Hanfparade sagt: Verfassungsschutz darf nicht über Gemeinnützigkeit entscheiden!
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- Veröffentlicht: Freitag, 28. September 2012 01:58
Protestaktion vor Bundestag am Mittwoch, den 26.9.2012 – 166 NGOs haben den offenen Brief unterzeichnet
In dieser Woche fand eine Aktion statt, die geplante neue Rechte für den Verfassungsschutz kritisiert, denn der soll künftig alleine über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit entscheiden können.
Die Protestaktion von Robin Wood war ein voller Erfolg – Hanfparade geschreddert
Geheimdienstmitarbeiter – dargestellt von Aktiven in Trenchcoats und Schlapphüten – fütterten einen echten Motor-Häcksler mit Papptafeln beschriftet mit „Friedensbewegung“, „Umweltbewegung“, „Zivilgesellschaft“, „Kritische Kultur“ etc.. Dagegen protestieren Bürgerinnen und Bürger und halten ein Transparent hoch, auf dem steht „Zivilgesellschaft nicht schreddern! – Dem Verfassungsschutz keine Entscheidung über Gemeinnutz!“.
Hintergrund
Der Kampf gegen den „Extremismus“ soll in der Bundesrepublik nun auch verstärkt fiskalisch geführt werden. Am 23. Mai verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2013, durch welchen es einschneidende Veränderungen für gemeinnützige Körperschaften geben könnte. In der Abgabenordnung (§ 51 Abs. 3 AO) wird ein Wort gestrichen, was dem Verfassungsschutz die Möglichkeit gibt, über die finanzielle Existenz von gemeinnützigen Organisationen zu urteilen. Gemeinnützige Körperschaften, die in Verfassungsschutzberichten als extremistisch eingestuft wurden, verloren bisher – widerlegbar – ihre Steuerbegünstigungen (Gemeinnützigkeit). Sie konnten die Vorwürfe aber vor den Finanzämtern widerlegen. Das Wort „widerlegbar“ soll nun gestrichen werden und die Organisationen würden automatisch ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz könnte durch die Gesetzesänderung negative fiskalische Sanktionen verhängen – ohne seine Quellen offen zu legen.
Derzeit liegt es an den Finanzämtern zu prüfen, ob ein Extremismus-Vorwurf durch den Verfassungsschutz zum Entzug der Gemeinnützigkeit führt. Die Finanzämter übernehmen so praktisch eine Kontrollfunktion des Verfassungsschutzes und sind die einzige außergerichtliche Anhörungsinstanz für betroffene Organisationen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht dagegen keine Prüfung mehr vor; die Entscheidung läge faktisch allein beim Geheimdienst.
Noch bleibt Zeit, die – allen rechtsstaatlichen Prinzipien zuwider laufende – Aufgabenerweiterung des Verfassungsschutzes zu verhindern.
Der offene Brief
In einem von Attac und Robin Wood initiierten offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten haben sich am 27. Juni 36 zivilgesellschaftliche Organisationen aus verschiedenen Bereichen (u.a. Greenpeace, BUND Deutschland, Medico International) gegen diese Gesetzesänderung gewandt und die Abschaffung des entsprechenden Absatzes in der Abgabenordnung gefordert. Mittlerweile haben sich 148 Organisationen diesen Protesten angeschlossen. Die Hanfparade, vertreten durch den Verein JaKiS e.V. gehört dazu.
Der Brief kann auch weiterhin gezeichnet werden, interessierte Vereine können sich bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.
Robin Wood Infoseite zum Thema, Unterzeichnerliste des Offenen Briefes (PDF), Pressemitteilung von Robin Wood zur Aktion