Grafik Scan des Opiumgesetzes von 1912 - Convention international l'opium

Cannabis im Opiumgesetz?

Die deutsche Pharmaindustrie wurde durch die gesetzgeberischen Aktivitäten kaum beeinträchtigt. Die deutschen Exportschlager Morphin, Heroin, Kokain und Codein wurden zwischen 1921 und 1928 mit großen Steigerungsraten produziert.1 Allein im Jahr 1928 verarbeitete die deutsche „Alkaloidindustrie“ knapp 200 Tonnen Opium. Daraus wurden über 20 Tonnen Morphin gewonnen, knapp ein Viertel wurde exportiert. Im Deutschen Reich wurden demnach Ende der 20er Jahre etwa 15 Tonnen Morphin pro Jahr verbraucht – mehr als 100 Millionen Einzeldosen!
Straftaten nach dem Opiumgesetz waren in den 20er Jahren eine Seltenheit. Es wurden nur 100 bis 300 Personen pro Jahr verurteilt.

Grafik Scan des Opiumgesetzes von 1912 - Convention international l'opiumDas Opiumgesetz richtete sich noch nicht gegen Cannabis. Es beschränkte sich auf Opium, Morphium und Heroin und deren Salze, Esther, Ether, etc. einerseits und Kokain und verwandte Stoffe anderseits.
Erst bei der 2. Opiumkonferenz im Jahr 1925 in Genf wurde die Hanfdroge in ein internationales Abkommen aufgenommen. China und die USA hatten bei der Abstimmung die Konferenz bereits unter Protest verlassen. Indien und sieben weitere Länder stimmten gegen die Aufnahme des Hanfs unter die zu kontrollierenden Drogen. Ägypten und neun weitere Länder, für eine solche Aufnahme. Großbritannien und die Niederlande enthielten sich der Stimme.
Das Deutsche Reich stimmte dafür, weil Ägypten im Gegenzug dem Deutschen Reich zusicherte, kein Importverbot für Heroin zu erlassen. Hanf wurde 1925 den Interessen der deutschen Pharmaindustrie geopfert.

Die Ergebnisse der 2. Opiumkonferenz wurden am 26. Juni 1929 zu deutschem Recht.2 Seither fiel auch der indische Hanf, das heißt auch Haschisch und Marihuana, unter den Geltungsbereich des Opiumgesetzes, wobei die medizinische Anwendung nicht tangiert wurde.

Am 10. Dezember 1929 integrierte man sämtliche bis dahin gültigen Verordnungen und Gesetze in einem neuen Opiumgesetz.3 Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Opiumgesetzes vom 22. Mai 19334 und dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Opiumgesetzes vom 9. Januar 19345 und dem Gesetz über Reichsverweisungen vom 23. März 19346 wurden die verwaltungsrechtlichen Vorschriften auf Grund neuer internationaler Verpflichtungen noch mehrfach geändert. Zudem wurde die zusätzliche Möglichkeit geschaffen, durch Rechtsverordnung ständig neue Stoffe dem Opiumgesetz zu unterstellen, wenn dies auf Grund ihrer Wirkungsweise gerechtfertigt erschien (§ 1 Abs. 2 OpiumG 1929).
Die Höhe der Strafandrohung wurde jedoch stets bei drei Jahren Gefängnis und/oder Geldbuße belassen.

Von der Möglichkeit weitere Betäubungsmittel den Bestimmungen zu unterstellen, wurde im Deutschen Reich nur selten Gebrauch gemacht. Wenn dann wurden jeweils eine oder wenige Substanzen, die vornehmlich als Opiatersatz dienten, dem Opiumgesetz unterstellt. Insgesamt gab es bis 1945 nur sechs solche Verordnungen. Nach Kriegsende machte die Bundesregierung erstmals am 16. Juni 1953 Gebrauch von der Regelung und erweiterte den Geltungsbereich des Opiumgesetzes um gleich 13 neue Stoffe.

