Hanftag 2012 - Davon geht die Welt nicht unter
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- Veröffentlicht: Dienstag, 15. Mai 2012 22:11
Ich war dieses Jahr zum ersten Mal bei einem Hanftag, der Berliner Ausgabe des Global Marihuana March (GMM), und dann gleich als Mitglied des OrgaTeams. So gegen 13 Uhr kamen wir an der Weltzeituhr an und begannen den Wagen zu schmücken. Sofort fiel dabei die Polizei ins Auge, die mit massiven Kräften vor Ort war und den Alexanderplatz förmlich belagerte. Dass die Beamtinnen nicht nur zum „Zuschauen“ gekommen waren, mussten einige Teilnehmer, Redner und auch Organisatoren erleben.
Allen Vorkontrollen zum Trotz ging es um 14 Uhr mit dem Hanftag los. Steffen Geyer begann und kündigte die „Cannabiskultour“ durch Deutschland an. Eigentlich sollte dann Emanuel Kotzian sprechen, Herausgeber des Hanfjournals, doch der war nicht da. Auch er wurde von der Polizei durchsucht, und zwar genau in der Zeit, wo er auf dem Ablaufplan für die Reden stand. Wieder eine bewusste Provokation der Polizei!
Wegen des absurden Verhaltens der Polizei war die Stimmung bei manchem Teilnehmern sichtlich gedrückt, als wir so gegen 15 Uhr los marschierten. Warum das martialische Auftreten? Warum die Kontrollschikanen? Immerhin trafen sich da friedliche Cannabisbefürworter! Auch auf der Demo sah unser Zug von außen sicher eher wie ein gewaltbereiter Mob aus. Mit Beginn der Demonstration kesselten uns die Männer und Frauen in Blau ein – vorne drei Busse, hinten fünf Busse und dazwischen ein Spalier in Uniform. Da frage ich mich echt wofür? Für maximal 250 Teilnehmer mindestens 50 Polizisten. Nur damit wir für die Öffentlichkeit möglichst gefährlich wirken. Es ist doch schon seit Jahren bekannt, dass Demos zum Thema Hanf immer friedlich verlaufen. Ich habe noch nie etwas von Handgreiflichkeiten gehört, schon gar nicht der Polizei gegenüber. Auch während des Umzugs kontrollierten die „Freunde und Helfer“ die Demoteilnehmer. Es reichte oft schon eine selbstgedrehte Zigarette, um aus der Demo rausgezogen zu werden. Von uns Organisatoren traf es zwar niemanden, aber ich bekam mit, wie dies einem jungen Mann passierte. Das war schon heftig! Leider hatten die anderen Demobesucher zu viel Angst, um den Betroffenen beizustehen. Dabei muss niemand Angst haben, wenn man nichts dabei hat, was gegen das Gesetz verstößt. Gegen die allgemeine Verunsicherung versuchten Susi und ich Stimmung zu machen. Wir sangen ein paar Lieder mit, die vom Wagen ertönten und tanzten dazu auf der Straße. Leider war es bei all der Polizei schwer, die Leute zu animieren.
Nochmal an alle die kontrolliert wurden: Vergesst nicht ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben, wie die Durchsuchung und die Unterhaltung abgelaufen sind. Sobald euch auf einer Demo ein Polizist anspricht „Du sollst mal mitkommen“, frage WARUM? Was hab ich getan? Wonach suchen Sie eigentlich? Das sind wichtige Fragen. Und immer ruhig bleiben und keine Angst haben. Ja, das ist leichter gesagt als getan. :) Wenn dann die Durchsuchung beendet ist, solltest du immer nach der Dienstnummer des Polizisten fragen. Dafür haben die Beamtinnen extra (kleine blaue) Dienstkarten dabei.
Für die nächste Hanfparade am 11.08.2012 um 13 Uhr am Alexanderplatz: Bitte lasst euch nicht von der Polizei abschrecken. Nehmt keine Betäubungsmittel (worunter auch leider noch immer unser Hanf fällt, solange er nicht aus Plastik ist) oder gefährliche Gegenstände (Messer, Glasflaschen usw.) mit! Dann kann euch auch nichts passieren!
Hanf, Hanf Hurra!
In dem Artikel und Tagesrausch-Videos „Demorecht für Polizisten“ findet ihr detaillierte Informationen über eure Rechte, sowie ein Faltblatt zum Herunterladen als Leitfaden bei einer Durchsuchung durch einen Polizeibeamten. Hier das Wichtigste.
Vorkontrollen sind verfassungswidrig. Wenn eine Taschendurchsuchung vorgenommen werden soll:
- Durchsuchung nicht freiwillig gestatten!
- Widerspruch erklären und auf Protokollierung bestehen.
- Rechtsgrundlage fordern, also betroffenes Gesetz und konkreter Tatverdacht. (Eine allgemeine Vermutung reicht nicht!)
- Name des anordnenden Beamten geben lassen.
- Bescheinigung über Durchsuchung nach §35 ASOG verlangen