern dazu ein vielfältiges Rahmenprogramm mit Vorträgen, Shows und Ausstellungen. Last but not least: Der fröhliche Eismann hier rechts mit seinem köstlichen Hanf-Eis ist auch wieder am Start! Ebenso empfehlenswert ist natürlich die nächste Cultiva bei Wien, die vom 18.-20. Oktober 2013 stattfinden wird.

Poster der Cultiva 2012

Hanfparade zur Schatzsuche auf der Cultiva

Poster der Cultiva 2012In wenigen Tagen beginnt in der Nähe von Wien die Hanfmesse Cultiva. Im botanischen Garten der gläsernen Eventpyramide Vösendorf zeigen Aussteller die neusten Produkte auf dem Hanfmarkt – von Lebensmitteln, Kleidung über Paraphernalia bis zu Baustoffen und Growzubehör. Dazu gibt es einen Hanfkongress, Workshops, eine Kochshow und – einen Stand der Hanfparade, der von einer kleinen Gesandtschaft aus Berlin betreut wird. Dabei führt uns nicht primär das bunte Messeprogramm auf die lange Fahrt bis zur österreichischen Hauptstadt. Der Grund ist, dass wie dort diejenigen treffen können, die uns als Förderer der Hanfparade jetzt bereits eine solide Finanzierung der Hanfparade 2013 gewährleisten können. Bam Bam Bhole und Black Leaf sind die ersten beiden Förderer, welche die Hanfparade mit der stolzen Summe von jeweils 2500 Euro unterstützen.

Zwei Förderer haben wir, zehn sollen es werden, damit wir, wie in den Jahren zuvor und vielleicht noch besser, eine vielseitige, große Hanf Parade organisieren können, welche nicht nur mit einer schönen Bühne Künstlern und Rednern die Möglichkeit bietet, ihre Sichtweise zum unsäglichen Hanfverbot darzustellen, sondern auch Raum und Möglichkeiten für ansehliche Ausstellungen zum Thema Hanf sowie Informationsbereiche mit befreundeten Organisationen. Außerdem entstehen natürlich viel Kosten für den Druck von Plakaten und Flyern, Versand, vieles weitere und nicht zuletzt leider: Anwaltskosten, da wir seit 2011 mit der Versammlungsbehörde auf gerichtlichem Weg dafür streiten, dass Speisen, Getränke und Hanfprodukte auf Verkaufsständen während der Abschlusskundgebung angeboten werden können. Was diese Behörde uns verbietet, obwohl es bei früheren Hanfparaden gang und gäbe war.

Über solche Erfahrungen und andere Aspekte der Re-Legalisierung von Cannabis werden wir uns mit anderen Aktiven aus dem In- und Ausland unterhalten können, worauf wir uns besonders freuen. Die Schätze, die wir auf der Cultiva finden wollen, sind indes die acht weiteren Förderer der 17. Hanfparade in Berlin am 10. August 2013.

Abschließend noch ein Aufruf an alle, die selbst zur Cultiva kommen können: Besucht uns an unserem Stand Nr. 88, der uns freundlicherweise von der Messeleitung kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Foto von der Aktion vor dem Bundestag

Hanfparade sagt: Verfassungsschutz darf nicht über Gemeinnützigkeit entscheiden!

Protestaktion vor Bundestag am Mittwoch, den 26.9.2012 – 166 NGOs haben den offenen Brief unterzeichnet

In dieser Woche fand eine Aktion statt, die geplante neue Rechte für den Verfassungsschutz kritisiert, denn der soll künftig alleine über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit entscheiden können.

Foto von der Aktion vor dem Bundestag
Die Protestaktion von Robin Wood war ein voller Erfolg – Hanfparade geschreddert

Geheimdienstmitarbeiter – dargestellt von Aktiven in Trenchcoats und Schlapphüten – fütterten einen echten Motor-Häcksler mit Papptafeln beschriftet mit „Friedensbewegung“, „Umweltbewegung“, „Zivilgesellschaft“, „Kritische Kultur“ etc.. Dagegen protestieren Bürgerinnen und Bürger und halten ein Transparent hoch, auf dem steht „Zivilgesellschaft nicht schreddern! – Dem Verfassungsschutz keine Entscheidung über Gemeinnutz!“.