Mit Beginn der sechziger Jahre wurden immer häufiger immer mehr Stoffe dem Opiumgesetz unterstellt, wobei die „Unterstellungs-Verordnungen“ nun „Gleichstellungs-Verordnungen“ hießen. Bis zur Einführung des neuen Betäubungsmittelgesetzes im Dezember 1971 wurden fünf Gleichstellungs-Verordnungen in Kraft gesetzt.


  • 1Hessische Kommission „Kriminalpolitik“: Dokumentation. Entkriminalisierungsvorschläge der Hessischen Kommission „Kriminalpolitik“ zum Betäubungsmittelstrafrecht, in: Strafverteidiger 5/1992, S. 249 ff.
  • 2Gesetz über das Internationale Opiumabkommen vom 19 Februar 1925 im Deutschen Reich per Gesetz vom 26. Juni 1929 zu innerstaatlichem Recht deklariert (RGBl. 1929, II S. 407)
  • 3Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz) vom 10. Dezember 1929 (RGBl. 1929, I S. 215)
  • 4Erstes Gesetz zur Änderung des Opiumgesetzes vom 22. Mai 1933 (RGBl. 1933, I S. 287)
  • 5Zweites Gesetz zur Änderung des Opiumgesetzes vom 9. Januar 1934 (RGBl. 1934, I S. 22)
  • 6§ 11 Nr. 4 Gesetz über Reichsverweisungen vom 23. März 1934 (RGBl. 1934, I S. 213)
Apothekergefäss für Opium, Wikipedia, Author Bullenwächter

Der Weg zum Opiumgesetz

Apothekergefäss für Opium, Wikipedia, Author BullenwächterBis zum Ersten Weltkrieg war der Handel mit Drogen im Deutschen Reich gesetzlich nicht geregelt. Erst 1917 wurde eine Verordnung über Opiate und Kokain erlassen.

Die an der Front und in den Lazaretten in stetig wachsenden Mengen benötigten Betäubungsmittel wurden damals aufgrund der Handelsblockaden knapp. Versorgungsprobleme zwangen die Reichsregierung zur Drogenkontrolle. Die Verordnung vom 22. März 19171 umfasste 3 Paragraphen und regelte den Handel mit Opium, Morphium und den übrigen Opiumalkaloiden, Kokain sowie analog zusammengesetzter Ekgoninverbindungen.2 Bei Verstößen drohten damals bis zu einem Jahr Gefängnis und/oder 10.000 Mark Geldstrafe.

Verschlimmert durch Diebstähle aus Krankenhäusern und Lazaretten wurde die Versorgungslage im Revolutionsjahr 1918 katastrophal. Als Reaktion wurde am 15. Dezember 19183 eine neue Verordnung über den Verkehr mit Opium erlassen. Mengen, welche nachstehende Grenzen überstiegen unterlagen danach der Meldepflicht:

1. Opium und Opiumpulver insgesamt: 1 Kilogramm

2. Opiumextrakte: 100 Gramm

3. Opiumtinkturen: 10 Kilogramm

4. Morphin und dessen Salze, gleichviel in welcher Form, insgesamt: 1 Kilogramm

5. Codein und dessen Salze, gleichviel in welcher Form insgesamt: 1 Kilogramm

6. andere Opiumalkaloide sowie die Verbindungen und Zubereitungen insgesamt: 1 Kilogramm

Die Strafandrohung bei Zuwiderhandlung wurde gegenüber der Verordnung von 1917 abgesenkt und lag bei höchsten sechs Monaten Gefängnis und/oder 10.000 Mark Geldstrafe.

