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Das Mittel meiner Wahl

Die freie Wahl politischer Parteien und Parlamentarier ist Grundvoraussetzung für eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft. Aus diesem Prinzip folgt ein allgemein anerkanntes Bürgerrecht – Die Wahlfreiheit.
Die freie Wahl von Genussmitteln wird jedoch den Menschen in Deutschland durch die fundamentalistisch geprägte Drogenpolitik der sogenannten Volksparteien CDU, CSU und SPD sowie der FDP verwehrt. Zur „Wahl“ stand die seit mehr als vier Jahrzehnten dogmatisch betriebene Drogenverbotspolitik in Deutschland nie. Eine direkte Einflussnahme der Bürger wie in der Schweiz oder den USA, wo im vergangenem Jahr durch Volksentscheide in zwei Bundesstaaten Cannabis legalisiert wurde, ist in Deutschland nicht möglich.

Jointraucher - Foto von smokershighlife

Wahlfreiheit darf sich jedoch nicht lediglich auf das Ankreuzen von Personen- und Parteinamen auf Wahlzetteln beschränken. Vielmehr muss in einer Demokratie die freie Wahl der Mittel zur Persönlichkeitsentfaltung, des Lebensstils und des Genusses gewährleistet sein. Dazu gehört auch die freie Wahl des individuellen Umgangs mit Rauschmitteln als private und persönliche Art der Lebensgestaltung. Drogengebrauch gehört zum intimen Bereich der Lebensgestaltung – wie die Ernährung oder die Familienplanung. Jeder Eingriff in diesen Bereich (der nicht der Unversehrtheit von Dritten dient) stellt eine unzulässige Einschränkung der individuellen Freiheit dar und verletzt das Menschenrecht auf Schutz des Privatlebens (siehe: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).

Wahlfreiheit der Genussmittel

Die einzige „Wahlfreiheit“, die die aktuelle Drogengesetzgebung zulässt, ist die zwischen Abstinenz und Strafe. Die fehlenden strafrechtlichen Folgen des Konsums oder eine mögliche Verfahrenseinstellungen bei „Geringen Mengen“ ändern daran herzlich wenig. In diesen Fällen dienen das Führerscheinrecht, das Arbeitsrecht oder die Psychiatrisierung längst als „Ersatzstrafe“.

Solange alle Vorbereitungshandlungen (Erwerb, Besitz, Anbau) kriminalisiert sind, ist die scheinbare Wahlfreiheit des straflosen Konsums eine dreiste Mogelpackung.

Sachkenntnis versus Ideologie

Eine freie Wahl – worum es dabei auch immer geht – setzt Sachkenntnis über das zur Wahl Stehende voraus. Nur umfassend Informierte sind fähig, mögliche erwünschte und unerwünschte Folgen der Entscheidung realistisch zu erfassen und abzuwägen (Risikomanagement).
Im Bezug auf Cannabis wird eine freie Wahl deshalb nicht nur durch Repression, sondern auch durch Desinformation verhindert.

Die staatlichen Propagandisten und ihre in Medienredaktionen sitzenden Helfer kolportieren im Anti-Drogen-Kampf bewusst Unwahrheiten wie die Legende von der Einstiegsdroge oder das Märchen vom genmanipulierten Marihuana. Diese Fehlinformationen sind – das ist allen Beteiligten klar – zum Erhalt des Verbotes notwendig und deswegen wird es ihnen – im Gegensatz zu sachlicher Aufklärung – nie an finanziellen Ressourcen oder Verbreitungswegen mangeln.
Als Kollateralschaden verursacht die Desinformationkampagne eine riskante Verharmlosung von Cannabis und anderen psychotrop wirkenden Substanzen.

Titelblatt einer Cannabis-Informationsbroschüre

Bleiben die angedrohten Horrorszenarien in der erlebten Realität junger Menschen, die Cannabis konsumieren oder es probieren wollen, aus, so werden sie misstrauisch und somit schwerer erreichbar, auch, wenn es um durchaus realistische Risiken des Konsums geht. Der für die Unterscheidung zwischen Verteufelung und sachlicher Information benötigte Aufwand, verleitet nicht selten dazu, nur an das zu glauben, an was man glauben will.
Infolge dessen werden tatsächliche Risiken des Cannabiskonsums unterschätzt oder gar nicht erst beachtet – wahrlich kein tragfähiges Fundament für ein effektives Risikomanagement zum Gesundheitsschutz.

Politische Propaganda verschärft so eben jene Probleme, die zu bekämpfen sie vorgibt.

Wahlfreiheit der Heilmittel

Besonders offensichtlich wird die Lüge von der Menschenrechte wahrenden Gesellschaft beim Umgang mit Cannabismedizin. Unter dem Deckmantel der „gesundheitlichen Fürsorge“ wird selbst schwer kranken Menschen ihr Recht der freien Wahl des Heilmittels geraubt. Die „gesundheitliche Fürsorge“ scheint immer dann aus dem Fokus zu rücken, wenn Menschen körperliche Schäden durch „herkömmliche“ Medikamente vermeiden wollen und ihre Leiden mit Cannabis zu stoppen versuchen.

Die Kosten der Kriminalisierung, Verfolgung und Bestrafung von Cannabispatienten gehen dabei zu Lasten der Allgemeinheit. Und die Betroffenen stehen vor der „freien“ Wahl zwischen den schweren Nebenwirkungen zugelassener Medikamente und den schweren Nebenwirkungen des Betäubungsmittelrechts. Diese Art der „freien“ Wahl ist menschenverachtend.

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