Hintergrund

Logo zur AktionDer Kampf gegen den „Extremismus“ soll in der Bundesrepublik nun auch verstärkt fiskalisch geführt werden. Am 23. Mai verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2013, durch welchen es einschneidende Veränderungen für gemeinnützige Körperschaften geben könnte. In der Abgabenordnung (§ 51 Abs. 3 AO) wird ein Wort gestrichen, was dem Verfassungsschutz die Möglichkeit gibt, über die finanzielle Existenz von gemeinnützigen Organisationen zu urteilen. Gemeinnützige Körperschaften, die in Verfassungsschutzberichten als extremistisch eingestuft wurden, verloren bisher – widerlegbar – ihre Steuerbegünstigungen (Gemeinnützigkeit). Sie konnten die Vorwürfe aber vor den Finanzämtern widerlegen. Das Wort „widerlegbar“ soll nun gestrichen werden und die Organisationen würden automatisch ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz könnte durch die Gesetzesänderung negative fiskalische Sanktionen verhängen – ohne seine Quellen offen zu legen.

Derzeit liegt es an den Finanzämtern zu prüfen, ob ein Extremismus-Vorwurf durch den Verfassungsschutz zum Entzug der Gemeinnützigkeit führt. Die Finanzämter übernehmen so praktisch eine Kontrollfunktion des Verfassungsschutzes und sind die einzige außergerichtliche Anhörungsinstanz für betroffene Organisationen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht dagegen keine Prüfung mehr vor; die Entscheidung läge faktisch allein beim Geheimdienst.

Noch bleibt Zeit, die – allen rechtsstaatlichen Prinzipien zuwider laufende – Aufgabenerweiterung des Verfassungsschutzes zu verhindern.

Der offene Brief

In einem von Attac und Robin Wood initiierten offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten haben sich am 27. Juni 36 zivilgesellschaftliche Organisationen aus verschiedenen Bereichen (u.a. Greenpeace, BUND Deutschland, Medico International) gegen diese Gesetzesänderung gewandt und die Abschaffung des entsprechenden Absatzes in der Abgabenordnung gefordert. Mittlerweile haben sich 148 Organisationen diesen Protesten angeschlossen. Die Hanfparade, vertreten durch den Verein JaKiS e.V. gehört dazu.

Der Brief kann auch weiterhin gezeichnet werden, interessierte Vereine können sich bei daniel.haefner@robinwood.net melden.

Robin Wood Infoseite zum Thema, Unterzeichnerliste des Offenen Briefes (PDF), Pressemitteilung von Robin Wood zur Aktion

Foto von Flugzeug mit einem Banner mit der Aufschrift

Wahlen in den Niederlanden entscheiden über den Wietpass

Foto von Flugzeug mit einem Banner mit der Aufschrift Der 12. September ist Tag X für die niederländischen Coffeeshops, denn an diesem Tag wird dort eine neue Regierung gewählt.

Entweder werden wieder konservative Parteien gewinnen – dann wird der Wietpass, welcher es uns als Touristen verwehrt, einen Coffeeshop zu besuchen, sicherlich überall ab dem 1. Januar 2013 eingeführt – oder eine moderate Partei gewinnt. Die lokalen Cannabislegalisierungsaktivisten empfehlen die Wahl der SP. Denn diese Partei hat schon angekündigt, im Falle einer Mitregierung das Gesetz für den Wietpass zu kippen. Sie seien für die Legalisierung und Regulierung des Cannabismarktes.

Also, wenn Du niederländische Mitbürger kennst: Schicke sie am 12. September zur Wahl einer Partei, die für die Legalisierung ist. Andernfalls ist die Coffeeshopkultur, wie wir sie kennen, ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr vorhanden.

Weitere Hintergrundinfos: CoffeeshopNieuws, eine Übersicht über alle Parteien auf Stemadvies von Vote2Smoke und WaaromSP

Wahre deine Rechte – Fairplay mit Team Blau

Hinweise zum Umgang mit der Polizei

Zu den letzten Demovorbereitungen gehört leider auch, sich gedanklich mit der Möglichkeit eines Übergriffes durch Polizeibeamte auseinanderzusetzen. Irgendwo geht das Gerücht um, jeder Demonstrationsbesucher würde auf dem Weg zur Hanfparade gefilzt… Tatsächlich könnte es die Polizei wieder versuchen, mit einem derart abschreckenden Verhalten oder mit Linien aus Uniformierten andere Menschen von der Teilnahme an der Hanfparade abzuhalten. Vom Hanftag im Mai in Berlin wissen wir, dass bei den TeilnehmerInnen vorgeblich nach Wurfgeschossen (Steinen) gesucht wurde – komisch nur, dass sich diese Suche dann (wie fotografisch festgehalten) auch auf Tabaksbeutel erstreckte. Vielleicht war der Beamte selbst Kiffer und hat „Stein“ falsch verstanden? Noch komischer, weil auf einer Hanfdemo so ziemlich mit allem gerechnet werden kann, aber nicht mit einer Gefahr, die von Teilnehmern ausgeht.

Fakt ist jedoch: Sowas muss sich niemand gefallen lassen. Nach dem Motto „Kenne deine Rechte“ kannst du einer unangenehmen Durchsuchung deiner persönlichen Dinge entgehen, indem du cool bleibst und selbstsicher die angedrohte Maßnahme in Frage stellst.

