Presseerklärung: Hanfparade 2012 fordert Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit
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- Veröffentlicht: Dienstag, 20. Dezember 2011 23:54
Am Samstag, den 11. August 2012, wird in Berlin die 16. Hanfparade unter dem Motto »Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit« stattfinden. Die traditionsreiche Demonstration will das Wissen um die Kulturpflanze Cannabis und ihre Nutzung als Rohstoff, Genussmittel und Medizin in den Mittelpunkt der politischen Diskussion stellen.
Cannabis ist Weltkultur
Die Hanfkultur ist in den letzten 150 Jahren weitgehend aus dem Allgemeinwissen der Bevölkerung verschwunden(1). Interessengruppen aus Wirtschaft und Politik haben diesen Wissensschwund proaktiv mit Angst schürenden Falschmeldungen befördert. So warnte eine von Regierungen gesteuerte und breit angelegte Kampagne die Bevölkerung Ende der 60er und Beginn der 70er Jahre vor einer „gigantischen Drogenwelle“, die auf Europa überschwappe. Die begleitenden Meldungen waren auffallend oft suggestiv und tendenziös konzipiert, um in demagogischer Weise die Bevölkerung zu manipulieren. Selbst völlig harmlose Haschischraucher wurden häufig als „kriminelle Rauschgiftsüchtige“ diskreditiert. Konkretes Wissen über Drogen ist durch Kampagnen wie diese jedoch kaum vermittelt worden.
An dieser Propagandamaschinerie hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts geändert, wie die in den letzten Novembertagen von Bundeskanzlerin Angela Merkel getätgten Aussagen zu Cannabis zeigen. Obwohl vielfach nachgewiesen wurde, dass eine Lockerung der Cannabisrepression keine steigenden Konsumentenzahlen zur Folge hat, behauptete Merkel, dass eine Legalisierung die Schwelle zum Konsum noch weiter heruntersetzen würde. Und entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen behauptete sie, dass „auch der Konsum von geringen Mengen sehr, sehr hohe Abhängigkeiten schaffen kann“(2).
Freiheit, Gesundheit, Gerechtigkeit
Diese Dauerpropaganda reicht uns! Die verleumderischen Kampagnen gegen Haschischraucher führten zunehmend zur Ausgrenzung ganzer Gesellschaftsgruppen mitsamt ihrer Kultur. Die einseitig repressive Politik verhindert, dass Menschen in der Art und Weise genießen können, wie es ihrem Wesen entspricht. Da Cannabiskonsum den Lebensgenuss Dritter nicht beeinträchtigt, ist das Verbot des Umgangs mit psychotrop (d.h. die Seele bewegend) wirkenden Cannabisprodukten ein krasser Verstoß gegen die Grundprinzipien der Menschen- und Bürgerrechte. Diese gehören seit 1789 zu den Grundlagen moderner freiheitlich demokratischer Rechtsstaaten. In Artikel IV der „Déclaration des droits de l’homme et du citoyen“ heißt es:
„Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss ebendieser Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.“
Und in Artikel V:
„Das Gesetz darf nur solche Handlungen verbieten, die der Gesellschaft schaden. [...]“
Der Genuss psychotrop wirkender Substanzen wie Cannabis beeinträchtigt die Rechtsgüter anderer Menschen nicht und darf deshalb aus ethischer Sicht nicht strafbewehrt sein. Die im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) angedrohten Strafen für den Umgang mit Cannabis schränken in gravierender und ungerechtfertigter Weise die Freiheit der Menschen ein. Diese Strafandrohungen sind ein „unerträgliches Unrecht“(3) und somit nicht gerecht.
Aufgabe des BtMG ist es eigentlich, den Verkehr mit Betäubungsmitteln zum Wohle und gemäß der Patientenbedürfnisse zu regeln. Doch für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) scheint das BtMG in erster Linie ein Gesetz zur „Verhinderung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln“ zu sein. Offensichtlich wird beim BfArM die Verbotskultur (besser: Verbotsunkultur) höher bewertet als das Wohl der Patienten. Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin IACM), erklärte hierzu: „Es ist beschämend für ein zivilisiertes Land, dass es für diese Patienten keine andere Lösung findet, als sie wie Verbrecher zu behandeln und ins Gefängnis zu werfen.“(4) Die Hanfparade unterstützt Ärzte und Patienten bei ihren Bemühungen, den Zugang zur natürlichen Medizin Hanf zu erleichtern.
Das BtMG ist eine Rechtsnorm, die Teile der Gesellschaft diskriminiert (z.B. Hanfbauern) und andere bevorzugt (z.B. Weinbauern). Es ist ungerecht, dass Cannabis, die wohl nützlichste Pflanze der Welt, in Deutschland hinter bürokratischen Hürden verborgen ein Nischendasein fristet. Die Hanfparade will der Öffentlichkeit die vielfältigen Möglichkeiten des Rohstoffs Cannabis vor Augen führen.
Die Hanfparade ist eine Demonstration für Freiheit, Gesundheit und Gerechtigkeit.
Parallel zur Demonstrationsvorbereitung kämpft die Hanfparade gerichtlich gegen die Berliner Polizei (Aktenzeichen VG Berlin 1 K 354.11). Sie verwehrt sich u.a. gegen den Vorwurf der Versammlungsbehörde, weite Teile der letztjährigen Demonstration seien „nicht auf kollektive Meinungskundgabe ausgerichtet“ und die Gesamtveranstaltung deshalb keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes(5). „Die offensichtliche Willkür, mit der das Demonstrationsrecht in Sachen Hanfparade 2011 gebogen und gebrochen wurde, können wir nicht hinnehmen“, so Martin Steldinger, einer der Vorstände.
Für Ihre Fragen steht Ihnen der Pressesprecher der Hanfparade Steffen Geyer gerne zur Verfügung.
Web: www.hanfparade.de
Telefon: 0178 - 65 94 399
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- 1) Umfasste der Artikel »Hanf« in Meyers Konversationslexikon in 15 Bänden von 1874-1878 insgesamt mehr als vier Seiten, so waren es im Brockhaus in 20 Bänden von 1929-1935 noch eine Seite und im Knaurs Lexikon in 20 Bänden von 1974 nur noch eine halbe Seite.
- 2) http://hanfverband.de/frage
- 3) http://www.hanfparade.de/ziele-motto/unsere-philosophie/recht-und-ethik.html
- 4) http://www.cannabis-med.org/german/bulletin/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=254
- 5) http://www.hanfparade.de/programm-route/news/10-news/173-klage-aktenzeichen.html