Auszug aus dem Opiumgesetz

Am 20. Juli 1920 folgte hierauf unter Beibehaltung der nach heutigen Maßstäben geringen Strafandrohung die „Verordnung über den Verkehr mit Opium und anderen Betäubungsmitteln“.4 Der Versuch die Versorgung der Krankenhäuser und Arztpraxen mit Schmerzmitteln zu sichern und den Schwarzmarkt einzudämmen, indem dem Großhandel umfangreiche Dokumentationspflichten auferlegt wurden, schien zunächst zu funktionieren. Dies änderte eine neue Initiative der „Internationalen Vereinigung für den Kampf gegen das Opium in Peking und England“. Auf ihr Betreiben wurde der Versailler Vertrag5 in Artikel 295 I um die Verpflichtung der Verliererstaaten ergänzt, die Internationale Opiumkonvention6 vom 23. Januar 1912 binnen 12 Monaten7 zu ratifizieren.

Knapp zwei Wochen vor Ablauf der im Vertrag von Versailles gesetzten Frist, am 30. Dezember 1920, kam das Deutsche Reich seiner Verpflichtung mit der Einführung eines Opiumgesetzes8 nach. Dieses Gesetz behielt die zentralen Aufsichtsrechte des Reichsgesundheitsamtes bei und verfügte in § 8 für Verstöße gegen die Erlaubnis-, Bezugsschein-, und Lagerbuchführungspflichten und gegen bestimmte Ein- und Ausfuhrregelungen Gefängnisstrafen bis zu sechs Monaten und/oder Geldstrafe bis zu 10.000 Mark. Es unterschied sich also in der Strafhöhe nicht von den Verordnungs-Vorgängern.9
Dennoch bedeutete die Einführung des Opiumgesetzes eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik. Erstmals unterlag mit Rauchopium ein Stoff einem allgemeinen Verkehrsverbot – Einfuhr und Handel selbst kleinster Mengen waren generell verboten.

Mit einem Änderungsgesetz zum Opiumgesetz vom 21. März 192410 wurde die Strafandrohung von sechs Monaten auf drei Jahre erhöht.


  • 1 Verordnung betreffend den Handel mit Opium und anderen Betäubungsmitteln vom 22. März 1917 (RGBl. 1917 I S. 256; RGBl. = Reichsgesetzblatt)
  • 2 Ekgonin (auch Ecgonin) ist die Carbonsäure des Tropins, das mit Tropasäure verbunden, Atropin ergibt. Der Methylbenzoylesther des Ekgonins ist das Kokain.
  • 3 Verordnung über den Verkehr mit Opium vom 15. Dezember 1918 (RGBl. I S. 1447)
  • 4 Verordnung über den Verkehr mit Opium und anderen Betäubungsmitteln vom 20. Juli 1920 (RGBl. I S. 1464); Vgl.: S. Scheerer: Die Genese der Betäubungsmittelgesetze in der Bundesrepublik Deutschland und in den Niederlanden, Göttingen 1982, S. 41 ff.
  • 5 Versailler Vertrag, am 28. Juni 1919 im Spiegelsaal zu Versailles unterzeichneter und am 10. Januar 1920 in Kraft getretener Friedensvertrag der alliierten und assoziierten Mächte mit dem Deutschen Reich, der den 1. Weltkrieg zwischen den Unterzeichnerstaaten beendete.
  • 6 Gegen Opiummißbrauch (in China) richtet sich die am 23. Januar 1912 in den Niederlanden (Den Haag) geschlossenen Internationale Opiumkonvention.
  • 7 „Diejenigen der hohen vertragschließenden Teile, die das Haager Opium-Abkommen vom 23. Januar 1912 noch nicht unterzeichnet oder nach der Unterzeichnung noch nicht ratifiziert haben, erklären sich damit einverstanden, das Abkommen in Kraft zu setzen und zu diesem Zwecke sobald wie möglich und spätestens binnen 12 Monaten nach dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages die nötigen Gesetze zu erlassen.“ (RGBl. 1919, II S. 1103)
  • 8 Erstes Deutsches Opiumgesetz vom 30. Dezember 1920 (RGBl. 1921, I S. 2)
  • 9 Vgl.: S. Scheerer: Die Genese der Betäubungsmittelgesetze in der Bundesrepublik Deutschland und in den Niederlanden, Göttingen 1982, S. 48 f.
  • 10 Änderungsgesetz zum Opiumgesetz vom 21. März 1924 (RGBl. 1924, I S. 290)