Gestatte die Durchsuchung nicht freiwillig, sag „ich widerspreche einer Durchsuchung meiner privaten Sachen“ und frage, nach welchem Gesetz und mit welchem Tatverdacht du durchsucht werden sollst. Eine allgemeine Vermutung genügt nicht, und der Beamte wird sich in diesem Moment nicht einen Vorwurf ausdenken, den er vor Gericht nicht halten könnte. Lass dich nicht zum Plaudern animieren, erzähl einfach nichts. Bestehe auf einer Protokollierung des Vorgangs. Du musst nur Name, Geburtsdaten und den gemeldeten Wohnort angeben.

Und am allerbesten ist es, den Handzettel Demorecht und einen Stift in der Tasche zu haben. Damit hast du sowas wie eine Checkliste für die Begegnung mit dem Beamten und kannst Namen und Dienstnummer notieren. Den Handzettel gibt es im Hanf Journal Hanfparade 2012 Spezial zum Ausschneiden, auf Steffen Geyers Website zum Herunterladen und Ausdrucken, und außerdem werden wir Kopien auf der Hanfparade verteilen oder am Hanfparade-Wagen auslegen. Das ist der Redner-Wagen und erste Paradewagen im Umzug.

Nochmal zu den armen Polizeibeamten, die in ihren Schutzanzügen schwitzen müssen, während wir in der Sonne lachen und tanzen können. Viele von ihnen haben selbst Freunde oder Verwandte, die gern Hanf konsumieren, und möchten diese eigentlich ungern hinter Gittern sehen. Oder sie sind selbst Cannabis-Liebhaber. Und doch müssen sie ein unsinniges Gesetz namens „BtMG“ durchsetzen, das schon viele Menschen unglücklich gemacht hat. In den USA hat sich aus solchen Gründen eine Organisation von Polizeibeamten gegen Drogenverbote gebildet und ist seit über 10 Jahren politisch aktiv (LEAP – „Law Enforcement Against Prohibition“).

Also macht es ihnen nicht schwer. Zeigt ihnen keinen Joint, keine Beutel voller Gras und keine Steine, bietet ihnen auch keinen Zug aus einer hanfhaltigen „Tüte“ an – außer es handelt sich vielleicht um eine lustige, wie ein Joint aussehende Tabak- oder Kräuterzigarette. Die einzigen, die auf der Hanfparade 2012 legal Hanfblüten mitbringen und kiffen können, sind die wenigen Cannabispatienten mit einer Ausnahmegenehmigung.

Poster der Hanfparade 2012

Presseerklärung: Hanfparade fordert „Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit“

Am Samstag findet in Berlin die 16. Ausgabe der traditionsreichen Hanfparade statt. Die Organisatoren erwarten, dass 5.000 Menschen ihrem Aufruf folgen und unter dem Motto Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit für die Legalisierung von Cannabis demonstrieren.

Poster der Hanfparade 2012

Im Rahmen der Berliner Hanfparade wird schon seit 1997 für die Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel geworben. Zu ihrer 16. Ausgabe am kommenden Samstag (11. August 2012) erwarten die Veranstalter mehrere Tausend Hanffreunde aus dem gesamten Bundesgebiet. Nach einer Auftaktkundgebung, die um 13 Uhr an der Weltzeituhr beginnt, wird der von Paradewagen begleitete Zug über die Oranienburger Straße zum Bundesgesundheitsministerium ziehen. Dort wollen Vertreter des Selbsthilfenetzwerks Cannabis Medizin (SCM) darauf aufmerksam machen, dass die Kosten für Cannabismedizin noch immer nicht von den Krankenkassen übernommen werden und Schwerstkranke so unzumutbaren finanziellen Belastungen ausgesetzt sind.

Im Anschluss wird die Hanfparade ihren Weg über Berlins zentrale Prachtstraße „Unter den Linden“ zum Brandenburger Tor fortsetzen. Dort soll von 16-22 Uhr eine große Abschlusskundgebung mit Bühnenprogramm, Infoständen u.v.m. das Demonstrationsmotto „Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit“ mit Leben füllen. Dazu werden sich verschiedene Szenevertreter und Politiker in Reden an das Publikum wenden. Außerdem sind Auftritte von sechs Livebands geplant, u.a. „Tapete & Crying Wölf“ und „Herr von Grau“. Ein vom Hanf Museum Berlin betreutes Nutzhanfareal lädt die Besucher der Hanfparade dazu ein, sich mit dem Rohstoff Cannabis zu beschäftigen. Dort soll es auch hanfige Speisen und Getränke zum Probieren geben. Ein weiterer Bereich der Schlusskundgebung konzentriert sich auf das medizinische Potenzial der alten Kulturpflanze, deren Anbau und Besitz in Deutschland seit gut 40 Jahren verboten ist.

