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Tatverdächtige Zeitreihe: Verstoß gegen das Opiumgesetz und das BtMG

Anfang der 70er Jahre wurde das alte Opiumgesetz aus den 20er Jahren durch ein neues Gesetz, das Betäubungsmittelgesetz, ersetzt. Bei der Gesamtbetrachtung der historischen Entwicklung vom Opiumgesetz zum Betäubungsmittelgesetz ist zu beachten, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht frei ist, welche Ziele sie im Bereich der Drogenpolitik verfolgen will. Sie ist vielmehr durch eine Reihe von Übereinkommen im Rahmen der Vereinten Nationen (UNO) gebunden. Es handelt sich hierbei um das Einheits-Übereinkommen vom 30. März 1961 über Suchtstoffe in der Fassung des Protokolls vom 25. März 1972 zur Änderung des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe (sogenannte Single-Convention) und um das Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe.

Insbesondere die "Single Convention on Narcotic Drugs" hat dabei Anteil am repressiven Charakter des BtMG.

Jahr Anzahl
Datenquelle: Bundeskriminalamt (BKA): Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 1979, Wiesbaden 1980; BKA Rauschgift Jahresbericht 1996, Tabelle 11, Wiesbaden 1997; PKS-Zeitreihen für den Zeitraum von 1987-2009, Tab. 20, Wiesbaden 2010 (Schlüsselzahl: 730000)
1960 787
1961 759
1962 786
1963 733
1964 835
1965 797
1966 810
1967 1.226
1968 1.937
1969 4.405
Mittelwert 1.308
1970 16.168
1971 23.200
1972 22.607
1973 24.015
1974 25.671
1975 27.106
1976 31.490
1977 35.876
1978 39.962
1979 47.258
Mittelwert 29.335
1980 55.447
1981 56.388
1982 60.671
1983 ---
1984 50.398
1985 50.554
1986 56.662
1987 61.388
1988 67.150
1989 73.084
Mittelwert 59.082
1990 80.149
1991 88.758
1992 93.038
1993 95.190
1994 106.359
1995 123.888
1996 146.543
1997 162.105
1998 177.170
1999 185.413
Mittelwert 125.861
2000 202.291
2001 202.281
2002 205.962
2003 212.491
2004 232.502
2005 225.347
2006 209.625
2007 205.164
2008 200.228
2009 194.075
Mittelwert 208.997

Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber im Dezember 1971 das Opiumgesetz von 1929, welches vor allem die medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Opium, Morphium und anderen Betäubungsmitteln regelte, durch ein neues "Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz, BtMG)" ersetzt. Dem Gesetz, das am 10. Januar 1972 nach redaktionellen Änderungen neu bekannt gegeben wurde, liegt eine stärker gefächerte Klassifizierung der Straftatbestände zugrunde. Das bedeutet, dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers jedem Tat-Typus eine Sanktionsstufe zugeordnet werden kann, wobei die Höchststrafe im Vergleich zum Vorgänger Opiumgesetz von drei auf zehn Jahre heraufgesetzt wurde.

Der Staat Deutschland reagierte auf die kulturellen und politischen Ereignisse der späten 60er und frühen 70er Jahre mit einer Intensivierung der Drogenrepression. Dies zeigt sich in der jährlichen Verdoppelung der Deliktzahlen. Die gestiegene Deliktmenge war dann Grundlage für die Einführung des neuen Betäubungsmittelgesetzes an Weihnachten 1971.

Nach Einführung des neuen Gesetzes verdoppelte sich die Zahl der Tatverdächtigen innerhalb von acht Jahren. 1979 wurden bereits mehr als 50.000 Delikte aktenkundig. Die Zeitspanne bis zur nächsten Verdoppelung betrug 11 Jahre. Im Jahr 1990 wurden erstmalig über 100.000 Delikte von der Polizei registriert. Mit größerer Verbreitung der Technokultur wuchs auch der Repressionskoeffizient (Maß oder Intensität der Unterdrückung) schneller. Innerhalb von nur sieben Jahren war bereits wieder eine Verdoppelung erreicht. 1997 meldete die Polizei erstmals über 200.000 Delikte.

Tatverdächtige Zeitreihe: Verstoß gegen das Opiumgesetz und das BtMG (Zehnjahresmittel)

Tatverdächtige Zeitreihe Verstöße gegen das Opiumgesetz und das BtMG 1960-2009

Bis 1966 lag die Zahl der jährlich erfassten Tatverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Opiumgesetz in der Bundesrepublik Deutschland (einschliesslich West-Berlin) deutlich unter Eintausend. Erst 1967, dem Jahr in dem Benno Ohnesorg von der Polizei erschossen wurde, registrierten die Behörden über 1.000 Tatverdächtige. Vier Jahre später registrierten die Behörden bereits über 20.000 Tatverdächtige.

Ein Tatverdächtiger, für den im Berichtszeitraum mehrere Fälle der gleichen Straftat in einem Bundesland festgestellt wurden, wird nur einmal gezählt. Vor 1983 waren Personen, gegen die im Berichtsjahr mehrfach ermittelt wurde, immer wieder erneut gezählt worden. Wegen Ablösung dieser Mehrfachzählung, die zu stark überhöhten und strukturell verzerrten Tatverdächtigenzahlen führte, durch die jetzige "echte" Zählung, ist ein Vergleich zu früheren Jahren nur eingeschränkt möglich.

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