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Über den Deutschen Hanfverband

Der Deutsche Hanfverband (DHV) strebt eine legale, verbraucherfreundliche Marktregelung für das Genussmittel Cannabis an – von der Produktion über den Verkauf unter klaren Jugendschutzauflagen bis zum Eigenanbau. Die Diskriminierung und Verfolgung von Cannabiskonsumenten wollen wir beenden. Außerdem geht es uns um bessere Bedingungen für die Nutzung von Cannabis als Medizin.

Die Gründung des DHV ging im Mai 2002 von der Agentur Sowjet (Hanf Journal) aus. Dort wurde der Verband über zwei Jahre als eigenständige Abteilung geführt. Im Oktober 2004 hat sich die Agentur Sowjet entschlossen, den DHV auszugründen, da er nun in der Lage war, selbständig zu funktionieren. Neuer Inhaber des DHV ist seitdem der bisherige Geschäftsführer Georg Wurth. Er versichert nun mit seinem guten Namen, dass der DHV nicht der persönlichen Bereicherung dient, sondern dazu, in der Hanfpolitik vorwärts zu kommen.

Gestartet war der DHV als Branchenverband für Unternehmen der Cannabiswirtschaft. Seit 2006 kamen zunehmend auch private Fördermitglieder dazu. Seit Anfang 2020 versteht sich der DHV nur noch als Bürgerrechtsbewegung im Sinne seiner privaten Mitglieder. Die Funktion als Branchenverband mit Leistungen für Unternehmen wie Beratung, Vernetzung und branchenspezifischen Lobbyismus haben wir an unseren Partner Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. abgegeben. Umso mehr danken wir den Unternehmen, die uns auch ohne diese Leistungen einfach für unsere politische Arbeit im Sinne der Legalisierung unterstützen.

Das politische System in Deutschland ist weniger durch direkte Demokratie als durch den Einfluss verschiedener Lobbyisten geprägt. Der DHV ist die logische Konsequenz aus dieser Erkenntnis.

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Foto von der Hanfparade am Brandenburger Tor in 2015

Meine Wahl – Hanf legal!

Poster der Hanfparade 2013Meine Wahl – Hanf legal: Ein immer aktuelles Motto

Beim Stichwort Wahl denken viele an Parteien und Parlamente. Demokratie findet aber nicht nur alle vier Jahre auf dem Stimmzettel statt. Vielmehr treffen wir alle täglich politische Entscheidungen – Wir wählen, wenn wir kaufen, arbeiten, konsumieren.

Echte Freiheit muss die freie Entfaltung der Persönlichkeit, des Lebensstils und des Genusses ermöglichen. Das Verbot der Pflanze Hanf und der aus ihr gewonnenen Genussmittel (Haschisch und Marihuana) verstößt jedoch nicht nur gegen das Menschenrecht auf Freiheit. Unter den Folgen der falschen Cannabispolitik (Schattenwirtschaft, Repressionskosten, millionenfache Kriminalisierung) leidet die ganze Gesellschaft.

Besonders auffällig wird der Unterschied zwischen dem Selbstverständnis der Hanfverfolger als „Gesundheitsschützer“ und den wahren Folgen des Verbots, wenn unter dem Deckmantel der gesundheitlichen Fürsorge, Kranken die heilende Medizin vorenthalten wird. Die Hanfparade kämpft für das Menschenrecht, die Mittel zur Erhaltung der Gesundheit frei wählen zu dürfen. Die Kriminalisierung von Cannabispatienten denen die Krankenkassen die Kostenübernahme verweigern und sich deshalb auf dem Schwarzmarkt ihre Medizin besorgen müssen, ist ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz. Auf dem Schwarzmarkt ist Marihuana im Schnitt um mehr als die Hälfte günstiger als in der Apotheke.