Die Hanfparade ist“, so Versammlungsleiter Steffen Geyer, „der traditionelle Höhepunkt des Hanfjahres. Sie lädt Alt und Jung dazu ein, sich vorurteilsfrei über Cannabis zu informieren und die Pflanze jenseits der Drogenklischees neu zu entdecken.


Mehr Informationen auf www.Hanfparade.de

Für Ihre Fragen zu Cannabis oder der Hanfparade steht Ihnen Steffen Geyer gern per Email an steffen@hanfparade.de oder per Telefon unter 0178/6594399 zur Verfügung.

Lineup der Hanfparade 2012 mit Rednern und Bands im Netz

Die nächste Hanfparade findet am Samstag, den 11. August 2012 statt. Sie beginnt um 13:00 Uhr mit einer Auftaktkundgebung bei der Weltzeituhr auf dem Alexanderplatz und endet mit einer Abschlusskundgebung auf der Straße des 17. Juni beim Brandenburger Tor, die um 16:00 beginnt und bis 22:00 Uhr dauert. Während dieser Zeit werden gut zwei Dutzend Redner/innen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur für die Teilnehmer/innen der Hanfparade ihr fundiertes Wissen zum besten geben. Ziel der Hanfparade ist es, das Wissen um die Kulturpflanze Hanf und die Legalisierung ihrer Nutzung als Rohstoff, Medizin und Genussmittel auf die politische Tagesordnung zu setzen.

Der Rednerplan verspricht ein breites Spektrum an Informationen

Auf der Auftaktkundgebung bei der Weltzeituhr am Alex von 13:00 bis 14:00 Uhr werden folgende Personen zu hören sein: Steffen Geyer (Versammlungsleiter), Emanuel Kotzian (Herausgeber Hanf Journal, Piratenpartei), Jo Biermanski (Grüne Hilfe Hessen), Frank Tempel (MdB.), DIE LINKE, Silke Kolwitz (LAG-Drogenpolitik Bündnis 90/Die Grünen), Heide Hagen (Suchtpolitische Sprecherin der Berliner Piratenpartei) und Michael Kleim (Theologe und Bürgerrechtler).

Auf der Zwischenkundgebung vor dem Gesundheitsministerium in der Friedrichstraße von etwa 14:50 bis 15:05 Uhr wird Carsten Elfering (ACM/SCM) sprechen.

Auf der Abschlusskundgebung beim Brandenburger Tor werden dann ab 16:00 folgende Personen zu hören sein: Steffen Geyer (Versammlungsleiter), Rolf „Rollo“ Ebbinghaus (Hanf Museum), Tibor Harrach (Pharmazeut, LAG-Drogenpolitik Bündnis 90/Die Grünen), Saskia Koch (aCAMPada), Chibo Mertineit (Botschafter von Nimbin, Insel der seeligen Kiffer in Australien), Jost Lessmann (Grüne Hilfe Bundesvorstand), Anne Helm (Junge Piraten, Mitglied BVV-Fraktion), Oliver Kaupat (Dampfparade Köln), Michael Knodt (Chefredakteur Hanf Jornal), Markus Berger (Entheogene), Georg Wurth (Deutscher Hanfverband), Benjamin Meyer (Piratenpartei, IG-Suchtpolitik), Günny aka Günter Meinke (europeen-legalize-parti.de), Martin Steldinger (Anmelder der Hanfparade), Maximilian Plenert (Deutscher hanfverband), Dr. Klaus Lederer (MdA.) DIE LINKE und Benedikt Lux (MdA.) (Bündnis 90/Die Grünen).

Den Rednerplan mit genauen Zeitangaben kann man hier aufrufen.

Foto der Hanfparade 2011: Bühne und Infostände

Auch dieses Jahr: Abschlusskundgebung mit Einschränkungen

Foto der Hanfparade 2011: Bühne und Infostände

Die Abschlusskundgebung der Hanfparade 2011 konnte nicht wie geplant durchgeführt werden, da die Versammlungsbehörde meinte, weite Teile der Hanfparade seien „nicht auf kollektive Meinungskundgabe ausgerichtet“ und die Gesamtveranstaltung deshalb keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes sei. Aufgrund dieser Tatsache sahen sich die Veranstalter der Hanfparade von der Polizei massiv in ihrer Versammlungsfreiheit beschnitten und erhoben Klage gegen Versammlungsbehörde.

