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Anteil der allgemeinen Verstöße

Jahr Delikte Allgemeine Anteil
Datenquellen: Bundeskriminalamt (BKA): Rauschgiftjahresbericht 1996, Tabelle 2, Wiesbaden 1997; PKS-Zeitreihen für den Zeitraum von 1987-2009, Tab. 01, Wiesbaden 2010 (Schlüsselzahlen: 730000; 731000)
197529.80519.82266,5%
197635.12222.84165,0%
197739.08925.29064,7%
197842.87828.10865,6%
197951.44533.99566,1%
198062.39540.83065,4%
198161.80239.79364,4%
198263.00239.82463,2%
198363.74240.07162,9%
198460.58837.57862,0%
198560.94137.34961,3%
198668.69442.31161,6%
198774.89446.44762,0%
198884.99854.12463,7%
198994.00060.48464,3%
1990103.62967.01064,7%
1991117.04675.63164,6%
1992123.90380.87265,3%
1993122.24079.63165,1%
1994132.38985.23464,4%
1995158.477101.23063,9%
1996187.022117.76863,0%
1997205.099131.20864,0%
1998216.682142.74065,9%
1999226.563148.65065,6%
2000244.336163.54166,9%
2001246.518162.74066,0%
2002250.969170.62968,0%
2003255.575177.49469,4%
2004283.708200.37870,6%
2005276.740194.44470,3%
2006255.019178.84170,1%
2007248.355171.49669,1%
2008239.951169.38670,6%
2009235.842169.68972,0%

Im Jahre 1936 registrierte die Polizei im Deutschen Reich insgesamt 1.167 Rauschgiftvergehen. Die Zahl der wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz verurteilten Personen lag bei 69. Im Jahr 1937 lag die Zahl der Rauschgiftvergehen bei 1.287. Die Gerichte verurteilten 38 Personen zu einer Gefängnisstrafe (30 Personen unter und 6 Personen über 6 Monate) und 23 Personen zu einer Geldstrafe (20 Personen unter 200 Reichsmark, 3 Personen darüber).

Es wurden seinerzeit nur 6,5 Prozent der Tatverdächtigen verurteilt (insgesamt 943 Tatverdächtige). Zudem wurden 77 Personen (Drogenabhängige) zu einer Therapie verpflichtet, also etwa 8 Prozent der ermittelten Täter. Bei den restlichen 85,5 Prozent wurde von einem Gerichtsverfahren abgesehen.

Traditionell war die "Rauschgiftkriminalität" ein Nischenbereich der allgemeinen Kriminalität. Erst Ende der 60er Jahre begann die Polizei proaktiv Drogenkonsumenten und Drogenhändler zu verfolgen. Innerhalb von 30 Jahren verzehnfachte sich die Zahl der registrierten Delikte und erreichte im Jahr 2004 mit 283.708 ihren Höhepunkt.

In den folgenden fünf Jahren nahm die "Rauschgiftkriminalität" um 17 Prozent ab.

BtMG-Delikte insgesamt und allgemeine Verstöße, Zeitreihe 1975-2009

Als im Winter 1971/72 das neue Betäubungsmittelgesetz in Kraft trat, verkündete die Bundesregierung, dass mit dem Gesetz in erster Linie die Verfolgung der Drogenhändler und Drogenschmuggler beabsichtigt sei und erleichtert werden solle. Die Höchststrafe wurde zur Abschreckung von drei auf zehn Jahre heraufgesetzt. Am 1. Januar 1982 wurde nach einer Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes die Höchststrafe von zehn auf 15 Jahre angehoben.

Obwohl mit dem BtMG in erster Linie Händler und Schmuggler verfolgt werden sollten, lag der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße §29 BtMG) nie unterhalb von 60 Prozent. Bis kurz nach der Jahrtausendwende schwankte der besagte Anteil stets zwischen 61 Prozent und 67 Prozent, um dann im Jahr 2004 erstmals die 70 Prozent Marke zu überschreiten. Im Jahr 2009 lag dieser Anteil bei 72 Prozent.

Anteil der allgemeinen Verstöße an den BtM-Delikten, Zeitreihe 1975-2009
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