Im Schatten des Cannabisverbotes raubte man den Menschen das Wissen über eine der ältesten Kulturpflanzen. Hanf, der noch vor 100 Jahren in Form von Textilien, Papier und Baumaterialien allgegenwärtig war, fristet heute ein unverdientes Nischendasein. Die Hanfparade will die nützlichste aller Pflanzen zurück auf die Tagesordnung bringen.

Wir demonstrieren alljährlich gegen Bevormundung durch die Regierung und fordern die Legalisierung von CannZiele & Mottoabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel. Deshalb lautete das Motto der Hanfparade 2013 „Meine Wahl – Hanf legal!“

In den folgenden drei Kapiteln wird das Motto näher erläutert:

Hanfparade2000 Was würden Sie wählen...

Hanfparade 2000 – Legalize it globally!

Hanfparade2000 Was würden Sie wählen...

Im Jahr der großen Zwei begannen die Veranstalter verstärkt damit, die Hanfparade in die internationale Hanfszene einzubinden. So entstand auch der Slogan „Legalize it globally! Hanfparade 2000 – Zeig Dich!“.

Der zweite Teil des Mottos wurde von einer – vom Cannabis-Magazin „Zeig Dich!“ übernommen, in der alle Freunde des grünen Krauts zur Selbstanzeige aufgerufen wurden.
Erklärtes Ziel war es, insgesamt 100.000 derartiger Selbstanzeigen zu sammeln, sie dann auf einen Schlag zu übergeben, damit die Justiz lahmzulegen und somit den Staat zu einer Reform des BtMGs zu zwingen.

Am 19. August 2000 war es dann wieder soweit: Zehntausende (wer weiß schon genau, wieviel Zehntausende) zogen mit der Hanfparade 2000 vom Alexanderplatz zum Brandenburger Tor, wo ab 16 Uhr die Abschlußkundgebung begann, die bis 22 Uhr andauern sollte.

Hanfparade2000 Schäden nach dem Sturm

Doch dann kam alles ganz anders. Als die hessische Reggaeband „Cashma Hoody“ ihren eigens für die Hanfparade 2000 geschriebenen Song „Legalize it globally!“ aufführten, zogen dichte Wolken über das Kundgebungsgelände und Minuten später – gegen 19.00 Uhr – begann es zu stürmen und zu regnen. Die Band hatte das Stück gerade beendet, als z. T. Golfball-große auf die verdutzten Teilnehmer hernieder prasselten.

Das tat der guten Stimmung allerdings keinen Abbruch, denn die Teilnehmer sammelten sich in kleinen Gruppen unter allen erdenklichen Dächern und Vorsprüngen, hatten viel Körperkontakt, was zu sehen, zu erzählen, nasse Klamotten und jede Menge Spaß. Nach dem etwa 30minütigen Ausnahmezustand ließ der Sturm nach und der Hagel ging in Regen über. So konnten viele Bühnen ihr Programm nicht fortsetzen. Auch die Hauptbühne war überflutet und die Auftritte von DJ Tanith und der tschechischen Band „Hypnotix“ entfielen.

Videoplaylist zur Hanfparade 2000

Auf zur Hanfparade2000 - Teil 1 - Sativa Vision

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Hanfparade2001 Rotes Rathaus

Hanfparade 2001 – Kein Krieg gegen Pflanzen

Hanfparade2001 Rotes Rathaus

Im Jahr 2001 traf man sich in Kreuzberg. Die Hanfparade 2001 begann unter der Losung „Kein Krieg gegen Pflanzen“ am Halleschen Tor und führte durch die ostberliner Innenstadt zum „Platz vor dem Roten Rathaus“.