Am 6. August 2011 fand die Hanfparade mit einer Auftaktkundgebung, mit einem Umzug und Zwischenkundgebungen und mit einer Abschlusskundgebung mit großer Bühne statt. Der Markt der Möglichkeiten, das Forum für Hanfmedizin, das Nutzhanfareal und das Kinderland konnten trotz der Einschaltung eines Notgerichtes nicht realisiert werden.

Auch dieses Jahr wird die Abschlusskundgebung nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden können, da am 24. Juni 2012 bei den Organisatoren der Hanfparade (Jakis eV.) ein Schreiben vom Gericht einging, dass es im Juli/August keine Verhandlung in der Sache Jakis eV. vs. Land Berlin/Versammlungsbehörde geben wird, da der Gerichtsberichterstatter erkrankt sei. So werden sich die Gerichte erst nach der diesjährigen Hanfparade mit der anhängigen Klage gegen die Versammlungsbehörde beschäftigen können.

Für die diesjährige Hanfparade bedeutet dies, dass es außer der Bühne nur Infostände (ohne Verkauf) geben wird. Deshalb wird das „Forum für Hanfmedizin“ und das „Nutzhanfareal“ nicht in Zelten, sondern in Infoständen eingegliedert sein. Es wird jedoch Mikrophone und eine Soundanlage geben, so dass Redner von den Teilnehmern der Hanfparade gut vernommen werden können, Bänke für die (die Polizei fordert aus versammlungsrechtlicher Sicht: ausschließlich behinderten oder gebrechlichen) Zuhörer sind auch vorgesehen. Ob es Versorgungsstände mit Getränken geben wird, ist fraglich, da die Versammlungsbehörde meint, dass das Aufstellen und Betreiben von Versorgungsstände nicht Teil einer Versammlung seien, sondern einer gesonderten straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis bedürften. Kommt es zu keiner Einigung, ist die Hanfparade genötigt, auch hier rechtliche Schritte einzuleiten.

Trotz dieser Einschränkungen seitens der Behörden sind die Organisatoren der Hanfparade zuversichtlich, dass es dieses Jahr wieder eine informative und anregende Hanfparade geben wird, da viele äußerst versierte Redner und auch gute Musiker ihre Teilnahme zugesagt haben. Es wird also interessante Redebeiträge geben und politisch aufrüttelnde Musik wie auch viel zu entdecken an den Infoständen.

Mehr zur rechtlichen Einschätzung des eingeleiteten Verfahrens siehe: Rechtsstreit um Abschlusskundgebung

Über die Abschlusskundgebung der Hanfparade 2011

Rechtsstreit um Abschlusskundgebung der Hanfparade im Jahr 2011

Die Abschlusskundgebung der Hanfparade 2011 konnte nicht wie geplant durchgeführt werden, da die Versammlungsbehörde meinte, weite Teile der Hanfparade seien „nicht auf kollektive Meinungskundgabe ausgerichtet“ und die Gesamtveranstaltung deshalb keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes sei. Aufgrund dieser Tatsache sahen sich die Veranstalter der Hanfparade von der Polizei massiv in ihrer Versammlungsfreiheit beschnitten und erhoben Klage gegen Versammlungsbehörde.

UPDATE: Am 10.12.2012 tagte das Berliner Verwaltungsgericht in Sachen „Hanfparade gegen Versammlungsbehörde“. In seinem Urteil schloss sich die Kammer der Sichtweise der Hanfparade weitgehend an und erklärte, dass die Abschlusskundgebung der Hanfparade „spätestens mit dem Eintreffen des Umzuges“ eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung war.

In der Presseerklärung des JaKiS e.V. vom 10. August 2011 stellte Martin Steldinger, einer der Vorstände des Vereins, fest: „In Wahrheit sind die von der Behörde verbotenen Versammlungsteile Forum für Hanfmedizin, Nutzhanfareal, Kinderland und Hanfmarkt der Möglichkeiten von immenser politischer Bedeutung, da erst sie eine intensive Beschäftigung der Teilnehmer und Besucher mit der Vielfalt der Hanfanwendungen ermöglichen.“ Besonders schockiert waren die Veranstalter der Hanfparade über die Tatsache, dass Joachim Haß, der Leiter der Berliner Versammlungsbehörde, seinen negativen Bescheid unter anderem mit Zitaten aus Urteilen, die das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahr 2007 aufgehoben hatte, begründete.

Die Tatsache, dass der Leiter der Versammlungsbehörde, Joachim Haß, am 14. Juli 2011 in seinem Ablehnungsbescheid große Teile der Abschlusskundgebung der Hanfparade 2011 als nicht konform mit dem Versammlungsgesetz klassifizierte und dies mit einem vom Bundesverwaltungsgericht am 16. Mai 2007 aufgehobenen Urteil (BVerwG 6 C 23.06 betreffend Fuckparade gegen Versammlungsbehörde Berlin) begründete, löste nicht nur im Kreise der Freunde der Hanfparade Empörung aus. Dies vor allem, weil die Versammlungsbehörde von Berlin als Beklagte an diesem Verfahren beteiligt war. Der Leiter der Versammlungsbehörde, Joachim Haß, wusste als Prozessbeteiligter also genau, dass das von ihm angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2.Mai 2006 (OVG 1 B 4.05) aufgehoben worden war.

Auch die Tatsache, dass Joachim Haß oder eine andere zuständige Person der Versammlungsbehörde für die Veranstalter der Hanfparade 2011 nach der Erteilung des Ablehnungsbescheides nicht zu sprechen waren,löste ebenso Befremden aus. Und nicht zuletzt die Tatsache, dass das Gericht am Samstag trotz dieser Umstände den Bescheid der Versammlungsbehörde nicht aufgehoben hat, löste vor allem bei Juristen Bestürzung aus, vor allem auch, weil bekannt wurde, dass das Gericht und die Versammlungsbehörde in ständigen Kontakt standen bei der Findung der Entscheidung. Hier wurden offenbar in verschiedener Hinsicht rechtsstaatliche Prinzipien gebrochen. Es sollte wohl eine politisch opportune Entscheidung gefällt werden.

„Enthält eine geplante Zusammenkunft von Personen Elemente, die sowohl auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sind, als auch solche, die anderen Zwecken dienen, ist sie als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes und des Versammlungsgesetzes zu behandeln, wenn die anderen Zwecke nicht aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters erkennbar im Vordergrund stehen.“ (Leitsatz aus dem Urteil des 6. Senats vom 16. Mai 2007 BVerwG 6 C 23.06)

Chronologie der Ereignisse

Die Organisatoren der Hanfparade waren nicht nur bemüht alles rechtlich korrekt zu machen, sondern haben nach allen Regeln der juristischen Kunst, die Anmeldung zur Hanfparade 2011 formuliert. So wurden diverse Satze aus früheren rechtskräftigen Urteilen mit in den Anmeldetext eingebunden. Dennoch hat die Versammlungsbehörde auch genau diese Passagen moniert und als Begründung verwendet, um Teile der Abschlusskundgebung nicht als Teil der Versammlung gemäß Artikel 8 Grundgesetz anzuerkennen. Die folgende Chronologie zeigt die Entwicklung des Rechtsstreites auf.