Unterwegs gab es Zwischenkundgebungen vor der SPD-Zentrale und dem Außenministerium, um an diesem 1. September auch während der Demonstration den politischen Charakter stärker zu betonen.

Auf der Abschlußkundgebung wurde es dann international. Nicht nur Sprecher aus Holland, der Schweiz, England, Polen und Österreich ergriffen das Wort, es sprachen auch Hanf-Aktivisten aus Australien und den U.S.A. So sprach z. B. der extra aus New York angereiste Dana Beal von der Organisation „Cures Not Wars“ über die internationalen (Hanf)Verbindungen. Thema war der internationale Million Marijuana March, der jährlich Anfang Mai weltweit vernetzt und koordiniert abgehalten wird.

Hanfparade2001 Transparent am Paradewagen der Grünen Jugend

Aber auch die Freunde guter, hanf-relevanter Musik kamen wieder voll auf ihre Kosten: Auftritte der „Sofa Surfers“, der „Spezializtz feat. Curse„, von Götz Widmann (Ex Joint Venture) und „Rockers HiFi“ ließen Tausende Tanzbeine schwingen.

Die Hanfparade 2001 war die erste Hanfparade, mit der die Veranstalter und ihre größten Kritiker gleichermaßen zufrieden waren – offensichtlich können auch Kiffer dazu lernen…

Videoplaylist der Hanfparade 2001

Hanfparade 2001 - Demonstration Für Hanfgebrauch! Gegen ...

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Hanfparade 2002 Stroebele

Hanfparade 2002 – Für Hanfgebrauch! Gegen Hanfmi§§brauch! Aufklärung statt Verbote!

Hanfparade 2002 Stroebele

Die Hanfparade 2002 sollte allen Teilnehmern wieder etwas Neues bieten und so traf man sich in diesem Jahr am prunkvollen „Potsdamer Platz“, um von da aus zum Breitscheidplatz zu ziehen, wo rund um die Gedächtniskirche herum die Abschlusskundgebung stattfand. Unterwegs gab es eine Zwischenkundgebung vor der CDU-Zentrale, auf der Hans-Christian Ströbele die Freigabe des von der Polizei beschlagnahmten Deko-Nutzhanfs forderte.

„Gebt das Hanf frei!“ – Dieser Satz sorgte dann im Jahr 2003 weiterhin für Aufmerksamkeit und Medieninteresse. Denn Stefan Raab sampelte diesen Satz und in Zusammenarbeit mit Shaggy machte er daraus einen Top 10 Hit.
Davon konnte aber an diesem 31. August noch keiner was ahnen.

Hanfparade 2002 Sträflinge

Die Demonstration machte halt für Zwischenkundgebungen vor der CDU-Zentrale und dem Außenministerium, um den politischen Charakter noch stärker zu betonen.

Politisch blieb es, als die Hanfparade vor der Gedächtniskirche ankam wo Bands wie „Ganjaman“, „Dubtari“ und „Letzte Instanz“ ebenso auf sich aufmerksam machten, wie die zahlreichen politischen Redner der verschiedensten Organisationen und Parteien.

Die Losung des Jahres lautete „Für Hanfgebrauch! Gegen Hanfmi§§brauch“ Aufklärung statt Verbote!“ und war damit kontrovers und lang wie nie.

Videoplaylist der Hanfparade 2002

Hanfparade 2002 - Demonstration - Für Hanfgebrauch! ...

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Hanfparade2003 Bong

Hanfparade 2003 – Gebt das Hanf frei!

Hanfparade2003 Bong

2003 – sieben Jahre nach der ersten Hanfparade – sollte die multikulturelle Demonstration erneut zehntausende Hanfbegeisterte anziehen. Am 23.08.2003 war es wieder soweit. Vom Bundesfinanzministerium zogen Hanffreunde aus ganz Europa zum Kurfürstendamm. Dort wurde unter dem Motto „Gebt das Hanf frei!“ bis in die Nacht gefeiert.