  • Am 28. August 2010 meldete der Kläger (Hanfparade/JaKiS e.V.) — zusammen mit Herrn Steldinger — die Versammlung „HANFPARADE 2011 — Btmg adé — 40 Jahre sind genug!“ für den 06.08.2011 an. In dieser Anmeldung war auch die Abschlusskundgebung auf der Straße des 17. Juni enthalten. Der Ablauf der Versammlung ist seit 1997 ähnlich, so dass dem Beklagten bereits bei der Anmeldung klar war, in welcher Art und Weise die Versammlung ablaufen sollte.
  • Seit Juni 2011 bemühte sich der Kläger vermehrt um ein Kooperationsgespräch mit dem Beklagten — ohne Erfolg.
  • Mit Schreiben vom 04. Juli 2011 meldete der Kläger verschiedene Änderungen zur ursprünglichen Anmeldung an. Dabei wurden nun auch offiziell die notwendigen Aufbauten für die Abschlusskundgebung angemeldet.
  • In einem am 11. Juli 2011 mit Steffen Geyer geführten Telefongespräch hat die Versammlungsbehörde mitgeteilt, dass nach der Rechtsauffassung der Versammlungsbehörde lediglich der beabsichtigte Aufzug und am Endplatz, sofern das gewünscht wird, der Aufbau und Betrieb einer Bühne gemäß Versammlungsrecht bestätigungsfahig sind. Alle darüber hinaus gehenden angezeigten Betätigungen können nicht als Teil der Versammlung angesehen werden und bedürfen insofern einer Straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis. Dem widersprachen Steffen Geyer und bat um Übersendung eines entsprechenden schriftlichen Bescheides.
  • Mit Bescheid vom 14. Juli 2011 wurde durch den Beklagten (die Versammlungsbehörde) festgestellt, dass es sich bei der Abschlusskundgebung nicht um eine Versammlung handele. Wörtlich heißt es in dem Ablehnungsbescheid:
Ich stelle I. S.d. § 15 Abs. 1 VersG nach Prüfung der Sach- und Rechtslage fest, dass es sich bei der auf der Straße des 17. Juni angemeldeten Abschlussveranstaltung nicht um eine Versammlung unter freiem Himmel nach Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. §§ 1 Abs. 1 und 14 Abs. 1 VersG handelt. Der Schutzbereich der Versammlungsfreiheit ist nicht eröffnet, die Polizei ist nicht die zuständige Behörde. Sie benötigen insofern zur Durchführung Ihrer Veranstaltung eine entsprechende Straßen- und straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis. Ich erneuere ausdrücklich noch einmal mein Angebot, Ihnen etwas abgesetzt von der übrigen Veranstaltung — etwa auf dem Platz des 18. März — den Aufbau und den Betrieb einer Bühne unter Versammlungsrecht zu ermöglichen.
Und in der Begründung wird auf ein aufgehobenes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin vom 2. Mai 2006 verwiesen. Wörtlich heißt es in dem Bescheid:
Die Versammlungsbehörde ist berechtigt und i. S. ihres gesetzlichen Auftrages auch verpflichtet, gemäß §§ 14 Abs. 1 und 15 Abs. 1 VersG durch feststellenden Verwaltungsakt verbindlich zu entscheiden, ob eine angemeldete Veranstaltung die Versammlungseigenschaft besitzt. Ausschlaggebend für die o. g. Ermächtigungsgrundlage ist nicht eine am Wortlaut dieser Vorschriften ausgerichtete Norminterpretation, sondern das an ihrem Sinn und Zweck sowie dem systematischen Zusammenhang der versammlungsrechtlichen Vorschriften orientierte Normverständnis (OVG Berlin, Urteil vom 2. Mai 2006 – OVG 1 B 4.05).
  • Am 21. Juli 2011 fand ein Veranstaltergespräch mit der Polizei statt, wobei einige Änderungen besprochen wurden, um den Bedenken des Beklagten Rechnung zu tragen.
  • Am 25. Juli 2011 hielt der Kläger diese Änderungen in seinem Schreiben fest und teilte diese dem Beklagten mit.
  • Mit Schreiben vom 04. August 2011 erhob der Kläger Widerspruch gegen den Bescheid vom 14.07.2011. Darauf erfolgte keine Reaktion.
  • Am 6. August 2011 fand die Hanfparade statt mit einer Auftaktkundgebung, mit einem Umzug und Zwischenkundgebungen und mit einer Abschlusskundgebung mit großer Bühne. Der Markt der Möglichkeiten, das Forum für Hanfmedizin, das Nutzhanfareal und das Kinderland konnten trotz der Einschaltung eines Notgerichtes nicht realisiert werden.
  • Am 20. Oktober 2011 haben die Organisatoren der Hanfparade (JaKiS e.V.) die Klageschrift gegen den Polizeipräsidenten in Berlin, vertreten durch das Landeskriminalamt 572, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin (Az. LKA 572 — 07702/060811) betreffend Versammlungsrecht — versammlungsrechtliche Auflagen der Versammlungsbehörde eingereicht. Darin wird festgestellt, dass der Bescheid vom 14.07.2011 rechtswidrig war, soweit darin festgestellt wurde, dass die Abschlussveranstaltung auf der Straße des 17. Juni keine Versammlung i.S.d. Art. 8 Abs. 1 GG sei. In der Klageschrift wird auf das Urteil der zuständigen 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 11. Mai 2011 verwiesen (1 L 148.11). Dieses hat zutreffend den Versammlungsbegriff nach dem GG — mit Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 16. Mai 2007 — BVerwG 6 C 23.06) wie folgt definiert:
Die Beurteilung, ob eine ‚gemischte‘ Veranstaltung ihrem Gesamtgepräge nach eine Versammlung darstellt, ist im Wege einer Gesamtschau aller relevanten tatsächlichen Umstände vorzunehmen. Das besondere Gewicht, das die Verfassung der Versammlungsfreiheit beimisst, gebietet, dass alle wesentlichen Umstände in die Beurteilung einbezogen und ihrer Bedeutung entsprechend gewürdigt werden. Wird dem nicht Rechnung getragen, erweist sich die Beurteilung als rechtsfehlerhaft, weil sie nicht den Vorgaben des Art. 8 Abs. 1 GG entspricht. Die Gesamtschau hat in mehreren Schritten zu erfolgen. Zunächst sind alle diejenigen Modalitäten der geplanten Veranstaltung zu erfassen, die auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung zielen. Zu vernachlässigen sind solche Anliegen und die ihrer Umsetzung dienenden Elemente, bei denen erkennbar ist, dass mit ihnen nicht ernsthaft die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung bezweckt wird, die mithin nur vorgeschoben sind, um den Schutz der Versammlungsfreiheit beanspruchen zu können. Bei der Ausklammerung von an sich auf die Meinungsbildung gerichteten Elementen unter Hinweis auf die mangelnde Ernsthaftigkeit des Anliegens ist mit Blick auf die besondere Bedeutung der Versammlungsfreiheit Zurückhaltung zu üben und ein strenger Maßstab anzulegen. In die Betrachtung einzubeziehen sind nur Elemente der geplanten Veranstaltung, die sich aus Sicht eines durchschnittlichen Betrachters als auf die Teilhabe an der Meinungsbildung gerichtet darstellen. Abzustellen ist in erster Linie auf einen Außenstehenden, der sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung an ihrem Ort befindet. Auf diesen Betrachter kommt es deshalb in erster Linie an, weil eine Versammlung vorrangig durch ihre Präsenz an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit auf die öffentliche Meinung einwirken will. Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist aber die Betrachtung nicht auf solche Umstände beschränkt. Es können auch Umstände von Bedeutung sein, die nicht von einem Außenstehenden „vor Ort“ wahrgenommen werden können. So liegt es etwa, wenn im Rahmen von den Veranstaltern zurechenbaren öffentlichen Äußerungen im Vorfeld der Veranstaltung zum Ausdruck gebracht wird, dass mit der Veranstaltung auf die öffentliche Meinungsbildung eingewirkt werden soll, diesen Äußerungen die Ernsthaftigkeit nicht abgesprochen werden kann und sie von einem durchschnittlichen Betrachter wahrgenommen werden können. Solche Äußerungen sind jedenfalls dann von Relevanz, wenn bei der geplanten Veranstaltung selbst Elemente der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung für einen Außenstehenden erkennbar gewesen wären. In diesem Fall erweisen sich die Äußerungen im Vorfeld als gewichtiges Indiz dafür, dass die geplante Veranstaltung mit Ernsthaftigkeit auch auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet gewesen wäre. Im Anschluss an die Erfassung der zu berücksichtigenden Gesichtspunkte sind diese ihrer Bedeutung entsprechend zu würdigen und in ihrer Gesamtheit zu gewichten.
Daran schließt sich der zweite Schritt der Gesamtschau an, bei dem die nicht auf die Meinungsbildung zielenden Modalitäten der Veranstaltung, wie etwa Tanz, Musik und Unterhaltung, zu würdigen und insgesamt zu gewichten sind. Schließlich sind — in einem dritten Schritt — die auf den ersten beiden Stufen festgestellten Gewichte der die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung betreffenden Elemente einerseits und der von diesen zu unterscheidenden Elemente andererseits zueinander in Beziehung zu setzen und aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters zu vergleichen. Überwiegt das Gewicht der zuerst genannten Elemente, ist die Veranstaltung ihrem Gesamtgepräge nach eine Versammlung. Im umgekehrten Fall genießt die Veranstaltung nicht den Schutz des Versammlungsrechts. Ist ein Übergewicht des einen oder des anderen Bereichs nicht zweifelsfrei festzustellen, ist die Veranstaltung wie eine Versammlung zu behandeln.
  • Am 21. Oktober 2011 ist die Klageschrift beim Verwaltungsgericht eingegangen und dem Verfahren wurde das Aktenzeichen VG 1K 354.11 zugeordnet.
  • Am 24. Juni 2012 ging bei den Organisatoren der Hanfparade ein Schreiben vom Gericht ein, dass es im Juli/August keine Verhandlung in der Sache JaKiS e.V. vs. Land Berlin/Versammlungsbehörde geben wird, da der Gerichtsberichterstatter erkrankt sei.
  • Am 23. Juli 2012 teilt der Leiter der Versammlungsbehörde Joachim Haß dem JaKiS e.V. mit, dass das Aufstellen und Betreiben von Versorgungsständen nicht Teil einer Versammlung seien, sondern einer gesonderten straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis bedürften. Mit Schreiben vom 24. Juli 2012 untersagte Joachim Haß das Aufstellen und Betreiben von Versorgungsständen ausdrücklich.

Auswirkungen auf die Hanfparade 2012

Da die Gerichtsverhandlung nicht vor der Hanfparade 2012 stattfinden wird, ist keine Rechtssicherheit für die Organisatoren gegeben, dass dieses Jahr eine Abschlusskungebung, wie sie im Jahr 2011 geplant war, durchgeführt werden kann. Deshalb sind dieses Jahr außer der Bühne für die Abschlusskundgebung nur Marktstände (Infostände für Vereine und andere Organisationen ohne Verkauf) vorgesehen. Diese Stände werden auch das Forum für Hanfmedizin und das Nutzhanfareal beherbergen.

Texte mit Hintergrundinformationen

Freie Meinungsbildung ade? Wenn staatliche Behörden das Recht brechen
https://www.hanfparade.de/ziele-motto/unsere-philosophie/freie-meinungsbildung-ade-wenn-staatliche-behoerden-das-recht-brechen/


Versammlungsrecht und Demonstrationen
http://kulturarbeiter.blogspot.de/2011/08/hans-cousto-und-die-hanfparade-wehren.html