Hanfparade 2002 Stroebele

Politischer Höhepunkt des Tages waren sicherlich die Reden von Hans- Christian Ströbele von den Grünen und Jan van der Tas (Botschafter der Niederlande in Deutschland a.D.).

Aber auch die Hanfszene war reichlich vertreten. Vom Nutzhanfverarbeiter Rainer Nowotny, über Medienvertreter wie Werner Graf vom Hanf Journal, bis hin zu Hanffreunden aus der Schweiz von der Hanf-Koordination und den Niederlanden mit Legalize!NL reichte die Rednerpalette.

Auch musikalisch war wieder einiges Geboten. Les Babbacools, Schwarz auf Weiß, Götz Widmann, Kamikaze 52, MC Rene und die Skunk Allstars rockten die Hauptbühne.

Die Alternativ Stage bot jungen Bands die Chance vor „großem Publikum“ zu zeigen was sie können.

Presse & Material

Playlist: Hanfparade 2003 - Gebt das Hanf frei!

Die Medienarbeit der Hanfparade 2003 wurde unter anderem von Kifferradio und Radio Fijah unterstützt.

Hanfparade2004 Leitbanner

Hanfparade 2004 – Get Wise Legalize – Drogenfahnder zu Kleingärtnern!

Hanfparade2004 Leitbanner

Nach der Auftaktkundgebung am Roten Rathaus zogen 3000 Hanffreunde zur chinesischen Botschaft. Dort hielt der Zug der 13 Paradewagen für eine Zwischenkundgebung.

Auf dem Oranienplatz angekommen, hatten 8000 viel Spaß an der Abschlusskundgebung. Auf der Hauptbühne meldete sich unter anderem die Bezirksbürgermeisterin von Kreuzberg/Friedrichshain Cornelia Reinauer zu Wort. Als „Gastgeberin“ ließ sie es sich nicht nehmen, ihre Zukunftsvision einer vernunftgesteuerten Drogenpolitik vor zu stellen.

Hanfparade2004 Modenschau

Erstmals fand im Rahmen des Bühnenprogramms eine Modenschau mit Hanfkleidung statt. Unterstützt von Hanf Mode International konnte so jeder sehen, daß die Zeiten, in denen Textilien aus Hanf „bessere Kartoffelsäcke“ waren, vorbei sind.

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Video-Playlist der Hanfparade 2004

Hanfparade 2004 - Get Wise Legalize! - Teil 2
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Hanfparade 2005 – Wir sind das Hanf!

Hanfparade2005 Leitbanner

Die Hanfparade 2005 fand am 13.August statt. Sie stand unter dem Motto „Wir sind das Hanf!“ Erneut nahmen weniger Menschen als in den Vorjahren teil. 2005 betrug die Anzahl der Demonstranten nur noch knapp über 1000.

Los ging es um 12:00 Uhr vor dem Roten Rathaus, dem Sitz der Berliner Regierung. Nach der Auftaktkundgebung zog der Demozug, begleitet von 5 hanfig-bunt geschmückten Paradewagen durch die Berliner Innenstadt. Am Zionskirchplatz haben wir für eine Zwischenkundgebung halt gemacht und sind danach weiter zum Mauerpark gezogen. Hier erfahrt ihr mehr über die Route der Hanfparade2005.

Hanfparade2005 Paradewagen

Eigentlich sollte die Hanfparade2005 im Berliner Mauerpark enden. Betreten durften wir den aber nicht, denn die Stadt Berlin hatte die geplante Abschlusskundgebung kurzfristig verboten. Lest hier mehr dazu!

Mehr Material über die Hanfparade 2005

Videoplaylist zur Hanfparade 2005

Carsten Labudda - Die Linke.PDS - Hanfparade 2005